Die Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechtes als Revision eines Unrechts durch die “Prager Abtretung” und das “Münchner Abkommen” im September 1938 – Zum Verständnis der Begründung der Menschenwürde und der Menschenrechte der Sudetendeutschen bis auf den heutigen Tag
München 1938 “war ein besonders wertvoller Frieden,
ein Frieden, der, wenn er häufiger auf solchen Konferenzen geschlossen würde, der Mehrheit unendlichen Schmerz
und Kummer ersparen könnte.”
Peter H. Nicoll
britischer Historiker
“Die Tschechoslowakei hat Gebiete verloren …
die klugerweise in Versailles in den tschechischen Staat
gar nicht hätten eingegliedert werden sollen
und welche niemals
- es sei denn auf der Basis einer Föderation -
dort dauernd verbleiben konnten.”
Nevile Henderson
britischer Botschafter
“Es überwiegt in der Öffentlichkeit die Meinung,
als gehöre das Münchener Abkommen zu den vielen Vergehen des Dritten Reiches – eine absurde Umkehrung der Fakten.”
Prof. Dr. Hellmut Diwald
“Was sich dort (in der Tschecho-Slowakei) seit 1918 abgespielt hat, war für alle betroffenen Nichttschechen kein Kampf um das Selbstbestimmungsrecht, sondern im wesentlichen
ein Kampf um das nackte Lebensrecht.”
Prof. Dr. Hellmut Diwald
„Ohne Geschichtsbewußtsein gibt es
weder eine soziokulturelle noch eine
politische Selbstbehauptung.“
Hellmut Diwald
„Die Geschichte der Deutschen wurde (nach 1945)
nicht sachbezogen inspiziert und interpretiert, sondern
(nur noch) moralisch disqualifiziert.“
Hellmut Diwald
- Zu den Verhältnissen die zum Münchener Abkommen führten – Verweigerung des Rechtes auf Selbstbestimmung für die Sudetendeutschen unter tschechischer Zwangsherrschaft und Okkupation von 1918 bis September 1938
Seit der Mitte des 19. Jahrhunderts, seit dem Revolutionsjahr 1848, arbeiteten die tschechischen Böhmen an einem Bewußtsein einer eigenen Nationalität, das auch zu einem politisch-staatlichen Ausdruck gelangen sollte. Also eine eigene tschechische Staatsbildung. Durch den Ausgang des ersten Weltkrieges entstand dann ein eigener tschechischer Staat, die Tschechoslowakei (CSR). Das volle Recht der Tschechen auch zu einem eigenen Staat in Böhmen und Mähren zu gelangen, ist von mir, auf Grund des Selbstbestimmungsrechtes der Völker: der nationalen Identität und Souveränität eines jeden Volkes, nie bestritten und immer verteidigt worden. Daß aber im Verlauf dieser Staatsgründung auch urgermanische bzw. urdeutsche Gebiete, nämlich das Sudetenland: die Randgebiete Böhmens, Mährens und Sudetenschlesiens, die nie zuvor tschechisch waren (!!), dem tschechischen Imperialismus zum Opfer fielen, schon 1918 erstmalig in diesen Staat vereinnahmt wurden, dies hatte dann allerdings absolut nichts mehr mit dem Selbstbestimmungsrecht zu tun. Es war nackte oder skrupellose Gewalt und tschechischer Imperialismus [wie im übrigen dann auch erneut 1945 durch den Vertreibungsholcoaust (Terminus der Historien-Wahrheitsergänzung), an den Sudetendeutschen], indem man die Sudetendeutschen 1918 in diesen tschechischen Staat hineinpreßte, in den sie nicht hinein gehörten und vor allen Dingen nicht hinein wollten. Es war der skrupellose Bruch des Selbstbestimmungsrechtes auch des deutschen Volkes. Die Urschuld ging von den Tschechen aus. Gar keine Frage!
Die Ursachen der sudetendeutsch-tschechischen Problematik liegen im Jahre 1918 – und nur von hier aus kann sie richtig verstanden werden. (Hinzu tritt noch die Problematik des Panslawismus, ein Imperialismus aus nationalistisch-panslawistischer Wurzel: der Drang von Polen und Tschechen zu Grenzverschiebungen nach Westen, auf Kosten unseres deutschen Vaterlandes. Die wohl eigentliche Ursache des polnischen und tschechischen Imperialismus.)
Um es zu wiederholen, weil man es nicht oft genug wiederholen kann: Will man die sudetendeutsch-tschechische Problematik verstehen, so muß man zumindest auf das Jahr 1918 zurückgehen. 1994 erklärte die Sudetendeutsche Landsmannschaft (SL) diesbezüglich, und zwar im Mitteilungsblatt der SL, Folge 1/94, Seite 11:
„1918 begann die Einverleibung des Sudetenlandes durch die Tschechen. OHNE 1918 KEIN „MÜNCHEN 1938“!
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