Denkverbote: Konsequenzen für Richterin Kirsten Heisig?

21. September 2008 in Deutschland, Multikultur

Kirsten Heisig

Vor wenigen Wochen berichteten wir über die Jugendrichterin Kirstin Heisig, die im Fachblatt “Der Kriminalist” Wahrheiten aussprach, die in dieser Republik unter den Begriff Denkverbote fallen, namentlich die überproportional hohe Gewalttätigkeit und Kriminalität unserer “ausländischen Mitbürger”:

  • Bei Delikten der Gewaltkriminalität ist auf der Täterseite die Anzahl junger Männer nicht deutscher Herkunft (…) dreimal höher als bei deutschen Jugendlichen und Heranwachsenden.
  • Von der Gesamtheit der Intensivtäter haben 80 Prozent einen Migrationshintergund. Davon fallen 45 Prozent auf arabische Täter – die einen ganz geringen Teil der Berliner Gesamtbevölkerung ausmachen – und 34 Prozent auf türkischstämmige Täter.
  • Gewaltopfer würden nicht nur verprügelt, sondern zudem mit Beschimpfungen wie „Scheißdeutscher“, „Schweinefleischfresser“ oder „Scheißchrist“ bedacht. Außerdem berichtet Heisig von einem Fall, bei dem türkische Jugendliche Frauen als „deutsche Huren“ bezeichneten.
  • Da es sich, wie gesagt, bei solchen Aussagen im “freiesten Staat auf deutschem Boden” um Denkverbote handelt, drohen Heisig nun Konsequenzen. So forderten Vertreter der Berliner Richterschaft inzwischen den Präsidenten des Amtsgerichts auf, Heisig zum Rapport zu bestellen, was natürlich den stellvertretenden Vorsitzenden der Grünen-Fraktion auf den Plan ruft: “Der konstruierte Zusammenhang von türkischem oder arabischem Migrationshintergrund und Kriminalität ist nicht akzeptabel.” Mit anderen Worten: Die Wahrheit zu sagen ist in dieser Republik nicht akzeptabel und jeder der diese ausspricht hat mit Konsequenzen zu rechnen, wie auch schon Eva Herrman leidlich feststellen durfte.

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    1 response to Denkverbote: Konsequenzen für Richterin Kirsten Heisig?

    1. Dieser Richterin sollte eine Medallie verliehen werden, obwohl sie, wie schon anderorts erwähnt, verfassungswidrig fungiert, weil unsere ‘Feinde’, die Alliierten, 1990 die BRD und die DDR durch einen Erlass zur: Nicht-Existenz degradierten. Folglich ist die Weimarer Verfassung de-fakto gültig und alles was die Justiz seitdem verbockt hat ist illegal! Alle Richter sind nicht nach der Weimarer Verfassung vereidigt worden und sind somit im Verzug!

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