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Gestern fand im Landgericht Cottbus die Berufungsverhandlung gegen das Urteil des Amtsgerichtes vom 23. November v. J. statt, das Horst Mahler wegen Kundtuns des Hitler-Grußes als Symbol der nationalsozialistischen Weltanschauung zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt hatte. Das Landgericht verurteilte Mahler sogar zu 11 Monaten und ging damit noch mit zwei Monaten über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus.
Die Verhandlung verlief im Verhältnis zu anderen Prozessen mit Horst Mahler diesmal kurz und knapp, aber wie immer präzise. Mahler legte dar, daß § 86 a StGB mit Artikel 4 (1) Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, der u. a. die Freiheit der Weltanschauung garantiere, unvereinbar sei. Seine Verurteilung zeige, daß diese Grundgesetzbestimmung für Deutsche nur eine Schaufenstererklärung sei und ansonsten, falls ein Deutscher von der Garantie der Freiheit
der Weltanschauung Gebrauch mache, wie er, Mahler jetzt, vom mit Haß geschüttelten Richter am Amtsgericht Merz wie ein Aussätziger behandelt werde. Mahler trug dem Landgericht vor, daß sich seine Linie bezüglich §§ 86, 86a oder 130 StGB eines Tages in Deutschland durchsetzen werde. Deutliches Zeichen dafür seien die letzten Äußerungen der neulich aus dem aktiven Dienst ausgeschiedenen Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann-Riem und Prof. Dr. Winfried Hassemer.
Ansonsten übergab Horst Mahler dem Gericht einen dicken Aktenordner mit einer Kopie eines Buches, aus dem das wirkliche Wesen des Nationalsozialismus hervorginge, damit es, insbesondere die Schöffen, zu seiner Urteilsfindung heranziehe. Das ist jedoch offenkundig nicht geschehen, denn die Urteilsfindung dauerte höchstens eine halbe Stunde. Das galt auch für alle Beweisanträge Mahlers. Die Willkürjustiz entschied während einer halbstündigen Mittagspause, sie wie üblich als ohne Bedeutung abzulehnen. Also Kurzer Prozeß.
Die Urteilsbegründung des elfmonatigen Freiheitsentzuges war geprägt von Beschimpfungen Horst Mahlers, der deutschen Staatsführung und des ganzen Deutschen Volkes einschließlich Staatsanwältin Kramer. Richter Braunsdorf, dessen Vorfahren vermutlich einmal den Namen Geldwechsler von Braunsdorf trugen, machte sogar letztere den Vorwurf, daß sie als Staatsanwältin Horst Mahler Respekt und Anerkennung für seinen Mut, seine Überzeugung zu verteidigen, zollte. Das erinnert stark an den Fall des Richters Ortleb vom Landgericht Mannheim, der, obwohl er Günter Deckert zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilte, diesem aber immerhin als ehrenwerten Mann bezeichnete, und dafür von der einheitlich gelenkten Presse medial hingerichtet wurde. Die Zukunft wird zeigen, ob die Einheitspresse Frau Kramer das gleiche Schicksal bereiten wird.
Gerd Walther
(Prozeßberichterstatter)

Ein hartes Urteil. Die Gewichte zur Urteilsfindung sind schonlange nicht mehr geeicht, es wird mit unterschiedlichen Maßen gemessen.
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Wie unterschiedlich in Deutschland Straftaten gewichtet werden, sieht man hier: http://www.merkur-online.de/regionen/bayern/Missbrauch-Pfarrer-katholisch-Kinder;art8830,943183
Fazit: Deutscher Gruss 11 Monate ohne Bewährung ,
Kind missbraucht 10 Monate auf Bewährung.
Sagt eigentlich alles über das Rechtssystem der “BRD”.
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Und zur Abrundung:
- Kinderpornobesitzer aus der CDU (siehe Fall Thomas Pietzsch) werden weder aus der “Christlich Demokratischen Union” geworfen noch bekommen sie eine angemessene Bestrafung, nämlich nur 50 Tagessätze à 100 Euro.
In welchem anderen Land gibt es denn sowas??
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In dieser Republik werden halt nur Meinungsverbrecher auch als Verbrecher behandelt. Kinderschänder gehören hierzulande doch schon längst zum guten Ton.
Joachimsthal: Demokröten demonstrieren für Kinderschänder
http://www.nonkonformist.net/?p=1520
Kinderschänder wird als ungefährlich eingestuft
http://www.nonkonformist.net/?p=1597
Kinderschändung ein Kavaliersdelikt für Demokröten
http://www.nonkonformist.net/?p=1601
Demokröten für die Legalisierung von Kindesmißbrauch
http://www.nonkonformist.net/?p=156
usw. usf.
Schlußfolgerung: Wir leben in einer Kinderf*ckerrepublik
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Vielleicht kommt ja mal der Tag wo sich Richter Braunsdorf vor einem Volksgerichtshof für seine Urteile rechtfertigen muß.
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Schon 2003 können wir in Horst Malers Reden http://nsl-archiv.com/Tontraeger/Reden/ entnehmen, daß es nicht WIR sind, die Recht oder Unrecht sprechen. WIR würden den von Ihm geäußerten Gruß an den Fizejuden Friedman höchstens als plump bezeichnen. Eine vorübergehende von den Medien inszinierte Schockwelle dürfte bei UNS sich in ein köstliches Amüsieren wandeln.
Nicht so bei den Gönnern Friedmans: Sie springen auf, als wenn eine Handgranate in die Geschützstellung unserer inneren Feinde explodiert wäre! Nur so kann ich mir dieses Urteil erklären.
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Die mutige Staatsanwältin – so meldet BLÖD heute – ist schon von ihrem bis=
herigen Posten abberufen worden, na prima! Im gleichen Blatt wird eine
Rchterin erwähnt, die Totschläger zu milde bestraft, die wird natürlich nicht
entfernt, wahrscheinlich weil ausländische Straftäter begünstigt werden müssen von unserer unabhängigen Justiz!
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Im politischen Kampf gehört gehört zu MUT und Intelligenz auch Weisheit und Verstand.
Die beiden ersten Tugenden mag H.Mahler haben,ob die beiden letzten Tugenden vorhanden sind, da sind wir nicht sicher.
Wenn er sich natürlich als Märtyrer positionieren will, dann wird er enttäuscht sein, wie wenige ihm folgen werden.
Bei den zustimmneden Beiträgen dieses Themas fragen wir uns auch immer ob diese Zustimmung nicht nach dem Muster der sieben Schwaben erfolgt, die meinten ” Hannemann geh du voran, du hast die größeren Stiefel an”.
Die anderen hielten sich vornehm zurück.
http://www.npd-unna.de
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@NPD KV UNNA / HAMM: Meiner Meinung nach sollten sich die Flügel des Adlers über alle sich des Volkes Zugehörigen breiten. Ich kann nicht nachvollziehen, aus welchen Gründen die NPD einige als “Einzelmärtyrer” aussondert. Wegen der millionen (nicht)Wahlkreuzer wegen?
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