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06. September 2010

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Ernst Zündel vor dem Sanhedrin

Am 08. November 2005 hat vor dem Landgericht Mannheim der Schauprozeß gegen den bekannten Dissidenten Ernst Zündel begonnen. Bei dem Prozeß handelt es sich nicht einfach nur um einen Prozeß wegen Revisionismus, sondern eher um die Frage, ob es Meinungsfreiheit gibt oder nicht. Ernst Zündel wurde am 01. März 2005 von Kanada nach Deutschland abgeschoben. Zur Begründung heißt es, daß Zündel ein “Sicherheitsrisiko” für Kanada dargestellt habe und den deutschen Staat “destabilisiert” hätte. Dieser Kommentar ist umso mehr erstaunlich, da man Zündel Holocaustleugnung vorwirft?! Die logische Schlußfolgerung wäre also, dass der Holocaust zur Stabilität der BRD beiträgt. Eine Diskussion zu dieser Thematik ist jedoch überflüssig, da bekannt ist, dass sich gewisse historische Gegebenheiten in der BRD weniger auf Fakten, sondern vielmehr auf Strafrechtsparagraphen stützen.

Der Prozeß gegen Zündel begann von vornherein mit einem Paukenschlag, der an Schauprozesse totalitärer Regime erinnert. Bei Prozeßbeginn entzog Richter Ulrich Meinerzhagen Zündels Pflichtverteidigerin Sylvia Stolz umgehend das Mandat mit der Begründung, daß sie Horst Mahler als Assistenten in die Verteidigung ihres Mandanten mit einbeziehen wollte, gegen den laut Aussage des Gerichtes jedoch ein “vorläufiges BERUFSVERBOT” (sic!) vorliege. Wäre die Europäische Union auch nur im Geringsten bemüht den Schein von Demokratie und Rechtstaatlichkeit zu bewahren, wäre dies ein Fall für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der kürzlich festgestellt hatte, dass Berufsverbote gegen Artikel 10 und 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen. Desweitern muss sich Frau Stolz nun darauf gefasst machen selbst in naher Zukunft auf der Anklagebank zu sitzen, da die Staatsanwaltschaft ihre 500 Seiten starke Verteidigungsschrift als “volksverhetzend” einstuft. Es bleibt die Frage offen, warum die BRD nicht ohne den Umweg eines Scheinverfahrens politische Dissidenten abzuurteilen. Wer den Begriff “Rechtstaatlichkeit” dermaßen vergewaltigt, sollte sich nicht einmal mehr erdreisten überhaupt den Anschein des Selbigen zu geben.


Horst Mahler und Ernst Zündel

Zündels kanadische Anwältin Chi-Kun Shi ging von vornherein nicht davon aus, daß er in der BRD einen fairen Prozeß haben würde. Sie sagte:

Es gibt keine Meinungsfreiheit, wo Themen einer Zensur unterliegen. Um es ohne Umschweife zu sagen: Ich finde Zensur sehr gefährlich. Ich glaube, daß Menschen ihre Meinung nicht ändern, wenn es ihnen verboten wird, sie zu äußern. Die Ansicht wird trotzdem irgendwie zum Ausdruck gebracht. Je stärker eine Meinung unterdrückt wird, desto heftiger wird die Äußerung schließlich sein. Der gesündeste Weg ist, darüber zu debattieren. Das gibt uns die Chance zu einer Lösung – oder zumindest dazu, den Dissens zu begreifen. Und zwar ohne Gewalt. Wer hat die Befugnis zu entscheiden, worüber diskutiert werden darf und worüber nicht? Daß jemand Ihnen sagt, was Sie sagen dürfen und was nicht, ist eine Form des Totalitarismus. Und die Macht, Menschen zum Schweigen zu bringen, wird immer Widerstand hervorrufen. Bei den Verantwortlichen in China weiß wenigstens jedermann, daß sie ihre Macht mißbrauchen. Was wir im Falle von Herrn Zündel erlebt haben, erweckte sehr stark den Eindruck eines totalitären Regimes. Als Angehörige einer ethnischen Minderheit und als Nichtweiße fühle ich mich durch dieses drakonische Vorgehen und das Verhalten, das dabei in menschlicher Hinsicht zum Vorschein kam, weitaus mehr bedroht und verletzt, als durch alles, was Herr Zündel oder irgendein Verfechter ‘weißer Überlegenheit’ vertreten mag. Ich bin der Überzeugung, daß eine offene Gesellschaft am stärksten und für die Schwachen, ja letztlich für jedermann am sichersten ist. Ich hoffe aufrichtig, daß jemand in Deutschland die Frage aufwirft, warum Deutsche nicht über alles, auch über die Geschichte, frei diskutieren dürfen.

Sylvia Stolz und Horst Mahler

Die Staatsanwaltschaft rechnet mit einer Verzögerung des Prozeßes um zwei bis drei Monate, die Ernst Zündel natürlich hinter Gittern verbringen muss. Insgesamt hat Zündel die letzten beinahe drei Jahre seines Lebens im Gefängnis verbracht. Mehr als zwei Jahre auf Geheiß der BRD in Abschiebehaft in Kanada und seit April in der OMF-BRD.

Als Witz erscheint es, dass die Organisation “Reporter ohne Grenzen” Angela Merkel und Horst Köhler dazu aufgefordert hat, sich für Meinungsfreiheit in China einzusetzen. Das ist in etwa so als würde man einen Kinderschänder als Kindergärtner vermitteln.

Der Prozeß wurde nach einem Augenzeugenbericht von 30-50 Polizisten bewacht, die recht rigoros durchgriffen. Ein Anwesender hatte den Staatsanwalt gefragt, wie er nachts noch ruhig schlafen könne, woraufhin die Polizisten umgehend handgreiflich wurden.

Ernst Z�ndel’s vorübergehende Anschrift:

Ernst Zündel
JVA Mannheim
Herzogenried Strasse 111
68169 Mannheim

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte:

Avenue de l’Europe
67075 Strasbourg Cedex
Tel. +33 (0)3 88 41 20 00

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Kommentare

9 Kommentare zu “Ernst Zündel vor dem Sanhedrin”

  1. OMF = Organisationsform einer Modalit�t der Fremdherrschaft (Carlo Schmid 8. September 1948). Gemeint ist die sich f�r offizielle haltende BRD.

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  2. skipper sagt:

    Grüsse aus dem Norden.

    Ist vielleicht ne dumme Frage, aber wofür steht eigentlich OMF?

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  3. nordmann sagt:

    Die Anwältin Zündels sagte es ja bereits:”…Wer hat die Befugnis zu entscheiden, worüber diskutiert werden darf und worüber nicht? Dass jemand Ihnen sagt, was Sie sagen dürfen und was nicht, ist eine Form des Totalitarismus….” Alltag in der BRD= Man hat zu glauben, was einem erlaubt ist zu glauben.Schon pure Fragen werden strafrechtlich verfolgt, fragt sich nur wen oder wen dieses System vor Fragen schützen will.

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  4. Die OMF-BRD braucht halt geschichtswissenschaftliche Dogmen um ihre Existenz zu rechtfertigen. Mit einer revisionistischen Geschichtsschreibung k�me zwangsl�ufig eine Vergleichbarkeit, bei der die BRD gnadenlos unterlegen w�rde. Da st�nde dann “Kraft-durch-Freude” gegen “Angst-vor-Armut”, und so mancher w�rde sich zweimal �berlegen, ob es noch Sinn macht, diesem System beizustehen.

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  5. Einen Artikel, woher der Begriff “OMF” stammt gibt es �brigens hier: Carlo Schmid zur OMF-BRD

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  6. Jurij Below sagt:

    Es macht mir große Sorgen um Umgang mit der Meinungsfreiheit in Deutschland. Selbst stand vor “Gericht” ich 3xmal in der sog. UdSSR und ich weis, was das bedeutet ohne Verteidigung auszukommen. Für mich ich klar, dass Herr Zündel wie auch viele anderen, die nur wegen ihrer Meinungsäußerung als “schwere Verbrecher” durch dei Justiz eines Rechtsaates mißhandelt sind, haben in der Sinne ses Gesetzes keine Schuld. Zwar ich selbst gehöre nicht an den Menschen, die so viel Mut und Verantwortung zeigen, aber habe ich doch eine große Sympathie und Achtung von der Art und ich wünsche allen Angeklagten, dass mindestens das Gericht mal versucht nicht nur ihrer “Schuld” zu beweisen, sondern auch die Tatsachen über welche selbst Jude Norman Finkelstein in seinem Buch Die Holokaust-industrie ganz deutlich eine Zweifel an die Richtigkeit der Zahlen und Umständen rund um Holokaust/Schoa gemacht.

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  7. Optimist sagt:

    Wir uberlebten Stalin u. seine Horden, so werden wir auch die AIPAC- und World Jewish Congress-Horden uberleben. Diese werden nach dem Armageddon in die Hoelle zuruckgeschickt.

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  8. Samuel sagt:

    Wenn der Holocaust offenkundig ist, dann muß die BRD-Justiz auch schlüssig darlegen können, woher die Gaskammern für täglich 6000 Opfer herkommen. Sonst kommt man nicht auf die behaupteten 6 Millionen, an die ich abgrundtief glaube.
    Im Deutschen Reich wurden nämlich davor allenfalls einzelne Todesurteile mit dem Fallbeil vollstreckt, im Krieg auch Erschießungen und bei Deserteuren auch durch Hängen.
    Für die Gaskammertechnik gab und gibt es in Deutschland keinerlei Vorlagen, Herstellerfirmen, Konstruktionszeichnungen, Montageanweisungen, Baupläne, Testberichte und was so alles zu einer derartig großen Verfahrenstechnik dazugehört. Es müssen auch Photos gemacht worden sein, aber ich kenne kein einziges.
    Aber die BRD-Justiz weiß das alles, da sie ja den Holocaust für offenkundig erklärt hat. Und “offenkundig” heißt doch nicht anderes als “in allen wesentlichen Punkten aufgeklärt.”

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  9. Sassa sagt:

    Überhaupt ist der ständig gebetsmühlenhaft vorgetragene Vorwurf der “Volksverhetzung” Nonsens, worauf man durch einiges Überlegen ganz von selbst kommen kann.
    Ein Einzelner kennt vielleicht einige Dutzend Verwandte und Bekannte, kann auch mit seinen Schriften vielleicht Hunderte erreichen und wenn er erfolgreich ist, dann in ganz seltenen Fällen einige Tausende. Diese Wenigen sind aber nicht das Volk, welches in Deutschland aus knapp 80 Millionen Deutschen besteht. Ergo ist es einem Einzelnen, mag er G. Rudolf oder E. Zündel heißen vollkommen unmöglich im Sinne des Wortes ein ganzes Volk zu verhetzen, selbst unter der Annahme, daß beide vollkommen unrecht hätten.
    Nur ein totalitärer Staat mit seiner gleichgeschalteten Presse vermag also technisch überhaupt ein Volk zu verhetzen, sofern er konstant die Unwahrheit verbreitet. Das war der Sowjetunion möglich, das war und ist in Rotchina möglich, das war im Deutschen Reich zwischen 1933 und 1945 nur begrenzt möglich, weil es dem Volk nicht unmöglich gemacht werden konnte sich aus ausländischen Quellen zu informieren – oder deren Feindpropaganda zu glauben, je nachdem.
    Und was ist mit der BRD, wenn hier die Medien gleichgeschaltet wären? Man denke hier an die Volksverhetzung gegen alles, was irgendwie rechts oder national oder vaterländisch oder auch nur heimattreu gesinnt sein mag?

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