Horst Mahler jetzt zu 11 Monaten Gefängnis verurteilt
Abgelegt in Deutschland am 24. Juli 2008 von (Schriftleitung)![]() |
Gestern fand im Landgericht Cottbus die Berufungsverhandlung gegen das Urteil des Amtsgerichtes vom 23. November v. J. statt, das Horst Mahler wegen Kundtuns des Hitler-Grußes als Symbol der nationalsozialistischen Weltanschauung zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt hatte. Das Landgericht verurteilte Mahler sogar zu 11 Monaten und ging damit noch mit zwei Monaten über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus.
Die Verhandlung verlief im Verhältnis zu anderen Prozessen mit Horst Mahler diesmal kurz und knapp, aber wie immer präzise. Mahler legte dar, daß § 86 a StGB mit Artikel 4 (1) Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, der u. a. die Freiheit der Weltanschauung garantiere, unvereinbar sei. Seine Verurteilung zeige, daß diese Grundgesetzbestimmung für Deutsche nur eine Schaufenstererklärung sei und ansonsten, falls ein Deutscher von der Garantie der Freiheit
der Weltanschauung Gebrauch mache, wie er, Mahler jetzt, vom mit Haß geschüttelten Richter am Amtsgericht Merz wie ein Aussätziger behandelt werde. Mahler trug dem Landgericht vor, daß sich seine Linie bezüglich §§ 86, 86a oder 130 StGB eines Tages in Deutschland durchsetzen werde. Deutliches Zeichen dafür seien die letzten Äußerungen der neulich aus dem aktiven Dienst ausgeschiedenen Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann-Riem und Prof. Dr. Winfried Hassemer. (Lesen Sie hier weiter…) »



















