Graböffnung wegen einer unerwünschten Fahne

30. Juli 2008 in Deutschland

Wer bisher geglaubt hatte, die BR Deutschland hätte in ihrem Kampf gegen andersdenkende Menschen schon den Boden der Erbärmlichkeit erreicht, darf sich nunmehr eines Besseren belehren lassen. So berichteten wir vor wenigen Tagen über das Begräbnis von Friedhelm Busse, in dessen Anschluß Thomas Wulff festgenommen wurde, weil er die Fahne des Deutschen Reiches gemäß dem letzten Willen Busses über dem Sarg ausbreitete. Keinem der Polizisten war bekannt, um was für eine Fahne es sich denn eigentlich handelte, als sie Wulff festnahmen. Nur die Aussage eines übereifrigen Journalisten deutete darauf hin, daß es sich um eine “verfassungsfeindliche” Fahne handeln könnte. Um Gewißtheit zu schaffen, ließ die Staatsanwaltschaft unter Staatsanwalt Helmut Walch die Gruft öffnen um die Fahne zu entfernen.

Man mag von Friedhelm Busse oder dem Wunsch mit einer Reichskriegsfahne beerdigt zu werden denken was man möchte, allerdings ist diese Störung der Totenruhe selbst für die Bundesrepublik ein neuer Tiefpunkt.

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8 responses to Graböffnung wegen einer unerwünschten Fahne

  1. § 168 StGB
    Störung der Totenruhe
    Elfter Abschnitt (Besonderer Teil)

    (1) Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Ebenso wird bestraft, wer eine Aufbahrungsstätte, Beisetzungsstätte oder öffentliche Totengedenkstätte zerstört oder beschädigt oder wer dort beschimpfenden Unfug verübt.

    (3) Der Versuch ist strafbar.

    Wenn Sie schon Ihre eigenen Gesetze brechen müssen weil Sie so verdammt viel Angst haben, sollten Sie es evtl. mit Suizid versuchen.
    Das heilt jede Angst

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  2. § 167a StGB
    Störung einer Bestattungsfeier
    Elfter Abschnitt (Besonderer Teil)

    Wer eine Bestattungsfeier absichtlich oder wissentlich stört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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  3. Es ist einfach erschütternd, was sich hier für eine Verrohung breit gemacht hat.
    Bei der Gelegenheit ,könnten sie ihn gleich noch aus dem Sarg zerren und wie den Duce Kopf über irgend wo hin hängen.
    Was kommt als nächstes?

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  4. foo said on 31. Juli 2008

    Schalom!

    Warum hat der Nonkonformist uns eigentlich ursprünglich belogen, es würde sich nicht um eine Reichskriegsflagge handeln? Wo das doch jetzt offenkundig zugegeben wird…

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  5. @foo: So wie ich es sehe hat der NK geschrieben es handele sich “nicht um eine Hakenkreuzfahne”.

    Wenn man den Unterschied zwischen Hakenkreuzfahne und Reichskriegsflagge mit Hakenkreuz nicht kennt sollte man sich lieber auf die Beschäftigung mit dem Davidstern beschränken.

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  6. Perverser geht es nicht mehr.

    Ich bitte der “unangemessenen” Worte im Voraus um Entschuldigung, aber es fehlt jetzt nur noch, daß das Gehirn staatsanwaltschaftlich in Gewahr genommen wird, da in ihm möglicherweise Grundgesetz störende Gedanken (anhaften oder) anhafteten.

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  7. Wir sind nun ganz unten angekommen!

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  8. Ein guter Kommentar, dem wir zustimmen.
    http://www.npd-unna.de

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