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Wie wir gestern von Ingrid Zündel, der Frau des in der BR Deutschland wegen Meinungsverbrechen inhaftierten Ernst Zündel, erfahren haben, befindet sich der australische Historiker Frederick Töben derzeit in London in Untersuchungshaft. Das Landgericht Mannheim hatte gegen Töben einen Europäischen Haftbefehlt ausgestellt, weil dieser es wagte in Australien (sic!) die in der BR Deutschland strafrechtlich geschützte des sogenannten Holocaust, kritisch zu hinterfragen.
Töben war auf der Durchreise von den USA nach Dubai, als er am Flughafen in London festgenommen wurde. Gegen eine Auslieferung in die Bundesrepublik wehrte er sich mit den Worten: “In Deutschland herrscht die Mentalität eines Hexen-Tribunals was diese Dinge angeht.” Wem wollte ihm da widersprechen, erkennen doch mittlerweile selbst handverlesene Gutmenschen die Diskrepanz zwischen jahrelangen Haftstrafen für unerwünschte Meinungen und geradezu lächerlichen Bewährungsstrafen für Gewaltdelikte. So ist es ebensowenig eine Neuigkeit, daß die Urteile bei solchen Prozessen schon vor Beginn feststehen. Die Drohungen gegenüber den Anwälten der Angeklagten, daß sie sich ebenfalls auf der Anklagebank wiederfinden würden, sollten sie eine Verteidigung auch nur in Betracht ziehen, ist dabei nur das Tüpfelchen auf dem i.
Und sie bewegt sich doch…

In Dänemark ist etwas Ähnliches los:
German law now also applies in Denmark – neo-Nazi music producers to be extradited for thought crimes
http://blog.balder.org/?p=503
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“Europäischer Haftbefehl: Australischer Historiker in London verhaftet”
Korrekt!
Das kriminelle Gesoxxx kann sich nirgendwo mehr sicher fühlen!
Fritz Müller
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“Korrekt!
Das kriminelle Gesoxxx kann sich nirgendwo mehr sicher fühlen!”
Sie haben dann gewiß auch nichts dagegegen wenn zu anderen politischen Zeiten Ihre Meinung unter Strafe gestellt wird und das Dritte Reich müssen Sie ganz toll finden. Wie da mit kommunistischen Meinungsverbrechern umgegangen wurde, wissen Sie ja sicher noch aus der Schule. Oder erstmal Bismarcks Sozialistengesetzgebung.
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