“Bürgerrechtler” Al Sharpton verteidigt jugendliche Vergewaltiger
3. April 2008 in Multikultur, Nordamerika
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Al Sharpton bezeichnet sich nur allzu gerne als Bürgerrechtler und Stimme der Sprachlosen. Das allerdings auch nur solange diese Sprachlosen nicht Opfer von schwarzen Kriminellen werden. In West Palm Beach (Florida) kam es vor wenigen Monaten zu einer Vergewaltigung der besonders abartigen Art. Eine Gruppe schwarzer Jugendlicher hatte eine Frau (35) gefoltert und vergewaltigt und sie danach gezwungen ihren eigenen Sohn (13) zu vergewaltigen. Im Falle der Weigerung drohten sie, den Sohn ebenfalls zu foltern und zu ermorden. Dieser Tage begann der Prozeß gegen die Täter.
Bereits zu Prozeßbeginn machten Al Sharpton und die National Association for the Advancement of Colored People (NAACP, Nationale Vereinigung für die Förderung farbiger Menschen) Stimmung für die Täter. So verteilten Sharpton und die NAACP Flugblätter mit den Fotos der Täter und der Überschrift “Voiceless, Vulnerable, Victims!” (Stimmlose, verwundbare Opfer), ein Schlag ins Gesicht der wirklichen Opfer dieses Verbrechens. Sharpton führte weiter aus: “Diese Kinder werden aufgrund der verdorbenen Politik, Politik und Wirtschaft ungerechtfertigt verfolgt.” und forderte einen Freispruch für die Täter. Das ist es offenbar, was sogenannte Bürgerrechtler als “Förderung farbiger Menschen” betrachten.
Zuletzt fiel der demokratische Präsidentschaftskandidat Al Sharpton dadurch auf, daß er eine Verurteilung weißer Lacrosse-Spieler der Duke Universität für die vermeintliche Vergewaltigung einer schwarzen Prostituierten forderte, obwohl sowohl DNS-Untersuchungen als auch Zeugenaussagen die Unschuld der Studenten zweifelsfrei belegten.


Streitmacht14 said on 3. April 2008
Wer so eine perverse Tat begeht gehört in meinen Augen hingerichtet.
Dieser pseudo “Bürgerrechtler” gehört auf die selbe Art bestraft, da er dieses Verbrechen leugnet.
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GermannX said on 3. April 2008
@Streitmacht14 :
Nun, ich bin dagegen, jemanden wegen der Leugnung von Verbrechen zu bestrafen (erinnert irgendwie an den §t. Holo€au$t, auf wenn dort die Sachlage anderst ist). Grundsätzlich kann doch jeder glauben was er will und auch leugnen, anzweifeln oder bestreiten was er will. Auch darf die Verteidigung einer anderen Person/Gruppe niemals illegalisiert werden (sonst passieren Dinge wie bei Silvia Stolz, die für die Verteidigung von Ernst Zündel hinter Gitter muss). Allerdings kann man ihn gesellschaftlich ächten, was viel effektiver sein kann
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GermannX said on 3. April 2008
Entschuldigung, sollte natürlich “auch wenn dort die Sachlage anderst ist” heißen.
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Me262 said on 3. April 2008
Interessant ist ja bei solchen Vorfällen immer, speziell in den USA, wie sich die “Bürgerrechtler” bzw. “Liberalen” dann verbiegen um diese nicht untypischen Neger-Entgleisungen hinterher schönzureden.
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Braunbaer said on 4. April 2008
Der KKK wird nicht arbeitslos
)))
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Bobby23 said on 4. April 2008
Also ich kann da Streitmacht14 nur zustimmen. In meinen Augen gehören die “Menschen” die das getan haben auch hingerichtet. Wurde einer weißen Frau das angetan?
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Lichtelfe said on 5. April 2008
“Das ist es offenbar, was sogenannte Bürgerrechtler als “Förderung farbiger Menschen” betrachten.”
So ist es, das ist doch auch hier nicht anders. Die Opfer sind immer die
“farbigen Menschen”, weil sie immer und überall benachteiligt werden.
Tötet ein “farbiger Mensch” einen anderen, ist er unschuldig, denn er wurde von den Nichtfarbigen, zu der Tat durch ihren Rassismus gezwungen.
Das wird sich auch von allein nicht ändern, sondern immer schlimmer. Oder ? Die “farbigen Türken” haben für die Ermordung
des gerade erst 17 Jährigen Deutschen Kameraden, bestimmt keine wirklich Strafe zu erwarten !
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