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Bei der am 3. Dezember 2007 Berufungsverhandlung gegen den Denker und Historiker Gerd Honsik bestätigte das Wiener Oberlandesgericht – wie zu erwarten – das Ersturteil von 18 Monaten unbedingter Haft nach dem NS-Verbotsgesetz.
Um 11 Uhr vormittags wurde Gerd einem Schwerstkriminellen gleich, in Handschellen und von zwei Justizwachebeamten flankiert, im Saal F des Justizpalastes dem Richtersenat vorgeführt.
Gefaßt und ruhig ließ er das Blitzlichtgewitter der Fotographen der Systemmedien über sich ergehen und betrat erhobenen Hauptes den kleinen Verhandlungssaal, in dem etwa 30 Zuhörer Platz fanden.
Der Richtersenat bestand aus zwei Männern und einer Frau. Den
Anklagevertreter durfte Oberstaatsanwalt Herbert Körber spielen. Gerd
wurde vom altbewährten Dr. Herbert Schaller – wie üblich – hervorragend
vertreten.
Nach Verhandlungsbeginn schoß Staatsanwalt Körber seine paranoid anmutende
Suada ab: Er (Honsik) hätte durch seine Weltnetz-Aktivitäten zahlreiche
Nachahmer gefunden (!). Die Frage Dr. Schallers, was denn eigentlich einen
Honsik-Nachahmer kennzeichnet, vermochte der Anklägers nicht
beantworten.
Ferner war auffällig, daß Dr. Körber völlig zusammenhanglos das Wort
Briefbomben und den Namen Gottfried Küssel in seine Anklagerede
einfließen ließ. Letztlich kam dieser gedoktorte Oberstaatsanwalt zu dem
Schluß, daß aufgrund der gefährlichen und gedanklichen Einstellung des
Herrn Honsik Strenge und Härte zu zeigen sei und forderte noch eine
Erhöhung des seiner Ansicht nach zu milden Urteils von 1992.
Nach diesen 10 Minuten andauernden Sprechblasen und Worthülsen kam der Dr.
Herbert Schaller zu Wort und wies den Anklagevertreter darauf hin, daß er
die Augen verschließe, da das sogenannte Verbotsgesetz seit 1992 mehrfach
geändert und erweitert worden sei (Leugnung des Holocaust) und so zu
Ungunsten der Angeklagten immer weiter verschärft wurde. Aus diesem Grund
sei schon das Strafausmaß der ersten Verurteilung aus dem Jahre 1992 viel
zu hoch gewesen.
Dr. Schaller weiter: Gerd Honsik wurde 1992 konkret wegen der
Auschwitzlüge verurteilt, obwohl er sich mit dem Themenkomplex Auschwitz
niemals beschäftigt hatte. Außerdem werden über die Opferzahlen in
Auschwitz immer neue Zahlen in Umlauf gebracht und der Zusatzparagraph 3h
(Leugnung des Holocausts) wurde ausschließlich dafür geschaffen Menschen,
die gegen Paragraph 3a bis 3g (also sog. Neo-Nazis) nicht verstoßen und
Geschichtsforschung betreiben, ebenfalls verurteilen werden können.
Schallers Ausführungen folgten Zitate von Persönlichkeiten der
Zeitgeschichte:
Gitta Sereny selbst Insassin des Lagers in Auschwitz: Auschwitz war
furchtbar, aber kein Vernichtungslager.
Raoul Hilberg vor einigen Jahren im Interview im Standard: Man glaubt es
kaum, der Holocaust ist erst zu 20 Prozent erforscht.
So wie auch Frijthof Meyer, der eingesteht, daß die Zeugenaussagen für
Birkenau rar, unzuverlässig und widersprüchlich sind.
Ein Fritjof Meyer wurde deshalb nie angeklagt, so Dr. Schaller weiter
und er verwies auf Artikel 10 der EU-Menschenrechtkonvention: Jedermann
hat Anspruch auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die
Freiheit der Meinung und die Freiheit zum Empfang und zur Mitteilung von
Nachrichten und Ideen ohne Eingriffe und ohne Rücksicht auf Landesgrenzen
ein.
Durch den Meineid Dr. Jagschitz, der selber zugab, daß Historiker Partei
ergreifen, erfolgte der Schuldspruch für Gerd Honsik.
Am Ende seines Plädoyers zitierte Dr. Schaller den ehemaligen
Bundeskanzler Vranitzky: Das Verbotsgesetz widerspricht der
österreichischen Verfassung.
Zuletzt zitierte er noch Konrad Adam, der in der Welt vom 22. Februar
2006 sagte: Anders als das bekannte Glaubensbekenntnis läßt sich die
Frage, ob es in Auschwitz Gaskammern gegeben hat, überprüfen, und zwar mit
Hilfe der Wissenschaft. Gerichte braucht man dazu nicht.
Gerd Honsik hat mit dem Buch Freispruch für Hitler? lediglich nach
Sachbeweisen gesucht. Diese Sachbeweise wurden jedoch nie zugelassen.
Danach kam Gerd Honsik zu Wort. Er wies entschieden zurück, daß er jemals
etwas mit den Briefbombenverbrechen zu tun gehabt hat und er diesbezüglich
auch einen Presseprozeß gewonnen hat. Des weiteren ist keiner seiner
Mitarbeiter jemals wegen der sogenannten Holocaustlüge verurteilt worden.
Der Richtersenat zog sich zurück, um selbstgefällig das vermutlich ohnehin
schon feststehende Strafausmaß zu beraten.
Erwartungsgemäß wurde die Strafe der Vorinstanz mit 1 1/2 Jahren
unbedingter Haft wegen Wiederbetätigung bestätigt.
Fazit: Es lief wieder einmal ein Prozeß über die Bühne, der mit Recht
und Rechtsstaatlichkeit überhaupt nichts mehr zu tun hat.
Die Politprozesse vor allem in der BRD und der Republik Österreich
erinnern an die Inquisitionstribunale, wo ebenfalls bereits vorher die
Schuld feststeht und nur mehr bestätigt werden muß.
So gesehen war dieser Prozeß ein Spiegelbild der Siegerjustiz, durch die
rabiate Schwerverbrecher, Kinderschänder, Wirtschaftskriminelle usw. meist
mit kleinen Haft- oder Geldstrafen davonkommen, Kritiker des verlogenen
Systems dagegen mit mehrjährigen Haftstrafen in den Systemkerkern
verrotten sollen.
Patria

…Unsere Zeit wird kommen.
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