Carlo Schmid zur OMF-BRD
10. November 2005 in Deutschland, Geschichte, Wissenswertes
Carlo Schmid (SPD) hatte bei seiner Rede vom 08. September 1948 zum Grundgesetz deutlich darauf hingeweisen, dass es sich bei der BRD nur um eine “Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft”, und nicht um einen deutschen Staat handelt:
Was aber das Gebilde von echter demokratisch legitimierter Staatlichkeit unterscheidet, ist, dass es im Grunde nichts anderes ist als die Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft; denn die trotz mangelnder voller Freiheit erfolgende Selbstorganisation setzt die Anerkennung der fremden Gewalt als übergeordneter und legitimierter Gewalt voraus. Nur wo der Wille des Volkes aus sich selber fließt, nur wo dieser Wille nicht durch Auflagen eingeengt ist durch einen fremden Willen, der Gehorsam fordert und dem Gehorsam geleistet wird, wird Staat im echten demokratischen Sinne des Wortes geboren. Wo das nicht der Fall ist, wo das Volk sich lediglich in Funktion des Willens einer fremden übergeordneten Gewalt organisiert, sogar unter dem Zwang, gewisse Direktiven dabei befolgen zu müssen, und mit der Auflage, sich sein Werk genehmigen zu lassen, entsteht lediglich ein Organismus mehr oder weniger administrativen Gepräges. Dieser Organismus mag alle normalen, ich möchte sagen, “inneren” Staatsfunktionen haben; wenn ihm die Möglichkeit genommen ist, sich die Formen seiner Wirksamkeit und die Grenzen seiner Entscheidungsgewalt selber zu bestimmen, fehlt ihm, was den Staat ausmacht, nämlich die Kompetenz der Kompetenzen im tieferen Sinne des Wortes, das heißt die letzte Hoheit über sich selbst und damit die Möglichkeit zu letzter Verantwortung. Das alles hindert nicht, dass dieser Organismus nach innen in höchst wirksamer Weise obrigkeitliche Gewalt auszuüben vermag.
Wenn Sie den gesamten Text der Rede von Carlo Schmid lesen wollen,
Rede des Abgeordneten Carlo Schmid im Parlamentarischen Rat, 8. September 1948
Abg. Dr. SCHMID (SPD): Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir vor dem Eintreten in die eigentlichen Ausführungen, die ich Ihnen zu unterbreiten habe, einige wenige Worte zur Methode meiner Darlegungen. Sie sind nötig, weil vielleicht ein Teil der Zuhörer finden möchte, dass meine Ausführungen, zu Beginn wenigstens, lediglich die Ausführung von Theorien darstellen. Es handelt sich hier nicht darum zu theoretisieren; aber es handelt sich darum, so wie der Ingenieur, der mit Rechenschieber und Logarithmentafel umzugehen hat, gelegentlich einmal sein Physikbuch hervorholt, um den Ort seines Wirkens im System der Mechanik genau festzustellen, einmal zu sehen, in welchen Bereichen wir uns denn eigentlich zu bewegen haben. Theorie ist ja kein müßiger Zeitvertreib, sondern manchmal der einzige Weg, komplexe Verhältnisse zu klären, und manchmal die einzige Möglichkeit, sicher des Weges zu gehen, die einzige Möglichkeit, die Lage des archimedischen Punktes zu definieren, an dem wir den Hebel unserer politischen Aktivität anzusetzen haben. Nur durch eine klare Erkenntnis dessen, was ist, können wir uns die Rechnungsgrundlagen verschaffen, deren wir bedürfen werden, um richtig zu handeln. Der Versuch, einen Tatbestand in allen seinen Bezügen denkend zu erfassen, ist die einzige Methode, die es einem ermöglicht, sich so zu entscheiden, dass die Entscheidung auch verantwortet werden kann.
Meine Damen und Herren! Worum handelt es sich denn eigentlich bei dem Geschäft, das wir hier zu bewältigen haben? Was heißt denn: “Parlamentarischer Rat”? Was heißt denn: “Grundgesetz”? Wenn in einem souveränen Staat das Volk eine verfassunggebende Nationalversammlung einberuft, ist deren Aufgabe klar und braucht nicht weiter diskutiert zu werden: Sie hat eine Verfassung zu schaffen.
Was heißt aber “Verfassung”? Eine Verfassung ist die Gesamtentscheidung eines freien Volkes über die Formen und die Inhalte seiner politischen Existenz.
Eine solche Verfassung ist dann die Grundnorm des Staates. Sie bestimmt in letzter Instanz ohne auf einen Dritten zurückgeführt zu werden brauchen, die Abgrenzung der Hoheitsverhältnisse auf dem Gebiet und dazu bestimmt sie die Rechte der Individuen und die Grenzen der Staatsgewalt. Nichts steht über ihr, niemand kann sie außer Kraft setzen, niemand kann sie ignorieren. Eine Verfassung ist nichts anderes als die in Rechtsform gebrachte Selbstverwirklichung der Freiheit eines Volkes. Darin liegt ihr Pathos, und dafür sind die Völker auf die Barrikaden gegangen.
Wenn wir in solchen Verhältnissen zu wirken hätten, dann brauchten wir die Frage: worum handelt es sich denn eigentlich? nicht zu stellen. Dieser Begriff einer Verfassung gilt in einer Welt, die demokratisch sein will, die also das Pathos der Demokratie als ihr Lebensgesetz anerkennen will, unabdingbar.
Freilich weiß jeder von uns, dass man Ordnungsgesetze anderer Art auch schon Verfassung genannt hat, zum Beispiel die oktroyierten “Verfassungen” der Restaurationszeiten, etwa die “Charte” von 1814. Diese oktroyierten Verfassungen waren zweifellos gelegentlich technisch nicht schlecht, und die Fürsten, die sie gegeben haben, mochten dann und wann durchaus gute Absichten gehabt haben; aber das Volk hat diese Dinge nie als Verfassungen betrachtet, und die Revolutionen von 1830 sind nichts anderes gewesen als der Aufstand der Völker Europas gegen die oktroyierten Verfassungen, die nicht im Wege der Selbstbestimmung freier Völker entstanden, sondern auferlegt worden sind. Es kam in diesen Revolutionen die Erkenntnis zum Ausdruck, dass eine Verfassung in einer demokratischen Welt etwas mehr sein muss als ein bloßes Reglement, als ein bloßes Organisationsstatut. Die Ordnung des Behördenaufbaus, die Ordnung der Staatsfunktionen, die Abgrenzung der Rechte der Individuen und der Obrigkeit sind durchaus vorstellbar und das hat es gegeben- im Bereich der “organischen Artikel” des absolutistischen Obrigkeitsstaates, ja auch im Bereich der Fremdherrschaft. Man wird aber da nicht von Verfassungen sprechen, wenn Worte ihren Sinn behalten sollen; denn es fehlt diesen Gebilden der Charakter des keinem fremden Willen unterworfenen Selbstbestimmtseins. Es handelt sich dabei um “Organisation” und nicht um “Konstitution”. Ob eine Organisation von den zu Organisierenden selber vorgenommen wird oder ob sie der Ausfluss eines fremden Willens ist, macht keinen prinzipiellen Unterschied; denn bei Organisationen kommt es wesentlich und ausschließlich darauf an, ob sie gut oder schlecht funktionieren. Bei einer Konstitution aber ist das anders. Dort macht es einen Wesensunterschied, ob sie eigenständig geschehen ist oder ob sie der Ausfluss fremden Willens ist; denn “Konstitution” ist nichts anderes als das Ins-Leben-treten eines Volkes als politischer Schicksalsträger aus eigenem Willen.
Dies alles gilt auch von der Schaffung eines Staates. Sicher, Staaten können auf die verschiedenste Weise entstehen. Sie können sogar durch äußeren Zwang geschaffen werden. Staat ist aber dann nichts anderes als ein Ausdruck für “Herrschaftsapparat”, so wie etwa die Staatstheoretiker der Frührenaissance von il stato sprachen. Il stato, das ist einfach der Herrschaftsapparat gewesen, der in organisierter Weise Gewalt über ein Gebiet ausgeübt hat. Aber es ist ja gerade der große Fortschritt auf den Menschen hin gewesen, den die Demokratie getan hat, dass sie im Staat etwas mehr zu sehen begann als einen bloßen Herrschaftsapparat. Staat ist für sie immer gewesen das In-die-eigene-Hand-nehmen des Schicksals eines Volkes, Ausdruck der Entscheidung eines Volkes zu sich selbst.
Man muss wissen, was man will, wenn man von Staat spricht, ob den bloßen Herrschaftsapparat, der auch einem fremden Gebieter zur Verfügung stehen kann, oder eine lebendige Volkswirklichkeit, eine aus eigenem Willen in sich selber gefügte Demokratie. Ich glaube, dass man in einem demokratischen Zeitalter von einem Staat im legitimen Sinne des Wortes nur sprechen sollte, wo es sich um das Produkt eines frei erfolgten konstitutiven Gesamtaktes eines souveränen Volkes handelt. Wo das nicht der Fall ist, wo ein Volk sich unter Fremdherrschaft und unter deren Anerkennung zu organisieren hat, konstituiert es sich nicht – es sei denn gegen die Fremdherrschaft selbst -, sondern es organisiert sich lediglich, vielleicht sehr staatsähnlich, aber nicht als Staat im demokratischen Sinn. Es ist, wenn Sie mir ein Bild aus dem römischen Recht gestatten wollen, so: wie man dort den Freien und den Sklaven und den Freigelassenen kannte, wäre ein in dieser Weise organisiertes Gemeinwesen nicht ein Staat, sondern stünde dem Staat im selben Verhältnis gegenüber wie der Freigelassene dem Freien.
Diese Organisation als staatsähnliches Wesen kann freilich sehr weit gehen. Was aber das Gebilde von echter demokratisch legitimierter Staatlichkeit unterscheidet, ist, dass es im Grunde nichts anderes ist als die Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft; denn die trotz mangelnder voller Freiheit erfolgende Selbstorganisation setzt die Anerkennung der fremden Gewalt als übergeordneter und legitimierter Gewalt voraus. Nur wo der Wille des Volkes aus sich selber fließt, nur wo dieser Wille nicht durch Auflagen eingeengt ist durch einen fremden Willen, der Gehorsam fordert und dem Gehorsam geleistet wird, wird Staat im echten demokratischen Sinne des Wortes geboren. Wo das nicht der Fall ist, wo das Volk sich lediglich in Funktion des Willens einer fremden übergeordneten Gewalt organisiert, sogar unter dem Zwang, gewisse Direktiven dabei befolgen zu müssen, und mit der Auflage, sich sein Werk genehmigen zu lassen, entsteht lediglich ein Organismus mehr oder weniger administrativen Gepräges. Dieser Organismus mag alle normalen, ich möchte sagen, “inneren” Staatsfunktionen haben; wenn ihm die Möglichkeit genommen ist, sich die Formen seiner Wirksamkeit und die Grenzen seiner Entscheidungsgewalt selber zu bestimmen, fehlt ihm, was den Staat ausmacht, nämlich die Kompetenz der Kompetenzen im tieferen Sinne des Wortes, das heißt die letzte Hoheit über sich selbst und damit die Möglichkeit zu letzter Verantwortung. Das alles hindert nicht, dass dieser Organismus nach innen in höchst wirksamer Weise obrigkeitliche Gewalt auszuüben vermag.
Was ist nun die Lage Deutschlands heute? Am 8. Mai 1945 hat die deutsche Wehrmacht bedingungslos kapituliert. An diesen Akt werden von den verschiedensten Seiten die verschiedensten Wirkungen geknüpft. Wie steht es damit? Die bedingungslose Kapitulation hatte Rechtswirkungen ausschließlich auf militärischem Gebiet. Die Kapitulationsurkunde, die damals unterzeichnet wurde, hat nicht etwa bedeutet, dass damit das deutsche Volk durch legitimierte Vertreter zum Ausdruck bringen wollte, dass es als Staat nicht mehr existiert, sondern hatte lediglich die Bedeutung, dass den Alliierten das Recht nicht bestritten werden sollte, mit der deutschen Wehrmacht nach Gutdünken zu verfahren. Das ist der Sinn der bedingungslosen Kapitulation und kein anderer.
Manche haben daran andere Rechtsfolgen geknüpft. Sie haben gesagt, auf Grund dieser bedingungslosen Kapitulation sei Deutschland als staatliches Gebilde untergegangen. Sie argumentieren dabei mit dem völkerrechtlichen Begriff der debellatio, der kriegerischen Niederwerfung eines Gegners. Diese Ansicht ist schlechterdings falsch.
Nach Völkerrecht wird ein Staat nicht vernichtet, wenn seine Streitkräfte und er selbst militärisch niedergeworfen sind. Die debellatio vernichtet für sich allein die Staatlichkeit nicht, sie gibt lediglich dem Sieger einen Rechtstitel auf Vernichtung der Staatlichkeit des Niedergeworfenen durch nachträgliche Akte. Der Sieger muss also von dem Zustand der debellatio Gebrauch machen, wenn die Staatlichkeit des Besiegten vernichtet werden soll. Hier gibt es nach Völkerrecht nur zwei praktische Möglichkeiten. Die eine ist die Annexion. Der Sieger muss das Gebiet des Besiegten annektieren, seinem Gebiet einstücken. Geschieht dies, dann allerdings ist die Staatlichkeit vernichtet. Oder er muss zur sogenannten Subjugation schreiten, der Verknechtung des besiegten Volkes. Aber die Sieger haben nichts von dem getan. Sie haben in Potsdam ausdrücklich erklärt, erstens, dass kein deutsches Gebiet im Wege der Annexion weggenommen werden soll, und zweitens, dass das deutsche Volk nicht versklavt werden soll. Daraus ergibt sich, dass zum mindesten aus den Ereignissen von 1945 nicht der Schluss gezogen werden kann, dass Deutschland als staatliches Gebilde zu existieren aufgehört hat.
Aber es ist ja 1945 etwas geschehen, was ganz wesentlich in unsere staatlichen und politischen Verhältnisse eingegriffen hat. Es ist etwas geschehen, aber eben nicht die Vernichtung der deutschen Staatlichkeit. Aber was ist denn nun geschehen? Erstens: Der Machtapparat der Diktatur wurde zerschlagen. Da dieser Machtapparat der Diktatur durch die Identität von Partei und Staat mit dem Staatsapparat identisch gewesen ist, ist der deutsche Staat durch die Zerschlagung dieses Herrschafsapparats desorganisiert worden. Desorganisation des Staatsapparats ist aber nicht die Vernichtung des Staates der Substanz nach. Wir dürfen nicht vergessen, dass in den ersten Monaten nach der Kapitulation im Sommer 1945, als keinerlei Zentralgewalt zu sehen war, sondern als die Bürgermeister der Gemeinden als kleine Könige regierten – die Landräte auch und die ersten gebildeten Landesverwaltungen erst recht -, alle diese Leute und alle diese Stellen ihre Befugnisse nicht für sich ausübten, nicht für die Gemeinden und für das Land, sondern fast überall für das Deutsche Reich.
Es war eine Art von Treuhänderschuft von unten, die sich dort geltend machte. Ich erinnere mich noch genau, wie es in diesen Monaten war, wie die Landräte die Steuern einzogen, nicht etwa, weil sie geglaubt hätten, sie stünden i h n e n zu, sondern sie zogen sie ein, weil jemand dieses Geschäft stellvertretend für das Ganze besorgen musste. Ähnlich machten es die Bürgermeister und machten es auch die Landesverwaltungen. Als man z. B. in der französischen Zone die Länder veranlassen wollte, einen Vertrag zu schließen, in dem ihnen zugestanden war, das deutsche Eisenbahnvermögen auf sich selber zu übertragen, da haben diese Länder sich geweigert, dies zu tun, und haben gesagt: Aus technischen Gründen mag der Vertrag nötig sein, wir übernehmen aber das Reichsbahnvermögen nur treuhändlerisch für Deutschland!
Diese Auffassung, dass die Existenz Deutschlands als Staat nicht vernichtet und dass es als Rechtssubjekt erhalten worden ist, ist heute weitgehend Gemeingut der Rechtswissenschaft, auch im Ausland. Deutschland existiert als staatliches Gebilde weiter. Es ist rechtsfähig, es ist aber nicht mehr geschäftsfähig, noch nicht geschäftsfähig. Die Gesamtstaatsgewalt wird zum mindesten auf bestimmten Sachgebieten durch die Besatzungsmächte, durch den Kontrollrat im ganzen und durch die Militärbefehlshaber in den einzelnen Zonen ausgeübt. Durch diese Treuhänderschuft von oben wird der Zusammenhang aufrechterhalten. Die Hoheitsgewalt in Deutschland ist also nicht untergegangen; sie hat lediglich den Träger gewechselt, indem sie in Treuhänderschuft übergegangen ist. Das Gebiet Deutschlands ist zwar weitgehend versehrt, aber der Substanz nach ist es erhalten geblieben, und auch das deutsche Volk ist – und zwar als Staatsvolk – erhalten geblieben.
Gestatten Sie mir hier ein Wort zum “Staatsvolk”. Es hat sich in dieser Hälfte Deutschlands ungemein vermehrt durch die Flüchtlinge, durch Millionen Menschen, die ausgetrieben wurden aus Heimaten, in denen ihre Vorfahren schon seit Jahrhunderten ansässig gewesen sind. Man sollte in der Welt nicht so rasch vergessen, was damit geschehen ist!
Denn wenn wir hier es zu schnell vergessen sollten, wenn wir dieses Wissen aus unserem Bewusstsein verdrängen sollten, könnte es geschehen, dass einige Generationen später das Verdrängte in böser Gestalt wieder aus dem Dunkel des Vergessens emporsteigen könnte!
Man sollte gerade im Zeitalter der Nürnberger Prozesse von diesen Dingen sprechen!
Freilich wissen wir genau, dass die Austreibung von Bevölkerungen nicht von den Siegern dieses Krieges, sondern von den Nationalsozialisten erfunden worden ist und das, was bei uns geschah, lediglich das Zurückkommen des Bumerangs ist, der einst von hier ausgeworfen wurde. Trotzdem aber bleibt bestehen, dass, was nach dem Kriege geschehen ist, auch Unrecht ist!
Es gibt ein französisches Sprichwort. “On n’excuse pas le mal par le pire” “Man rechtfertigt das Böse nicht durch den Hinweis auf ein noch Böseres.”
Damit, dass die drei Staatselemente erhalten geblieben sind, ist Deutschland als staatliche Wirklichkeit erhalten geblieben. Deutschland braucht nicht neu geschaffen zu werden. Es muss aber neu o r g a n i s i e r t werden. Diese Feststellung ist von einer rechtlichen Betrachtung aus unausweichlich. Es ist aber an dieser Stelle noch kurz darauf einzugehen, ob nicht vielleicht durch politische Akte, die nach dem Mai 1945 in Deutschland selbst sich ereignet haben könnten, doch eine Auflösung Deutschlands als eines staatlichen Gebildes erfolgt ist. Ich glaube aber, dass nichts von dem, was seit drei Jahren geschehen ist, uns berechtigt, anzunehmen, dass das deutsche Volk oder erhebliche Teile des deutschen Volkes sich entschlossen hätten, Deutschland aufzulösen. Wenn wir uns ein Ereignis als Beispiel vorhalten, wo so etwas in der Tat geschehen ist, dann sehen wir am besten, dass es falsch ist, in bezug auf Deutschland von so etwas zu sprechen: Österreich-Ungarn! Dieses ist nach 1918 nicht “juristisch” zerfallen, sondern durch den Entschluss der Völkerschaften, die es einmal ausmachten, als staatliches Gebilde aufgelöst worden. An seine Stelle sind neue Staaten getreten, die sich nicht als Rechtsnachfolger der alten Doppelmonarchie zu betrachten brauchten. So etwas ist in Deutschland nicht geschehen.
Nun ist die Frage, ob vielleicht da und dort in Deutschland einzelne Teile Deutschlands vom Ganzen abgefallen sind und sich separieren wollten. Kann man ein solches Vorhaben aus gewissen Ereignissen schließen, die sich seit dem Sommer 45 bei uns begeben haben? Manche mögen dabei auf diese oder jene Bestimmung dieser oder jener Länderverfassung hinweisen, in denen es etwa heißt, dass das Land bereit ist, “einem neuen deutschen Bundesstaat” oder “einem neuen Deutschland” beizutreten. Ich glaube, man sollte aus solchen Sätzen keine allzu weitgehenden Folgerungen ziehen. Ich jedenfalls glaube nicht, dass die Landtage und die Bevölkerungen der Länder, in deren Verfassung dieser Satz steht, doch ihre Zustimmung dazu erklären wollten, dass sich das Land von Deutschland separieren wollte.
Es handelt sich bei diesen Verfassungsartikeln um die Kodifikation eines Rechtsirrtums, der damals, als die Verfassung beraten wurde, entschuldbar und verständlich gewesen sein mag, aber nicht um mehr.
Nun könnte man weiter die Frage aufwerfen, ob hier vielleicht nicht noch eine andere Betrachtung angefügt werden müsste. Erik Reger, dessen gallige Artikel zu lesen sich auch dann lohnt, wenn man sie nicht für der jeweiligen Situation voll angepasst hält, hat jüngst geschrieben, dass es sich hier nicht um eine Rechtsfrage handle, sondern um die Bekundung des politischen Willens, die Zäsur in der politischen Kontinuität deutlich zu markieren. Nun, ich bin völlig damit einverstanden, dass man eine Zäsur zwischen gestern und heute und noch mehr zwischen gestern und morgen markiert. Aber bedingt denn der Wechsel in einem politischen System notwendig die Vernichtung des Staatswesens? Haben denn zum Beispiel die Franzosen, als sie 1870 vom zweiten Kaiserreich zur Dritten Republik übergingen, vorher den französischen Staat als staatliches Gebilde aufgelöst?
Der Rechtszustand, in dem Deutschland sich befindet, wird aber noch durch folgendes charakterisiert: Die Alliierten halten Deutschland nicht nur auf Grund der Haager Landkriegsordnung besetzt. Darüber hinaus trägt die Besetzung Deutschlands interventionistischen Charakter. Was heißt denn Intervention? Es bedeutet, dass fremde Mächte innerdeutsche Verhältnisse, um die sich zu kümmern ihnen das Völkerrecht eigentlich verwehrt, auf deutschem Boden nach ihrem Willen gestalten wollen. Es hat keinen Sinn, darüber zu jammern, dass es so ist. Dass es dazu kommen konnte, hat seine guten Gründe: man kann verstehen, dass unsere Nachbarn sich nach dem, was im deutschen Namen in der Welt angerichtet worden ist, ihre Sicherheit selber verschaffen wollen! Ob sie sich dabei immer klug angestellt haben oder nicht, soll hier nicht diskutiert werden; das ist eine andere Geschichte.
Aber Intervention vermag lediglich Tats�chlichkeiten zu schaffen; sie vermag nicht, Rechtswirkungen herbeizuf�hren. V�lkerrechtlich muss eine interventionistische Ma�nahme entweder durch einen vorher geschlossenen Vertrag oder durch eine nachtr�gliche Vereinbarung legitimiert sein, um dauernde Rechtswirkungen herbeizuf�hren. Ein vorher geschlossener Vertrag liegt nun nicht vor: die Haager Landkriegsordnung verbietet ja geradezu interventionistische Ma�nahmen als Dauererscheinungen. So wird man f�r die Frage, ab interventionistische Ma�nahmen von uns als “Recht” anerkannt werden m�ssen, sp�tere Vereinbarungen abzuwarten haben. Aber kein Zweifel kann dar�ber bestehen, dass diese interventionistischen Ma�nahmen der Besatzungsm�chte vorl�ufig legal sind aus dem einen Grunde, dass das deutsche Volk diesen Ma�nahmen allgemein Gehorsam leistet. Es liegt hier ein Akt der Unterwerfung vor – dr�cken wir es doch aus, wie es ist -, eine Art von negativem Plebiszit, durch das das deutsche Volk zum Ausdruck bringt, dass es f�r Zeit auf die Geltendmachung seiner Volkssouver�nit�t zu verzichten bereit ist. Man sollte sich doch dar�ber klar sein, was Volkssouver�nit�t hei�t: nicht jede M�glichkeit, sich nach seinem Willen in mehr oder weniger Beschr�nkung einzurichten, sondern zur Volkssouver�nit�t geh�rt, wenn das Wort einen Sinn haben soll, auch die Entschlossenheit, sie zu verteidigen und sich zu widersetzen, wenn sie angegriffen wird!
Solange das nicht geschieht – und es hat sehr gute Gr�nde, dass es nicht geschieht -, werden wir die Legalit�t der interventionistischen Ma�nahmen zum mindesten f�r Zeit anerkennen m�ssen. Das ist ja gerade die juristische Bedeutung der R�sistance in Frankreich gewesen, dass infolge des Sicht-Nicht-Unterwerfens die Ma�nahmen der “Zwischenregierung” nicht als legal zu gelten brauchten.
Zu den interventionistischen Ma�nahmen, die die Besatzungsm�chte in Deutschland vorgenommen haben, geh�rt unter anderem, dass sie die Aus�bung der deutschen Volkssouver�nit�t blockiert haben. An und f�r sich ist die Volkssouver�nit�t, in einem demokratischen Zeitalter zum mindesten, der Substanz nach unvermeidbar und unverzichtbar. Ich glaube, sagen zu k�nnen, dass dies auch heute der Standpunkt der offiziellen amerikanischen Stellen ist. Aber man kann die Aus�bung der Volkssouver�nit�t ganz oder teilweise sperren. Das ist bei uns 1945 geschehen. Sie wurde urspr�nglich v�llig gesperrt. Dann wurde diese Sperrung st�ckweise von den Besatzungsm�chten zur�ckgezogen, immer weitere Schichten der deutschen Volkssouver�nit�t wurden zur Bet�tigung freigegeben. Zuerst die Schicht, aus der heraus die Selbstkonstituierung und Selbstverwaltung der Gemeinden erfolgte, dann die Schicht, aus der heraus die politische und administrative Organisation von Gebietsteilen etwa in der Gestalt unserer L�nder erfolgte. Die “regionale” Schicht der deutschen Volkssouver�nit�t wurde hier unter Vorbehalt des Ganzen freigelegt. Aber geben wir uns keinem Irrtum hin: auch bei diesen konstitutiven Akten handelte es sich nicht um freie Aus�bungen der Volkssouver�nit�t. Denn auch da war immer die Entscheidung weithin vorgegeben, am weitestehenden dadurch, dass ja die Besatzungsm�chte selber es gewesen sind, die den gr��ten Teil dieser L�nder abgezirkelt und damit bestimmt haben. In der britischen Zone hatten die L�nder bis heute noch keine M�glichkeit, sich auch nur formell selbst zu konstituieren. Dort wird am besten deutlich, in welchem Umfang Existenz und Konfiguration unserer L�nder im wesentlichen Ausfluss des Willens der Besatzungsm�chte sind.
Nunmehr hat man uns eine weitere Schicht der Volkssouver�nit�t freigegeben. Wir m�ssen uns fragen: Ist das, was uns nunmehr freigegeben worden ist, der ganze verbliebene Rest der bisher gesperrten Volkssouver�nit�t? Manche wollen die Frage bejahen; ich m�chte sie energisch verneinen. Es ist nicht der ganze Rest freigegeben worden, sondern ein Teil dieses Restes.
Zuerst r�umlich betrachtet: Die Volkssouver�nit�t ist, wo man von ihrer F�lle spricht, unteilbar. Sie ist auch r�umlich nicht teilbar. Sollte man sie bei uns f�r r�umlich teilbar halten, dann w�rde das bedeuten, dass man hier im Westen den Zwang zur Schaffung eines separaten Staatsvolks setzt. Das will das deutsche Volk in den drei Westzonen aber nicht sein!
Es gibt kein westdeutsches Staatsvolk und wird keines geben!
Das franz�sische Verfassungswort: La Nation une et indivisible: die eine und unteilbare Nation bedeutet nichts anderes, als dass die Volkssouver�nit�t auch r�umlich nicht teilbar ist. Nur das gesamte deutsche Volk kann “volkssouver�n” handeln, und nicht eine Partikel davon. Ein Teil von ihm k�nnte es nur dann, wenn er legitimiert w�re, als Repr�sentant der Gesamtnation zu handeln, oder wenn ein Teil des deutschen Volkes durch �u�eren Zwang endg�ltig verhindert worden w�re, seine Freiheitsrechte auszu�ben. Dann w�re ja nur noch der Rest, der bleibt, ein freies deutsches Volk, das deutsche Volkssouver�nit�t aus�ben k�nnte.
Ist dieser Zustand heute schon eingetreten? Manche behaupten: Ja! Aber man sollte nicht vergessen: Noch wird verhandelt; noch ist man sich, zumindest offiziell, dar�ber einig, in der Verschiedenheit der Zonenherrschaft ein Provisorium zu sehen, etwas, das nach dem Willen aller, auch der Besatzungsm�chte, vor�bergehen soll. Es scheint mir nicht unser Interesse zu sein, einer Besatzungsmacht durch ein Tun unsererseits einen Vorwand f�r die Verwandlung des heutigen Provisoriums der Separation der einzelnen Zonen in das Definitivum der Separation Ost-Deutschlands zu liefern.
Aber das ist eine politische Entscheidung. K�nnen wir sie treffen? K�nnen wir sie treffen in einem Zustand, in dem uns die M�glichkeit genommen ist, den Umfang des Risikos zu bestimmen, das Deutschland dabei treffen m�sste?
Eine gesamtdeutsche konstitutionelle L�sung wird erst m�glich sein, wenn eines Tages eine deutsche Nationalversammlung in voller Freiheit wird gew�hlt werden k�nnen. Das setzt aber voraus entweder die Einigung der vier Besatzungsm�chte �ber eine gemeinsame Deutschland-Politik oder einen Akt der Gewalt nach der einen oder anderen Seite. Mag sein, dass mancher Mann mit diesem Gedanken spielt; es lohnt sich aber vielleicht, diesen Gedanken einmal zu meditieren. Was bedeutet denn “Gewalt” in diesem Zusammenhang? Entweder die Vertreibung einer Besatzungsmacht, die einer gesamtdeutschen demokratischen Einigung widerstrebt. K�nnte daraus etwas anderes werden als eine Katastrophe f�r die ganze Welt?
Oder aber es bedeutet endg�ltige Abtrennung einer Zone durch Gewaltanwendung einer Besatzungsmacht mit gleichzeitiger politischer Entmannung des deutschen Volkes in dieser Zone und damit die endg�ltige Verminderung Deutschlands auf den Teil, der �ber sich noch in Freiheit bestimmen k�nnte. Auch das w�re eine Katastrophe; auch eine Weltkatastrophe, nicht nur eine deutsche.
Man sollte daher nichts tun, was dazu beitragen k�nnte, eine solche Katastrophe wahrscheinlicher zu machen, als sie aus sich selber heraus vielleicht heute schon ist.
Zu dieser r�umlichen Einschr�nkung der M�glichkeit, Volkssouver�nit�tauszu�ben, kommt noch eine substanzielle Einschr�nkung. Wenn man die Dokumente Nr. I und III liest, die die Milit�rbefehlshaber den Ministerpr�sidenten �bergeben haben, dann erkennt man, dass die Besatzungsm�chte sich eine ganze Reihe von Sachgebieten und Befugnissen in eigener oder in konkurrierender Zust�ndigkeit vorbehalten haben. Es gibt fast mehr Einschr�nkungen der deutschen Befugnisse in diesem Dokument Nr. I als Freigaben deutscher Befugnisse!
Die erste Einschr�nkung ist, dass uns f�r das Grundgesetz bestimmte Inhalte auferlegt worden sind; weiter, dass wir das Grundgesetz, nachdem wir es hier beraten und beschlossen haben, den Besatzungsm�chten zur Genehmigung werden vorlegen m�ssen. Dazu m�chte ich sagen: Eine Verfassung, die ein anderer zu genehmigen hat, ist ein St�ck Politik des Genehmigungsberechtigten, aber kein reiner Ausfluss der Volksouver�nit�t des Genehmigungspflichtigen!
Die zweite Einschr�nkung ist, dass uns entscheidende Staatsfunktionen versagt sind: Ausw�rtige Beziehungen, freie Aus�bung der Wirtschaftspolitik; eine Reihe anderer Sachgebiete sind vorbehalten. Legislative, Exekutive und sogar die Gerichtsbarkeit sind gewissen Einschr�nkungen unterworfen.
Die dritte Einschr�nkung: Die Besatzungsm�chte haben sich das Recht vorbehalten, im Falle von Notst�nden die F�lle der Gewalt wieder an sich zu nehmen. Die Autonomie, die uns gew�hrt ist, soll also eine Autonomie auf Widerruf sein, wobei nach den bisherigen Texten die Besatzungsm�chte es sind, die zu bestimmen haben, ob der Notstand eingetreten ist oder nicht.
Vierte Einschr�nkung: Verfassungs�nderungen m�ssen genehmigt werden.
Also: Auch die jetzt freigegebene Schicht der urspr�nglich voll gesperrten deutschen Volkssouver�nit�t ist nicht das Ganze, sondern nur ein Fragment. Daraus ergibt sich folgende praktische Konsequenz: Um einen Staat im Vollsinne zu organisieren, muss die Volkssouver�nit�t sich in ihrer ganzen F�lle auswirken k�nnen. Wo nur eine fragmentarische Aus�bung m�glich ist, kann auch nur ein Staatsfragment organisiert werden. Mehr k�nnen wir nicht zuwege bringen, es sei denn, dass wir den Besatzungsm�chten gegen�ber – was aber eine ernste politische Entscheidung voraussetzen w�rde – Rechte geltend machen, die sie uns heute noch nicht einr�umen wollen. Das m�sste dann ihnen gegen�ber eben durchgek�mpft werden. Solange das nicht geschehen ist, k�nnen wir, wenn Worte �berhaupt einen Sinn haben sollen, keine Verfassung machen, auch keine vorl�ufige Verfassung, wenn “vorl�ufig” lediglich eine zeitliche Bestimmung sein soll. Sondern was wir machen k�nnen, ist ausschlie�lich das Grundgesetz f�r ein Staatsfragment. Die eigentliche Verfassung, die wir haben, ist auch heute noch das geschriebene oder ungeschriebene Besatzungsstatut. Die Art und Weise, wie die Besatzungsm�chte die Besatzungshoheit aus�ben, bestimmt dar�ber, wie die Hoheitsbefugnisse auf deutschem Boden verteilt sein sollen. Sie bestimmt auch dar�ber, was an den Grundrechten unserer L�nderverfassungen effektiv und was nur Literatur ist. Diesem Besatzungsstatut gegen�ber ist alles andere sekund�r, solange man in Anerkennung seiner Wirklichkeit handelt. Nichts ist f�r diesen Zustand kennzeichnender als der Schluss-Satz in Dokument Nr. III, worin ausdr�cklich gesagt ist, dass nach dem Beschluss des Parlamentarischen Rates und vor der Ratifikation dieses Beschlusses in den L�ndern die Besatzungsm�chte das Besatzungsstatut verk�nden werden, damit das deutsche Volk wei�, in welchem Rahmen seine “Verfassung” gilt. Wenn man einen solchen Zustand nicht will, dann muss man dagegen handeln wollen. Aber das w�re dann Sache des deutschen Volkes selbst und nicht Sache staatlicher Organe, die ihre Akte jeweils vorher genehmigen lassen m�ssen.
Damit glaube ich die Frage beantwortet zu haben, worum es sich bei unserem Tun denn eigentlich handelt. Wir haben unter Best�tigung der alliierten Vorbehalte das Grundgesetz zur Organisation der heute freigegebenen Hoheitsbefugnisse des deutschen Volkes in einem Teile Deutschlands zu beraten und zu beschlie�en. Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten.
Wir haben etwas zu schaffen, das uns die M�glichkeit gibt, gewisser Verh�ltnisse Herr zu werden, besser Herr zu werden, als wir das bisher konnten. Auch ein Staatsfragment muss eine Organisation haben, die geeignet ist, den praktischen Bed�rfnissen der inneren Ordnung eines Gebietes gerecht zu werden. Auch ein Staatsfragment braucht eine Legislative, braucht eine Exekutive und braucht eine Gerichtsbarkeit.
Wenn man nun fragt, wo dann die Grenze gegen�ber dem Voll-Staat, gegen�ber der Vollverfassung liege: Nun, das ist eine Frage der praktischen Beurteilung im Einzelfall. �ber folgende Gesichtspunkte aber sollte Einigkeit erzielt werden k�nnen:
Erstens: Das Grundgesetz f�r das Staatsfragment muss gerade aus diesem seinen inneren Wesen heraus seine zeitliche Begrenzung in sich tragen. Die k�nftige Vollverfassung Deutschlands darf nicht durch Ab�nderung des Grundgesetzes dieses Staatsfragments entstehen m�ssen, sondern muss origin�r entstehen k�nnen. Aber das setzt voraus, dass das Grundgesetz eine Bestimmung enth�lt, wonach es automatisch au�er Kraft tritt, wenn ein bestimmtes Ereignis eintreten wird. Nun, ich glaube, �ber diesen Zeitpunkt kann kein Zweifel bestehen: “an dem Tage, an dem eine vom deutschen Volke in freier Selbstbestimmung beschlossene Verfassung in Kraft tritt.”
Zweitens: F�r das Gebiet eines echten, vollen Staates ist charakteristisch, dass es geschlossen ist, dass also nichts hineinragen und nichts �ber seine Grenzen hinausragen kann. Bei einem Staatsfragment kann dies anders sein. Hier ist r�umliches Offensein m�glich. Das wird sich in unserer Arbeit in einem doppelten Sinne niederschlagen k�nnen und, wie ich glaube, auch m�ssen. Dieses Grundgesetz muss eine Bestimmung enthalten, auf Grund derer jeder Teil deutschen Staatsgebietes, der die Aufnahme w�nscht, auch aufgenommen werden muss; wobei die Frage noch zu kl�ren sein wird, wie dies geschehen soll und ob Bedingungen aufgestellt werden sollen. Ich glaube, man sollte die Aufnahme so wenig als m�glich erschweren.
Schlie�lich bleibt die Frage, ob nicht die Teile Deutschlands, die au�erhalb des Anwendungsgebiets des Grundgesetzes verbleiben m�ssen, die M�glichkeit sollen erhalten k�nnen, an den gesetzgebenden Organen sich zu beteiligen, die das Grundgesetz schaffen wird. �ber das Wie und die Frage, ob sie es allgemein sollen tun k�nnen, wird hier noch zu sprechen sein. Aber eine Voraussetzung scheint mir daf�r vorliegen zu m�ssen: Es m�ssen freie Wahlen m�glich sein; es muss die M�glichkeit bestehen, Vertreter hierher zu entsenden. Dies trifft heute schon auf Berlin zu, und deshalb sollte das Grundgesetz die Bestimmung vorsehen, dass Vertreter Berlins in die gesetzgebenden K�rperschaften zu berufen sind.
Ich wei�, man kann sagen, das sei nicht logisch, denn es sei nicht logisch, Vertreter von Gebieten an der Gesetzgebung zu beteiligen, auf die von ihnen mitbeschlossene Gesetze keine Anwendung f�nden. Ich gebe zu, dass es in der Tat nicht sehr logisch ist. Aber hier handelt es sich nicht so sehr darum, Logik zu treiben, als politisch zu sein.
Ich meine, man k�nnte das nicht auf wirksamere Weise tun, als durch das Sichtbarmachen der Tatsache, dass nur �u�ere Gewalt verhindert, dass hier alle Deutschen vertreten sind!
Das Dritte, in dem das Fragmentarische zum Ausdruck kommen muss, ist die innere Begrenzung der Organe auf die durch �u�eren Zwang heute noch eingeschr�nkten M�glichkeiten. Da stellt sich, um nur ein Beispiel zu nennen, das Problem des Aufbaus der Organe, z. B. die Frage: Soll ein “Oberhaupt”, ein Bundespr�sident vorgesehen werden? Braucht man in einem Staatsfragment – in Anbetracht der erforderlichen Dignit�t einer solchen Funktion – diese Funktion heute schon ins Leben zu rufen? Ist es nicht besser, statt des Pr�sidenten ein bescheideneres Organ mit den Aufgaben zu betrauen, die vern�nftigerweise sonst ein Pr�sident zu erledigen hat? Soll das Amt nur ruhen? All das sind Fragen, die sich von einer grunds�tzlichen Betrachtung aus stellen m�ssen.
Aber wenn auch die Ordnung, die wir gestalten sollen, nur die Ordnung eines Staatsfragmentes ist, so kann und sollte sie unserer Meinung nach doch so ausgestaltet werden, dass bei Ausweitung der heute gew�hrten Freiheitssph�re die geschaffene Organisation f�hig ist, sie voll auszuf�llen. Und dar�ber hinaus m�chte ich noch sagen: Man sollte diese Organisation so stark und vollst�ndig machen, dass sie f�hig werden kann, durch ihr Wirken eine solche Ausweitung in Fluss zu bringen und durchzusetzen.
Nun ergeben sich aus dem Wesen des Provisoriums eine Reihe praktischer Fragen f�r das Grundgesetz. Da ist zun�chst das Problem, ob darin der Weimarer Verfassung Erw�hnung getan werden soll oder nicht. Sicher besteht die Weimarer Verfassung – das ist meine pers�nliche Meinung – als Ganzes nicht mehr. Die Desorganisation Deutschlands durch die Nazi-Herrschaft und durch die Besetzung hat ihr zum mindesten auf weiten Strecken den Garaus gemacht. Auf der anderen Seite ist durch die bisherige Rechtsprechung herausgestellt worden, dass sie, wenigstens zum Teil, noch weiter gilt. Es besteht also auf diesem Gebiet zum mindesten eine Rechtsunsicherheit. Es ist die Frage, ob man dieser Rechtsunsicherheit nicht dadurch abhelfen sollte, dass das Grundgesetz der Weimarer Verfassung Erw�hnung tut, etwa so, dass es ausspricht, dass sie, soweit ihre Bestimmungen in Widerspruch zu diesem Grundgesetz stehen, ruht.
Weiter werden Bestimmungen in das Grundgesetz aufgenommen werden m�ssen, die die Frage der Weitergeltung von Gesetzen und Verordnungen betreffen, welche vor dem Inkrafttreten des Grundgesetzes erlassen wurden, sei es von den L�ndern aus Sachgebieten, die k�nftig nicht mehr den L�ndern zustehen sollen, sei es von Zonenorganen, sei es vom Wirtschaftsrat. Schlie�lich werden wir noch Bestimmungen f�r die �berleitung gewisser Kompetenzen auf etwa neu zu schaffende Organe vorsehen m�ssen.
Und nun, meine Damen und Herren, komme ich zu einem weiteren grunds�tzlichen Kapitel: Wo liegen die Hoheitsbefugnisse, auf Grund derer wir dieses Grundgesetz beraten und beschlie�en? Wer wird dabei durch uns t�tig? Wird durch uns t�tig das deutsche Volk? Oder werden durch uns t�tig die L�nder als in sich geschlossene Gebietsk�rperschaften? Diese Frage zu beantworten ist nicht m��ig. Ich glaube vielmehr, dass der Umstand, wie wir sie beantworten, entscheidend f�r das ganze Werk ist.
Deutschland ist, das glaube ich bewiesen zu haben, als staatliches Gebilde nicht untergegangen. Damit, dass Deutschland weiterbesteht, gibt es auch heute noch ein deutsches Staatsvolk. Es ist also auf dem Gebiet, das heute durch die drei Westzonen umschrieben wird, ein Gesamtakt dieses deutschen Staatsvolkes noch m�glich. Ein solcher Gesamtakt kann auch durch L�nderverfassungen nicht verboten werden.
Das deutsche Volk ist aber keine amorphe Masse; es ist in L�nder gegliedert, und es ist in seiner Geschichte bisher noch immer in dieser Gliederung in L�nder politisch aufgetreten. Das deutsche Volk handelt auch, wenn es als das deutsche Volk in den L�ndern Baden, Bayern, Hessen usw. auftritt, als deutsches Gesamtvolk. Darum ist es sicher, dass das Grundgesetz unseres Staatsfragments nicht auf Grund einer Vereinbarung der deutschen L�nder zu entstehen braucht, weil die Quelle der Hoheitsgewalt nicht bei den L�ndern liegt, sondern beim deutschen Volk.
Von dieser Auffassung scheinen auch die Besatzungsm�chte auszugehen. Die Dokumente Nr. I und II sind in diesem Punkt ganz deutlich. Nach Dokument Nr. II sollen die deutschen Ministerpr�sidenten Vorschl�ge �ber die �nderung von L�ndergrenzen machen; wohlgemerkt: alle Ministerpr�sidenten f�r jeden beliebigen Teil des deutschen Staatsgebiets. Das ist nur m�glich, wenn man als Auffassung der Besatzungsm�chte annimmt, dass die Ministerpr�sidenten treuh�nderisch in Wahrung gesamtdeutscher Interessen handeln sollen.
Denn wie k�me sonst etwa der Ministerpr�sident von W�rttemberg-Baden dazu, zu erkl�ren, er sei nicht damit einverstanden, dass die Grenzen zum Beispiel Schleswig-Holsteins so und nicht anders verlaufen. Dazu erm�chtigt ihn doch seine Landesverfassung nicht; dazu ist er doch nur erm�chtigt, wenn man davon ausgeht, dass eine M�glichkeit besteht, gesamtdeutsche Interessen heute schon unmittelbar zu repr�sentieren.
Weiter: Der Parlamentarische Rat ist fraglos ein gesamtdeutsches Organ. Wir hier, meine Damen und Herren, vertreten nicht bestimmte L�nder, sondern wir vertreten die Gesamtheit des deutschen Volkes, soweit es sich vertreten lassen kann.
Der Umstand, dass das deutsche Volk in der Gliederung in L�nder auftritt, kommt dadurch zum Ausdruck, dass die Wahl der Abgeordneten f�r dieses Hohe Haus durch die Landtage erfolgte, und darin, dass der Beschluss, zu dem wir kommen werden, in den L�ndern zu ratifizieren ist. Notabene: Nur zu ratifizieren, und nicht etwa als Gesetz zu verk�nden.
Schlie�lich – und das scheint mir jeden Zweifel auszuschlie�en – weise ich auf die Bestimmung hin, dass das Grundgesetz f�r das ganze Gebiet der elf L�nder auch dann gelten wird, wenn nur zwei Drittel der L�nder zustimmen. Wie sollte es die M�glichkeit geben, dass zwei Drittel ein Drittel majorisieren, wenn man nicht von vornherein davon ausgeht, dass ein deutsches Staatsvolk, eine deutsche Staatswirklichkeit schon besteht und nicht erst entsteht, eine Staatswirklichkeit, die imstande ist, eine volont� g�n�rale herzustellen auch dort, wo eine volant� de tous nicht gegeben ist?
Das alles ist nicht m��ige Theorie, sondern eine Feststellung, die mir notwendig scheint. Denn wir m�ssen wissen, bei wem der Anspruch ruht; ob Deutschland unter L�ndern ausgehandelt werden muss oder ob das deutsche Volk sich selbst sein Haus zu bauen hat.
Noch eine weitere Frage: Soll das Gebilde, dessen Organisation wir hier zu schaffen haben, einen Namen erhalten oder nicht? Die Frage ist von h�chster Bedeutung. Nomina sunt omina. Namen bringen zum Ausdruck, was denn eigentlich entsteht oder entstehen soll.
Nun ist die Frage die, ob sich ein Name �berhaupt mit einem Provisorium vertr�gt, ob hier nicht statt eines Namens eine blo�e “Bezeichnung” das Bessere w�re. Es wird hier von diesem Hohen Hause eine sehr politische Entscheidung getroffen werden m�ssen. Ich glaube nicht, dass es m�glich ist, von irgendeiner Seite her den Beweis zu f�hren, dass diese oder dass jene Antwort auf die gestellte Frage die richtige ist. Man muss sich da eben entscheiden. Aber welcher Name auch immer gegeben werden mag und ob ein Name gegeben wird oder nicht: in dem Gebiet, f�r das das Grundgesetz gilt, wird nicht eine separate “westdeutsche” Gebietshoheit ausge�bt, sondern gesamtdeutsche Hoheitsgewalt in Westdeutschland. Das sollte bei der Bezeichnung der Organe zum Ausdruck kommen. Denn was hier geschieht, ist zwar r�umlich auf einen Teil Deutschlands beschr�nkt, aber wir sollten nie vergessen, dass es sich ableitet aus dem Rechte des gesamten deutschen Volkes!
Wir werden uns �berlegen m�ssen, ob wir dieses Grundgesetz mit einer Pr�ambel einleiten sollen. Ich f�r meinen Teil halte es f�r notwendig; denn die Pr�ambel charakterisiert das Wesen des Grundgesetzes. Sie sagt aus, was sein soll, und sie wird insbesondere aussagen m�ssen, was das Grundgesetz nicht sein soll. Die Pr�ambel wird gewisserma�en die Tonart des St�ckes angeben und sie wird darum alle konstitutiven Merkmale kennzeichnen und in sich enthalten m�ssen.
Weitere Frage: Soll dieses Staatsfragment Symbole erhalten, Farben und Flaggen; sollen es allgemeine Symbole sein, die dem ganzen Volke eigen sind, oder soll man sich mit Zwecksymbolen begn�gen, etwa f�r die Schifffahrt, f�r Auslandsvertretungen usw.; oder soll man in das Grundgesetz �berhaupt nichts �ber Symbole schreiben? Soll man sich auf ein k�nftiges Flaggengesetz verlassen, oder wie soll man sich sonst verhalten? Auch das wird eine politische Entscheidung erfordern. Aber eines scheint mir sicher zu sein: wenn sich dieses Hohe Haus f�r ein Symbol entscheiden sollte, dann kann es nur ein gemeindeutsches Symbol sein, und ich glaube, dass hierf�r nichts anderes in Betracht kommen kann als die sch�nen Farben der deutschen Einheits- und Freiheitsbewegung, die Farben Schwarz-Rot-Gold!
Meine Damen und Herren! Es ist uns aufgegeben worden, ein Grundgesetz zu machen, das demokratisch ist und ein Gemeinwesen des f�deralistischen Typs errichtet. Was bedeutet das? Welche allgemeinen Inhalte muss danach das Grundgesetz haben, wenn diesen Auflagen Gerechtigkeit erwiesen werden soll? Was hei�t denn eigentlich bei Verfassungen “demokratisch”? Gerade heute gef�llt man sich darin, die Demokratie “weiterzuentwickeln” indem man “progressistische” Demokratien erfindet.
- Lucus a non lucendo. – Mir pers�nlich liegt es, wenn von Demokratie gesprochen wird, eher dabei an die klassische Demokratie zu denken, f�r die bisher die V�lker Europas gek�mpft haben. Wenn wir das so Erk�mpfte betrachten, dann finden wir, dass offenbar einige Merkmale erf�llt sein m�ssen, wenn von einer demokratischen Verfassung soll gesprochen werden k�nnen.
Das Erste ist, dass das Gemeinwesen auf die allgemeine Gleichheit und Freiheit der B�rger gestellt und gegr�ndet sein muss, was in zwei Dingen zum Ausdruck kommt. Einmal im rechtsstaatlichen Postulat, dass jedes Gebot und jedes Verbot eines Gesetzes bedarf und dass dieses Gesetz f�r alle gleich sein muss; und zweitens durch das volksstaatliche Postulat, das verlangt, dass jeder B�rger in gleicher Weise an dem Zustandekommen des Gesetzes teilhaben mu�. Ob das in der Form der plebiszit�ren unmittelbaren Demokratie erfolgt oder in der Form der repr�sentativen Demokratie, wird im allgemeinen eine Zweckm��igkeitsfrage sein, bei der das quantitative Element den Ausschlag wird geben m�ssen. Das Entscheidende ist, dass jeder Hoheitstr�ger mittelbar oder unmittelbar auf einen Wahlakt muss zur�ckgef�hrt werden k�nnen. Der Beamte zum Beispiel muss durch einen Minister ernannt sein, der selber durch ein allgemein gew�hltes Parlament best�tigt und eingesetzt worden ist.
Nun erhebt sich die Frage: Soll diese Gleichheit und Freiheit v�llig uneingeschr�nkt und absolut sein, soll sie auch denen einger�umt werden, deren Streben ausschlie�lich darauf ausgeht, nach der Ergreifung der Macht die Freiheit selbst auszurotten? Also: Soll man sich auch k�nftig so verhalten, wie man sich zur Zeit der Weimarer Republik zum Beispiel den Nationalsozialisten gegen�ber verhalten hat? Auch diese Frage wird in diesem Hohen Hause beraten und entschieden werden m�ssen. Ich f�r meinen Teil bin der Meinung, dass es nicht zum Begriff der Demokratie geh�rt, dass Sie selber die Voraussetzungen f�r ihre Beseitigung schafft.
Ja, ich m�chte weiter gehen. Ich m�chte sagen: Demokratie ist nur dort mehr als ein Produkt einer blo�en Zweckm��igkeitsentscheidung, wo man den Mut hat, an sie als etwas f�r die W�rde des Menschen Notwendiges zu glauben. Wenn man aber diesen Mut hat, dann muss man auch den Mut zur Intoleranz denen gegen�ber aufbringen, die die Demokratie gebrauchen wollen, um sie umzubringen.
Das Zweite, was verwirklicht sein muss, wenn man von demokratischer Verfassung im klassischen Sinne des Wortes sprechen will, ist das Prinzip der Teilung der Gewalten. Sie wissen, dass die Verfassung von 1792 den Satz enthielt, dass ein Staat, der nicht auf dem Prinzip der Teilung der Gewalten aufgebaut sei, �berhaupt keine Verfassung habe.
Was bedeutet dieses Prinzip? Es bedeutet, dass die drei Staatsfunktionen, Gesetzgebung, ausf�hrende Gewalt und Rechtsprechung, in den H�nden gleichgeordneter, in sich verschiedener Organe liegen, und zwar deswegen in den H�nden verschiedener Organe liegen m�ssten, damit sie sich gegenseitig kontrollieren und die Waage halten k�nnen. Diese Lehre hat ihren Ursprung in der Erfahrung, dass, wo auch immer die gesamte Staatsgewalt sich in den H�nden eines Organes nur vereinigt, dieses Organ die Macht missbrauchen wird. Freilich besteht auch die M�glichkeit, dass die einzelnen Gewalten oder dass eine von ihnen die Macht, die in ihrer Unabh�ngigkeit liegt, missbrauchen. Sie wissen um die harte Kritik, die man w�hrend der Zeit der Weimarer Republik an der richterlichen Gewalt ge�bt hat, und, wie ich glaube, nicht immer mit Unrecht. Vielleicht wird es mit zu unseren Aufgaben geh�ren m�ssen, in dem Grundgesetz Vorsorge daf�r zu treffen, dass die notwendige richterliche Unabh�ngigkeit nicht gegen die Demokratie missbraucht werden kann.
Heute ist es wieder n�tig, von diesen alten Dingen zu sprechen, denn gerade die Demokratie, die sich als “progressistisch” bezeichnet, will die Teilung der Gewalten aufgeben. In den Richtlinien f�r eine deutsche Verfassung, die der Deutsche Volksrat ausgearbeitet hat, finden sich zum Beispiel eine Reihe von Bestimmungen, die nichts anderes sind als der Ausdruck daf�r, dass das Prinzip der Teilung der Gewalten zugunsten der Allmacht des Parlaments nicht mehr gelten soll. Wenn man so vorgeht, dann hat man alle Voraussetzungen f�r die Installierung einer Diktatur verwirklicht, und darum sollte man in dem Grundgesetz, das wir zu beschlie�en haben, klar zum Ausdruck bringen, dass das Prinzip der Teilung der Gewalten realisiert werden muss.
Als drittes Erfordernis f�r das Bestehen einer demokratischen Verfassung gilt im allgemeinen die Garantie der Grundrechte. In den modernen Verfassungen finden wir �berall Kataloge von Grundrechten, in denen das Recht der Personen, der Individuen, gegen die Anspr�che der Staatsraison gesch�tzt wird. Der Staat soll nicht alles tun k�nnen, was ihm gerade bequem ist, wenn er nur einen willf�hrigen Gesetzgeber findet, sondern der Mensch soll Rechte haben, �ber die auch der Staat nicht soll verf�gen k�nnen. Die Grundrechte m�ssen das Grundgesetz regieren; sie d�rfen nicht nur ein Anh�ngsel des Grundgesetzes sein, wie der Grundrechtskatalog von Weimar ein Anh�ngsel der Verfassung gewesen ist. Diese Grundrechte sollen nicht blo�e Deklamationen, Deklarationen oder Direktiven sein, nicht nur Anforderungen an die L�nderverfassungen, nicht nur eine Garantie der L�nder-Grundrechte, sondern unmittelbar geltendes Bundesrecht, auf Grund dessen jeder einzelne Deutsche, jeder einzelne Bewohner unseres Landes vor den Gerichten soll Klage erheben k�nnen.
Nun wird die Frage sein, wieweit man den Anfang dieses Grundrechtskatalogs ziehen will. Sollen lediglich die sogenannten Grundrechte aufgenommen werden, also die Rechte der Individualperson, oder auch die Rechtsbestimmungen �ber die sogenannten Lebensordnungen, die so zahlreich �ber unsere neuen L�nderverfassungen hin verstreut sind: Wirtschaft, Kultur, Familie usw.? Vielleicht wird es sich bei einem Provisorium empfehlen, keine endg�ltige Gestaltung der Lebensordnungen zu versuchen und sich statt dessen zu begn�gen, einen recht klaren und wirksamen Katalog von Individual-Grundrechten aufzustellen, so wie in den klassischen Bills of Rights der angels�chsischen L�nder verfahren worden ist. Aber auf der anderen Seite sollte das Grundgesetz die L�nder nicht daran hindern, von ihren weitergehenden Grundrechten und Ordnungsbestimmungen Gebrauch zu machen.
Die Frage wird auch sein, ob diese Grundrechte betrachtet werden als Rechte, die der Staat verliehen hat, oder als verstaatlichte Rechte, als Rechte, die der Staat schon antrifft, wenn er entsteht, und die er lediglich zu gew�hrleisten und zu beachten hat. Auch das ist nicht nur von theoretischer, sondern von eminent praktischer Bedeutung, insbesondere f�r die Entscheidung der Frage, ob diese Grundrechte auch sollen auf Schranken sto�en k�nnen: Sollen sie schlechthin absolut unber�hrbar sein? Ich glaube, dass man bei den Grundrechten eine immanente Schranke wird anerkennen m�ssen: es soll sich jener nicht auf die Grundrechte berufen d�rfen, der von ihnen Gebrauch machen will zum Kampf gegen die Demokratie und die freiheitliche Grundordnung.
Wir wollen nicht mehr, dass man sich auf das Grundrecht der Pressefreiheit berufen kann nur zu dem einen Zweck, die Republik zu beseitigen, um an ihre Stelle eine Diktatur zu setzen, die keine Pressefreiheit mehr kennen wird!
Wir wollen auch nicht haben, dass man diese Grundrechte mit einem allgemeinen Gesetzesvorbehalt versieht, wie das etwa in den Verfassungsrichtlinien des Volksrats und in einigen Verfassungen der L�nder der Ostzone der Fall ist. Wenn ich jedes Grundrecht durch Gesetz einschr�nken kann, dann ist es sinnlos, es durch die Verfassung zu garantieren, dann ist es eine blo�e Deklamation und keine effektive Wirklichkeit. Der allgemeine Gesetzesvorbehalt entwertet das Grundrecht, reduziert es auf Null.
Man wird aber bei einigen Grundrechten ohne einen beschr�nkten Gesetzesvorbehalt nicht auskommen k�nnen. Ich erinnere nur an alles, was sich aus der Notwendigkeit zum Beispiel der Wohnungsbewirtschaftung ergibt, der Einquartierungen und anderem mehr. Aber man sollte von diesen beschr�nkten Vorbehalten nur einen �u�erst sparsamen Gebrauch machen, und keinesfalls sollen die M�glichkeiten des Gesetzgebers so weit gehen. dass er das Grundrecht in seiner Substanz kr�nken kann.
Und nun das Entscheidende: soll der Staat den Grundrechten gegen�ber vom Staatsnotstandsrecht Gebrauch machen k�nnen, so dass er, wenn er mit den ordentlichen Mitteln nicht fertig werden kann, die Grundrechte aufhebt, um Ruhe und Ordnung und Sicherheit wieder herzustellen? Man wird sich diese Frage sehr genau �berlegen m�ssen. Man wird sich fragen m�ssen, ob die Tatsache der Unber�hrbarkeit der Grundrechte in sich selber nicht ein so hohes Gut ist, dass der Staat auch in Zeiten des Notstands vor ihnen soll zur�cktreten m�ssen. Vielleicht kann eine Untersuchung der m�glichen Tatbest�nde zeigen, dass bei Notst�nden, wie sie bei uns denkbar sind, der Staat im allgemeinen mit den gew�hnlichen polizeilichen Mitteln wird fertigwerden k�nnen. Vielleicht aber wird man auch zur Erkenntnis kommen, dass diese Mittel nicht gen�gen k�nnten und dass dann das Individuum vor dem Notstand des Staates zur�ckstehen muss. Sollte man zu dieser �berzeugung kommen, wird man aber darauf bedacht sein m�ssen, dass auch im Fall des Notstands nur bestimmte Grundrechte sollen suspendiert werden d�rfen und auch dann nur f�r Zeit und nur unter der Kontrolle demokratischer Institutionen.
Meine Damen und Herren! Jede Verfassungswirklichkeit h�ngt letzten Endes von dem Wahlrecht ab, das in einem bestimmten Raume gilt. Ich glaube, dass man sich auch in diesem Hause mit dieser Frage des Wahlrechts wird besch�ftigen m�ssen, und sei es nur, um sich dar�ber schl�ssig zu werden, ob Bestimmungen �ber die Modalit�ten eines Wahlgesetzes in dieses Grundgesetz aufgenommen werden sollen oder nicht. Notabene: bis heute scheint mir noch keine Klarheit dar�ber zu bestehen, wer das Wahlgesetz zur Wahl der ersten parlamentarischen Vertretung des deutschen Volkes erlassen soll, ob es von den Milit�rbefehlshabern erlassen werden soll oder von den Ministerpr�sidenten. Bisher scheint mir nur das eine festzustehen, dass es nicht der Parlamentarische Rat erlassen soll.
Die Frage ist nun, ob nicht durch uns allgemeine Bestimmungen f�r ein solches Wahlgesetz in das Grundgesetz aufgenommen werden sollten. Ich f�r meinen Teil w�rde darin einen Nachteil sehen. Man soll Wahlgesetze nicht allzu sehr unter Verfassungsschutz stellen.
Man sollte Wahlgesetze beweglich lassen, damit sich bestimmte Erfahrungen auswirken k�nnen und damit sich auch ein Stilwandel im politischen Leben konkret auswirken kann.
Aber ich glaube, dass etwas anderes in den Kreis unserer Erw�gungen mit einbezogen werden sollte, n�mlich das Ph�nomen der politischen Partei. Ich habe es immer seltsam gefunden, dass auch die modernsten Verfassungen bis auf wenige unter ihnen von der Existenz der politischen Parteien keine Notiz nehmen. Freilich ist es sicher: die politischen Parteien sind keine Staatsorgane; sie sind aber entscheidende Faktoren unseres staatlichen Lebens, und je nachdem, ob sie so oder anders organisiert sind, haben unsere Staatsorgane diesen oder einen anderen politischen Wert. Nun scheint es mir richtig zu sein, dass man sehr bald ein Parteiengesetz erl�sst, und mir scheint weiter richtig zu sein, dass man in dieses Grundgesetz Mindestbestimmungen f�r ein solches Parteiengesetz aufnimmt, Bestimmungen, die f�r die politischen Parteien einen gewissen demokratischen Mindeststandard vorsehen. Ich denke dabei nicht an Lizenzzwang. Ich halte es f�r eine schlechte Sache, politische Parteien unter Lizenzzwang zu stellen.
Aber ich denke, man k�nnte vielleicht vorsehen, dass die politischen Parteien �ber die Mittel, die ihnen zuflie�en, periodisch Rechnung legen m�ssen oder dass sie ihre Kandidaten in Urwahlen aufstellen m�ssen oder dass sie einmal im Jahr in Mitgliederversammlungen �ber ihr Tun Rechnung legen m�ssen, und �hnliches. Ich k�nnte mir vorstellen, dass sich auf diese Weise bei uns einiges zum Nutzen einer echten Demokratie �ndern k�nnte! Vielleicht k�nnte man sogar daran denken, ob nicht in diesem Grundgesetz eine Bestimmung vorgesehen werden soll, die, wie ich glaube, voreilig in die L�nderverfassungen aufgenommene Bestimmungen �ber das jeweilige Wahlsystem gegenstandslos macht. Aber das ist nur ein Gedanke, den ich zur Erw�gung geben m�chte.
Meine Damen und Herren! Zur Demokratie geh�rt weiter die Anerkennung des Satzes, dass Recht vor Macht geht, und ich glaube und m�chte behaupten, dass ein Staat sich heute nur dann als volldemokratisch bezeichnen kann, wenn er diesem Prinzip im Verh�ltnis zu den anderen Staaten Ausdruck gibt. Ich brauche hier nicht an die gro�artigen Gedanken Immanuel Kants zu erinnern, dort in seiner Schrift “Vom Ewigen Frieden”, wo er sagt, dass der Staat selber den Menschen nur dann ins Recht einzubetten verm�ge, wenn er selber im Verh�ltnis zu den anderen Staaten in das Recht eingebettet sei. Ich glaube darum, dass das Grundgesetz eine Bestimmung enthalten sollte, die besagt, dass die allgemeinen Regeln des V�lkerrechtes unmittelbar geltendes Recht in diesem Lande sind, dass also das V�lkerrecht von uns nicht ausschlie�lich als eine Rechtsordnung, die sich an die Staaten wendet, betrachtet wird, sondern auch als eine Rechtsordnung, die unmittelbar f�r das Individuum Rechte und Pflichten begr�ndet.
Weiter sollte man eine Bestimmung vorsehen, die es erlaubt, im Wege der Gesetzgebung Hoheitsbefugnisse auf internationale Organisationen zu �bertragen. Ich glaube, dass dieses Grundgesetz durch eine solche Bestimmung lebendig zum Ausdruck bringen w�rde, dass das deutsche Volk zum mindesten entschlossen ist, aus der nationalstaatlichen Phase seiner Geschichte in die �bernationalstaatliche Phase einzutreten.
Wenn wir eine solche Bestimmung nicht aufnehmen, dann wird in jedem einzelnen Falle ein verfassung�nderndes Gesetz erforderlich sein, und was das bedeutet, brauche ich hier wohl nicht zu sagen. Wir sollten uns statt dessen selber die Tore in eine neugegliederte �berstaatliche politische Welt weit �ffnen. Wir wollen uns doch nichts vormachen: in dieser Zeit gibt es kein Problem mehr, das ausschlie�lich mit nationalen Mitteln gel�st werden k�nnte.
So wie die Ursache aller unserer N�te eine �bernationale Grundlage hat, so k�nnen wir auch die Mittel, dieser N�te Herr zu werden, nur auf �bernationaler Grundlage finden. Freilich sollen die Internationalisierungen, die geschehen, echte Internationalisierungen werden und nicht einseitige Hypotheken zu Lasten des deutschen Volkes.
Und dann stellt sich ein weiteres Problem, das Problem der Sicherheit dieses Gebietes. Wir werden keine Wehrmacht mehr haben. Ich f�r meinen Teil begr��e es, dass das Zeitalter der nationalen Wehrmachten zu Ende zu gehen scheint und dass die Wehrhoheit mehr und mehr auf �bernationale Instanzen �berzugehen scheint. Das setzt aber voraus, dass sich die Staaten in einem System kollektiver Sicherheit zusammenschie�en. wo die Sicherheit nicht mehr ausschlie�lich durch das nationale milit�rische und industrielle Machtpotential garantiert wird. Ich glaube darum, dass das Grundgesetz eine Bestimmung enthalten sollte, die es m�glich macht, auf einfache Weise einem solchen System kollektiver Sicherheit auf der Grundlage der Gegenseitigkeit beizutreten.
Manche meinen, es gen�ge, dass sich ein Staat durch seine Verfassung neutralisiert. Dieser Wunsch ist verst�ndlich. Jeder blickt gern nach der Schweiz hin�ber. Aber so einfach geht es nicht. Es gibt keine Institution “Neutralisierung”, die man einseitig schaffen k�nnte, es gibt nur Gebiete, die durch internationale Vertr�ge neutralisiert sind. Und wenn ich eine Reihe von Nachbarstaaten sich verpflichten lasse, die Neutralit�t dieses Gebietes zu garantieren, dann muss ich ihnen auch das Recht geben, sich um die Politik dieses Gebietes zu k�mmern; denn wenn hier falsche Politik gemacht wird, engagiert das ja ihre Verpflichtungen.
Man kann niemandem zumuten, Verpflichtungen zu �bernehmen, ohne korrespondierende Rechte zu �bertragen.
Aus diesem Grunde sollte man nicht so leichtfertig nach Neutralisierung rufen!
Ich glaube, dass das Grundgesetz weiter eine Bestimmung enthalten sollte, die jeden unter Strafe stellt, der das friedliche Zusammenleben der V�lker st�rt und Handlungen in der Absicht vornimmt, die F�hrung eines Krieges vorzubereiten. Ich denke dabei nicht nur an die Fabrikation und den Handel mit Waffen, sondern auch an den Turnverein, in dem Wehrsport getrieben wird. Wohin diese Dinge uns gef�hrt haben, wissen wir jetzt, und wir bezahlen heute die Rechnung f�r einen Unfug, den wir einmal leichtfertig duldeten.
Ich glaube, dass das Grundgesetz weiter eine Bestimmung enthalten sollte, dass wir die Abtretung deutschen Gebietes ohne die Zustimmung der auf diesem Gebiet wohnenden Bev�lkerung nicht anerkennen.
Vielleicht k�nnen wir gezwungen werden, zu erleiden und zu ertragen, was uns bisher hier angetan worden ist. Aber man wird uns niemals zwingen k�nnen, es als Recht anzuerkennen!
Weder im Westen noch im Osten! Das geh�rt zur Ehre eines Volkes und damit auch zur Demokratie. Eine Tyrannis kann es sich leisten, Menschen preiszugeben, eine Demokratie aber nicht!
Wir lesen gegenw�rtig wieder in den Zeitungen viel von Gebietsforderungen, die man auch im Westen an uns stellt. Wir m�ssen anerkennen, dass es �berall an den Grenzen Probleme gibt, die gel�st werden m�ssen. Wir glauben aber nicht, dass man heute in der Mitte des 20. Jahrhunderts solche Probleme unbedingt mit Methoden l�sen muss, die 1814 vielleicht modern gewesen sind.
Diese Probleme k�nnen nur auf internationaler Grundlage richtig gel�st werden. Man kann sich von Staat zu Staat �ber die L�sung der Schwierigkeiten einigen, die da und dort durch den Lauf der Grenzen begr�ndet sein m�gen, und braucht da nicht gleich Gebietsforderungen zu erheben. Wenn man entschlossen ist, sich in seinem eigenen Lande nationalistischen Regungen entgegenzustellen. dann ist man auch verpflichtet, ein nationalistisches Verhalten auch dann Nationalismus zu hei�en, wenn es anderswo geschieht.
Wir m�ssen dieses Grundgesetz so gestalten, dass ein Gebilde f�deralistischen Typs entsteht. Man hat uns das offensichtlich im Rahmen der “Sicherheitspolitik” auferlegt. W�hrend �berall sonst in der Welt F�deralismus Vereinigung von Getrenntem bedeutet, will man ihn bei uns offenbar einf�hren, um schon Geeintes wieder zu dissoziieren! Ich glaube, es lohnt sich, dar�ber einige Worte zu verlieren. Glaubt man denn wirklich im Ernst, dass die Sicherheit unserer Nachbarn durch verfassungstechnische Kunstst�cke garantiert werden kann?
Ich glaube nicht, dass die F�deralisierung Deutschlands als solche eine Sicherheitsgarantie f�r unsere Nachbarn ist. Ich glaube aber, dass Demokratisierung Deutschlands eine Sicherheit f�r unsere Nachbarn abgeben k�nnte.
H�tten wir 1914 eine unter parlamentarischer Kontrolle stehende Regierung gehabt, dann w�re der Friede gesicherter gewesen, als er es in dem sehr f�deralistisch aufgebauten Deutschland von damals gewesen ist.
Der f�deralistische Bundesrat hat den Krieg nicht verhindert, ein m�chtiges Zentralparlament aber h�tte ihn wahrscheinlich verhindert.
Was zur Frage des F�deralismus zu sagen ist, dar�ber nur einige Worte. Was hei�t denn “f�deralistische Ordnung?” Ich glaube, dass sich darauf so viele Antworten geben lassen wie auf die Frage: Was hei�t Demokratie? Es gibt eine Reihe von historischen Verfassungsmodellen, die man �bereingekommen ist, f�deralistisch zu nennen. Sie differieren au�erordentlich untereinander. Ich glaube aber doch, dass einige Charakteristika festzustellen sind, die realisiert sein m�ssen, wenn einer Verfassung das Pr�dikat “f�deralistisch” gegeben werden soll.
Das erste scheint mir zu sein, dass das Staatsgebiet in einer Reihe differenzierter Gebietsk�rperschaften eigener Ordnung gegliedert sein muss: zweitens, dass eine Bundesgewalt bestehen muss, die innerhalb ihrer Zust�ndigkeit der Gewalt der Glieder vorgeht; drittens, dass auf bestimmten Sachgebieten eine eigenst�ndige ausschlie�liche oder konkurrierende Zust�ndigkeit der Glieder bestehen muss; viertens, dass die Glieder an den Organen zu beteiligen sind, die den gesetzgeberischen Willen des Bundes bilden; und schlie�lich f�nftens, dass ein qualifizierter Schutz gegen �nderungen der f�deralistischen Struktur der Verfassung vorhanden ist.
Es ist f�r uns kein Zweifel. dass die deutschen L�nder die Grundlage des Gebietes sein m�ssen, das wir jetzt organisieren, und dass sie eigene Verfassungshoheit und Organisationshoheit haben m�ssen, eigene Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung und eine vom Bunde getrennte Finanzwirtschaft – alles dies im Rahmen der Bestimmungen des Grundgesetzes. Weiter ist es f�r uns kein Zweifel, dass eine Bundesgewalt geschaffen werden muss, die nicht die Summe der L�ndergewalten ist, sondern eine eigenst�ndige Gewalt, die im Rahmen des Grundgesetzes den Vorrang vor den L�ndergewalten haben muss. Bundesrecht soll Landesrecht brechen. Schwieriger wird es sein, das Verh�ltnis zu bestimmen, in dem auf beiden Stufen die ausf�hrenden Gewalten zueinander stehen sollen. Ich will hier aber nichts vorwegnehmen, was morgen aus berufenerem Munde dazu ausgef�hrt werden soll.
Lassen Sie mich hier nur noch einiges Grunds�tzliche andeuten. Es wird n�tig sein, dass wir die Gesetzgebungskompetenz nach Sachgebieten abgrenzen. Die Frage ist, wie wir dabei verfahren sollen. Ich w�rde es bedauern, wenn man dabei auf Grund irgendwelcher formalistischer Standpunkte – auf Grund eines formalistischen F�deralismus oder eines formalistischen Unitarismus – verfahren w�rde. Wir sollten �berhaupt bei diesen Dingen nicht deduktiv, sondern induktiv verfahren, d. h. nach dem Prinzip der sachlichen Zweckm��igkeit. Ich glaube, dass es daf�r zwei Grunds�tze gibt, �ber die wir uns sollten einigen k�nnen. Der erste ist: Die Lebensinteressen des Ganzen d�rfen nicht durch partikulare Egoismen gef�hrdet werden. Der zweite Satz lautet: Was das Land ohne Sch�digung des Ganzen tun kann, das soll es auch allein tun; denn es hat den Vorteil der Sachn�he. Aufbau von unten, aber Planung von oben! Nur wenn dieser zweite Satz auch mit ausgesprochen wird, ist der erste richtig.
Zu der Frage, wie die L�nder an der Bildung des Bundes zu beteiligen sind, wird wohl morgen referiert werden, wenn �ber den Aufbau der Organe gesprochen werden wird. Ich will hier nur noch �ber einen Sonderfall sprechen: die Frage der territorialen Gliederung des Bundesgebietes. Soll die Gliederung des Bundesgebietes unverr�ckbar so bleiben. wie sie heute ist? Soll das geschichtlich Gewordene als letztes Kriterium gelten, oder sollen rationelle Gesichtspunkte bei der Entscheidung dieser Frage walten? Ich bin der Meinung – und mit mir meine Freunde -, dass ein gesunder F�deralismus nur m�glich ist, wenn gegeneinander vern�nftig ausgewogene L�nder vorhanden sind und nicht pure Zufallsgebilde, die gro�enteils nicht �lter sind als drei Jahre und ihre Entstehung dem Zufall der Demarkationslinie zwischen zwei Infanteriedivisionen verdanken.
Jetzt sollen die Herren Ministerpr�sidenten diese Problem regeln.
Sie wollen, bevor unsere Arbeiten abgeschlossen sind, die Neugliederung Deutschlands im Wege einer �nderung der L�ndergrenzen vorgenommen haben. Werden sie Erfolg haben oder nicht? Wir k�nnen es nur ahnen, aber nicht wissen. Nehmen wir an, es w�rde ihnen nicht gelingen, sollen wir uns dann endg�ltig mit dem Zustand begn�gen, mit dem die Ministerpr�sidenten nicht fertig werden konnten?
Wir werden uns schl�ssig werden m�ssen: Soll das Grundgesetz die M�glichkeit vorsehen, eine Neugliederung des Bundesgebietes vom Bunde her zu schaffen? Soll diese Neugliederung durch die L�nder selbst vorgenommen werden, etwa im Wege gegenseitiger Vertr�ge und Vereinbarungen? Bei den bisher mit diesem System gemachten Erfahrungen werden, glaube ich, alle am bisherigen Zustand Interessierten ihren Schlaf weiter in Ruhe genie�en k�nnen. Soll, wenn die Neugliederung durch Bundesgesetz vorgenommen werden soll, der Wille der beteiligten Bev�lkerungen mit in Betracht gezogen werden? So oder anders? Alles das werden Fragen sein, um die man. sich hier wird bem�hen m�ssen. Ich glaube jedenfalls nicht, dass wir um diese Fragen herumkommen werden. Aber eines m�chte ich sagen: Sollte es je einmal gelingen, die Gliederung Deutschlands nach vern�nftigen Gesichtspunkten durchzuf�hren, dann sollte man es bei dem geschaffenen Zustand sein Bewenden haben lassen. Dann sollte man ruhig konservativ verfahren.
Meine Damen und Herren! Damit bin ich am Ende meiner Ausf�hrungen angelangt. Sie sind Ihnen vielleicht gelegentlich ein wenig theoretisch vorgekommen. Aber glauben Sie mir, es ist mir nicht um Spekulationen gegangen! Ich habe versucht, eine klare Definition der Wirklichkeit zu geben und sonst nichts. Denn nur auf einer klar definierten Wirklichkeit kann man eine Politik aufbauen, die ihren Namen verdient. Mit Illusionen und mit Fiktionen kann man sich etwas vormachen, eine Zeitlang vielleicht auch anderen. Man kann sich ihrer vielleicht eine Zeitlang sogar als Instrumente einer Politik bedienen, aber man kann Fiktionen nicht zu Fundamenten einer Politik machen, nicht einmal zu Ansatzpunkten f�r den Hebel einzelner politischer Aktionen. Mein Anliegen ist gewesen, klare Einsicht zu vermitteln und dabei n�chtern zu verfahren. Klare Einsicht, und N�chternheit und leidenschaftliche Liebe zum deutschen Volke und brennende Sorge um den Frieden Europas werden die Sozialdemokratische Partei bei ihrer Arbeit im Parlamentarischen Rate leiten. Einsicht und N�chternheit gebieten, die Begrenzungen zu erkennen, denen unsere M�glichkeiten unterworfen sind. Je mehr wir bei voller Aussch�pfung dieser M�glichkeit dieser Realit�t Rechnung tragen, desto wirksamer wird das Instrument sein, das wir zu schmieden haben. Wof�r schmieden wir dieses Instrument? Schmieden wir es, um Deutschland zu spalten? Wir schmieden es, weil wir es brauchen, um die erste Etappe auf dem Wege zur staatlichen Einigung aller Deutschen zur�ckzulegen! Noch liegen die weiteren Etappen au�erhalb unseres Verm�gens. M�chten die Besatzungsm�chte sich der Verantwortung bewusst sein, die sie �bernommen haben, als sie sich zu Herren unseres Schicksals aufwarfen. Diese Verantwortung schlie�t die Pflicht ein, um des Friedens Europas willen Deutschland endlich den Frieden zur�ckzugeben und damit dem deutschen Volk die M�glichkeit, von seinem unvernichtbaren Recht auf eigene Gestaltung der Formen und Inhalte seiner politischen Existenz Gebrauch zu machen. Ein geeintes demokratisches Deutschland, das seinen Sitz im Rate der V�lker hat, wird ein besserer Garant des Friedens und der Wohlfahrt Europas sein als ein Deutschland, das man angeschmiedet h�lt wie einen bissigen Kettenhund!
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Biographisches:
Carlo Schmid wurde am 3. Dezember 1896 in Perpignan, Frankreich geboren, vo wo aus er 1908 mit seiner Familie nach Stuttgart �bersiedelte. Er nahm als Freiwilliger am Ersten Weltkrieg teil und studierte nach dessen Ende Rechts- und Staatswissenschaften in T�bingen. Im Jahre 1927 wurde Schmid Referent am Kaiser-Wilhelm-Institut f�r ausl�ndisches �ffentliches Recht und V�lkerrecht in Berlin und nahm in dieser Position an den Sitzungen des St�ndigen Internationalen Gerichtshofes in Den Haag teil. Bevor er 1930 zum Privatdozent f�r V�lkerrecht an der Universit�t T�bingen ernannt wurde. In dieser Position blieb er trotz seiner Kritik am Nationalsozialismus bis er 1940 zum juristischen Berater der deutschen Oberfeldkommandantur in Lille ernannt wurde. 1948 wirkte Schmid als SPD-Fraktionsvorsitzender im Parlamentarischen Rat und Vorsitzender des Hauptausschusses ma�geblich an der Ausarbeitung des Grundgesetzes mit. Mit der Entstehung der BRD war Schmid bis 1972 Vizepr�sident des Bundestages, bevor er am 11. Dezember 1979 verstarb.


nordmann said on 11. November 2005
Nun, sehr viel kluges und richtiges sagte dieser Mann, aber wie aus dem SPD-Lager gewohnt, schwenkt er dann doch ab und zu wieder in Phrasen und Drohungen ab. Auf der einen Seite bezeichnet er sehr verständlich, warum dass Heute und Jetzt eben kein souveräner deutscher Staat ist, preist die wunderbare Demokratie als Segen für ein Volk, vergisst dann jedoch nicht in Nebensätzen, die eingeforderte Meinungs- und Pressefreiheit denen vorzuenthalten, die man als “demokratiefeindlich” befindet. Viele der geschilderten Gedanken würden eine gute Lektüre für unsere heutigen “Volksvertreter” in ihren “Absitzstunden im Bundestag” darstellen, vor allem die Passagen, in denen von den Rechten eines souveränen Staates die Rede ist.PROKLAMIEREN diese doch tagtäglich, die Verfassung sei auch eine und vor allem eine deutsche (abgesegnet durch Besatzer in deren Willen) und legten selbst im “Einigungsvertrag” gewisse Grundrechte eines souveränen Staates ausser Kraft. So ist es auch im heutigen “Deutschland” einem Opfer beispielsweise der Bombennächte Dresdens oder Hamburgs oder z.B. einem ehemaligen Kriegsgefangenen, einem Vertriebenen untersagt Forderungen an eine “Siegernation” zu stellen. So etwas gehört sich numal nicht als BUNDESBÜRGER.
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nordmann said on 11. November 2005
“…Das ist ja gerade die juristische Bedeutung der Résistance in Frankreich gewesen, dass infolge des Sicht-Nicht-Unterwerfens die Maßnahmen der “Zwischenregierung” nicht als legal zu gelten brauchten…. ”
Können sich diesen Ausspruch nicht auch national Denkende der Jetztzeit zu eigen machen?
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Der Nonkonformist said on 13. November 2005
K�nnten Sie, Nordmann. Dennoch h�tte dann die OMF-BRD alle Befugnisse diesen nennen wir ihn “Volksaufstand”, niederzuwerfen. Sicherlich k�nnen da einige ehemalige SED-Funktion�re hilfreiche Ratschl�ge geben, wie man mit Dissidenten umspringt, wenn diese sich nicht nur mit Worten dem System widersetzen. Die BRD hat ja in dem Sinne Gl�ck, dass sich der Widerstand eher in einer Phase der Aufkl�rung, also in einer Phase des passiven Widerstandes, als in einer Phase der Revolte, also des aktiven Widerstandes befindet. Insofern muss sich das Regime “noch” keine Gedanken darum machen, wie man denn eine Revolte niederschl�gt. Aber wer eine friedliche Revolution verhindert, ebnet im Endeffekt halt einem gewaltsamen Umsturz den Weg. Dies ist kein Aufruf zur Gewalt, sondern einfach eine logische und historische Schlu�folgerung.
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nordmann said on 14. November 2005
Stimmt, nur nach den langen Jahren, der Aufklärung, deren Früchte überall bereits sprießen, wer will dann, wenn auch hinter Plexi-Glas-Schutzschilden der Polizei noch behaupten, dieses Land mit seinen Einwohnern sei selbst Schuld an seinem gewollten Untergang und es sei ja nur zu ihrem Besten?
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Der Nonkonformist said on 14. November 2005
In Halbe wurde wiedermal deutlich, wie sehr sich das BRD-Regime linksradikalen Gewaltt�tern andient. Hochrangige Politiker stellten sich in eine Reihen mit Subjekten, die einen Gedenkmarsch f�r die Gefallenen der Kesselschlacht von Halbe mit allen Mitteln behindern wollten. Aufgrund der anwesenden Politiker und offenkundig auf “Befehl von oben”, hatten die anwesenden Polizisten kein Interesse an der Durchsetzung von Grundrechten. Wer das Grundgesetz, auf dem er steht, und mit dem er f�llt derartig zur Farce macht, der glaubt nicht einmal selbst mehr an die �berlegenheit seiner Ideologie.
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nordmann said on 15. November 2005
Würden diese an die “Überlegenheit” oder “Wahrheit” ihrer Ideologie glauben, bräuchten sie keine Angst vor offener Meinungsäusserung zu haben, egal aus welchem polit. Lager diese käme. “Des Kaisers neue Kleider” fällt mir dazu unweigerlich ein.
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Bennewitz Thomas said on 12. Januar 2011
Mein Brief an Merkel, aber warum antwortet sie nicht?
Den Rückschein vom Kanzleramt habe ich schon seit Monaten!
Vor was hat sie Angst?
Aber ich bestehe auch weiterhin darauf, obwohl die “Medien” diesen Brief nicht veröffentlichen wollen!
Feucht, den 31.05. 2010
Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel
Auf Grund der gegen mich erhobenen Anschuldigungen, Vorwürfe und Aberkennung meines Vertrauensschutzes in meinem Fall und dem Verlust meiner Staatsangehörigkeit, möchte ich Sie in einer Live – Fernsehsendung bitten, öffentlich dazu Stellung zu nehmen und mir einige Fragen zu beantworten.
Hoch interessant wird auch Ihre Antwort auf die Frage sein: „ Welche Staatsangehörigkeit wessen Staates ich verloren habe und welche Staatsangehörigkeit ich jetzt besitze, oder ob ich staatenlos bin und verschiedene Schreiben und Erlebnisse von Behörden.
Noch dazu bin ich in Sachsen geboren, welches Völkerrechtlich vor der Widervereinigung nicht zur BRD gehört hat.
Da ich in der DDR einige Jahre bis zu meinem abgelehnten Ausreiseantrag, meiner missglückten Flucht aus der DDR 1975 mit Zuchthaus in Cottbus und unter Androhungen von Repressalien gegen meine Eltern und mich, Mitarbeiter der Staatssicherheit der DDR war, werde ich den Abschlußbericht des MfS von der Birthler – Behörde, der über mich angefertigt wurde, mitbringen.
Auf Grund der Tatsache, dass auch über Sie vom MfS, wegen Ihrer verschiedenen gesellschaftlichen Stellungen in der DDR eine Akte angefertigt wurde, möchte ich Sie bitten auch Ihren Abschlußbericht Ihrer Akte des MfS mitzubringen und vorzulegen.
Es wäre zu dem eine Gelegenheit, alle Gerüchte bezüglich Ihrer Mitarbeit für das MfS und eines gewissen Bildes, ein für alle Mal aus dem Weg zu schaffen.
Die Echtheit dieser Abschlußberichte des MfS, sollte durch Frau Marianne Birthler (Verwalterin der Stasiunterlagen) begutachtet und an Eides statt bezeugt werden.
Es ist also wichtig, dass auch Marianne Birthler an unserer kleinen Runde teilnimmt.
Abgesehen davon habe ich auch an Frau Birthler noch einige hochaktuelle Fragen, die Sie mir auf Grund ihrer Stellung, ihres Personals, meines Falles und anderer Stasifälle verpflichtet ist zu beantworten, da auch sie ehemalige Bürgerin der DDR war.
Wobei natürlich auch die Erkenntnisse der Nachforschung meines Rechtsanwaltes Dr. jur. Peter – Michael Diestel eine sehr große Rolle spielen wird, den Sie ja auch kennen. Er ist nicht nur ein sehr guter Anwalt dem ich vertraue, sondern auch ein Spezialist auf dem Gebiet der früheren Gauck – und jetzigen Birthler – Behörde.
Wohlgemerkt, er hat als JURIST von MIR den Auftrag bekommen, mich in meiner rechtlichen Angelegenheit meines Opferantrages zu verteidigen und mir zur Seite zu stehen.
Ich würde mich auch freuen, wenn Sie den Bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer und die Bayerische Justizministerin Beate Merk einladen würden, da mir beide auf meine Briefe bisher nicht geantwortet haben, oder konnten, oder duften.
Wie Sie sehen, wird es eine hochaktuelle Fernsehsendung, die hoffentlich durch frühzeitige Ankündigungen in unseren freien Medien, alle bisherigen Einschaltquoten brechen wird.
Ich könnte mir auch gut vorstellen, dass sich die verschiedenen Fernsehsender der BRD darum streiten werden, wenn sie wollen und dürfen.
Geben Sie mir bitte frühzeitig bescheid wenn Sie dazu bereit sind, denn ich bin es jetzt schon und freue mich auf unser Zusammentreffen.
Bedenken Sie bitte, dass es auch in Ihrem eigenen Interesse sehr wichtig ist dieses Treffen so schnell wie möglich durchzuführen, um alle Unklarheiten aus dem Weg zu räumen.
Sollte es mir aus irgendeinem Grund nicht mehr möglich sein an diesem Treffen teilzunehmen, würde meine Frau mich vertreten, da auch sie sich in meinem Fall sehr gut auskennt. Da aber bekannt ist, dass Frauen im Allgemeinen etwas aufbrausend sind und mit ganz anderen Waffen kämpfen, wäre es besser wenn ich kommen könnte.
Im Moment haben wir nur unsere Erde, die wir mit allen Mitteln schützen und pflegen müssen, damit ist auch der Schutz der Menschenrechte und der freien Meinung sehr wichtig.
An den Bundesinnenminister hätte ich auch noch einige Fragen. Ich meine aber nicht Herrn Schäuble wegen den 100.000 Euro, sondern den jetzigen, Thomas de Maiziere, dessen Familie Sie ja auch sehr gut kennen und die für Sie eine sehr große Hilfe war.
Wenn allerdings Ihre Einwanderungsministerin Maria Böhmer meine Fragen auf die Wahrheiten der Doku „ SOS Abendland“ beantworten müsste, brauchen wir wohl eine Sondersendung!
Wenn Interesse besteht, kann auch Ihr neuer junger, dynamischer Gesundheitsminister Rösler teilnehmen. Ihm könnte ich eine kleine Lektion geben, wie sich die Psychomedikamente
( Zyprexa, Citalopram und Amitriptylin) die ich seit über 2 Jahren nehmen muss, obwohl ich dagegen war, auf meine Gesundheit auswirken.
Besonders die Psychodroge Zyprexa, die ich einnehmen muss und die Antwort auf meine Fragen wegen der Nebenwirkungen an die EMEA in London und die Antworten der „Ärzte“ und „Gutachter“, die mich untersuchten. Sollte er es dann immer noch nicht begriffen haben, schenke ich ihm die neue US – Doku – DVD „Ein Milliarden – Geschäft“
( Gefährliche Psychopharmaka), dessen Inhalt ich auf Grund meines Falles zu 100% bestätigen und auch beweisen kann. Horst Seehofer, als ehemaliger Gesundheitsminister, hat sich in punkto Pharmalobby bereits damals im Fernsehen öffentlich auch schon dazu geäußert und ihm ist auch mein Fall durch mehrere Schreiben bekannt. Ändern konnte er auch nichts und eine Antwort habe ich von ihm nie erhalten.
Der Oberregierungsrat, der meinen ersten Antrag ablehnte, hatte nicht ein Mal den Mut oder Charakter, auf mein Schreiben in Beziehung auf Ablehnung meiner Opferrente zu antworten, was man von einem deutschen Beamten aber verlangen kann.
Der zweite Ablehnungsbescheid eines Regierungsdirektors ähnelt in seiner ganzen Art und Weise, wahrscheinlich auch in Unkenntnis der damaligen Zustände in der DDR und innerhalb der Stasi, des Schreibens eines nicht mehr existierenden Staates, gegen mich.
Außerdem scheint diesem Regierungsdirektor fremd zu sein, dass ein Schreiben einer Regierungsbehörde auch ein Dienstsiegel enthalten muss, da es sonst keine Rechtsgültigkeit besitzt. Oder macht er sich dann sogar strafbar? Dem Oberregierungsrat Schwab und dem Regierungsdirektor Busse, die beide meinen Opferantrag ablehnten und versucht haben mich für meine Zuchthausstrafe wegen Republikflucht als Kriminellen abzustempeln, spreche ich in meinem Fall jede Fachkompetenz ab und fordere sie zu einer schriftlichen Entschuldigung auf.
Im Hinblick auf die „Gründe“ die zur Ablehnung meiner Opferrente führten, bestehe ich auf eine unabhängige öffentliche Überprüfung aller Bundestagsabgeordneten und Beamten im öffentlichen Dienst in Bezug auf IM Tätigkeit und Kontakte zum MfS unter Einbeziehung der Rosenholzdatei und der bereits vor längerer Zeit entschlüsselten SIRA – Datei.
Danach wird sich zeigen, ob gewisse Personen ein Anrecht auf ihr Amt haben.
Man hat mich auf Grund meines Kampfes um mein Recht und meine Meinungsfreiheit nur angeschossen, aber nicht erlegt! Der Begriff Mobbing dürfte Ihnen bekannt sein, oder?
Meine Familie wurde bereits in der DDR durch die kommunistische Gewaltherrschaft zerstört, aber um meine jetzige Familie auf die ich sehr stolz bin und die alles bisher mit ertragen musste, kämpfe ich mit ALLEN Mitteln. Ein paar andere Überraschungen habe ich auch noch, aber dazu später.
Sollte es allerdings nicht möglich sein, dass weder meine Frau noch ich kommen könnten, gibt es noch andere Personen, die meinen Fall sehr gut kennen und mich vertreten.
Wie Ihnen sicherlich bereits bekannt ist, kann man mir NICHTS anhängen, welches auch bereits durch mein neues polizeiliches Führungszeugnis bewiesen ist. Wenn man also bei einer Hausdurchsuchung bei mir, durch gewissenlose Lügner rein zufällig auf Drogen, Waffen, Kinderpornographie oder ähnliches stoßen würde, wäre es der Gipfel der Lächerlichkeit, da man nichts finden würde und parteilos bin ich auch noch.
Alle wahren Unterlagen befinden sich bereits in sehr guten Händen. Eine beabsichtigte Einweisung in eine „Nervenheilanstalt“ stehen andere Gutachten gegenüber und wären zwecklos. Ihren Medien rate ich davon ab, mich als Kriminellen, Lügner oder schlechten Familienvater abzustempeln!
Wenn man der Meinung ist, dass man mich „ausschalten“ muss, werde ich diesen „Herrn“ mit einem Lächeln entgegentreten.
Angst vorm Tod hatte ich mal, aber jetzt nicht mehr, da nach mir noch mehr auferstehen werden um der Wahrheit und Gerechtigkeit des friedlichen deutschen Volkes und ihrer Kultur zum Sieg zu verhelfen.
Sollte es doch eintreffen, werde auch ich in den Kreis von Martina Pflock und aller anderen aufgenommen, die für unser Vaterland und die Wahrheit kämpften und lebten.
Wir Deutsche haben aus der Vergangenheit gelernt, andere nicht.
Meine Zwillinge, die am 17.06. (Tag der Deutschen Einheit) 1990 auf die Welt gekommen sind und meine Frau, sind sehr stolz auf mich und können meinen Zorn verstehen.
Auch wenn Sie, Frau Merkel, früher begeistert eine andere Hymne gesungen haben, aber ein Teil der Hymne der freien Deutschen ist immer noch: „Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland, danach lasst uns alle streben….“. Keines der ersten drei Worte wurde bisher für das deutsche Volk umgesetzt. Wie später Ihr Nachfolger Roland Koch oder eine andere Person sich daran halten wird, bleibt abzuwarten.
Ich bin auch der Meinung, wenn man die Deutschen aus ihrer Heimat vertreibt, oder sie gar aussterben sollten, auch ein Teil des Volkes Israels „verhungern“ wird, wenn dadurch die Zahlungen ausbleiben sollten.
Können, oder dürfen Sie dies zulassen? Bedenken sie dabei, dass es auch sehr viele friedliche Juden gibt, die mit der Politik Israels NICHT einverstanden sind.
Im Kampf um mein Recht auf meine Opferrente, meine Staatsbürgerschaft, meine Menschenrechte und im Kampf gegen die Seilschaften der immer noch bestehenden Stasi (MfS), habe ich meine Familie und mich dem Schutz der US – Justiz der Militärregierung Deutschlands unterstellt, da diese laut geltendem Recht und Völkerrecht für unsere Sicherheit, in Deutschland unserem Vaterland, zuständig ist.
Da mir in Verbindung mit der rechtswidrigen Ablehnung meines Antrages auf Opferrente, auch meine Staatsangehörigkeit verloren ging, habe ich die Staatsangehörigkeit und Staatsbürgerschaft des Staates Deutsches Reich beantragt, in dessen Besitz an Hand von Dokumenten ich jetzt auch bin.
Kopien dieser Dokumente und mein Fall befinden sich bereits bei den US – Justiz der Militärregierung Deutschlands, die ich per Einschreiben mit Rückschein, den ich bereits besitze, geschickt habe. Es wird sich zeigen, wie das Völkerrecht und Menschenrecht nach den gültigen Gesetzen von dieser Behörde in Deutschland eingehalten und behandelt wird.
Ich verspreche Ihnen und den Fernsehzuschauern eine Live Sendung, wie es sie noch nie gab.
Für andere mögen Sie die mächtigste Frau der Welt sein, für mich sind Sie nur ehemalige Bürgerin der DDR, so wie ich es auch war, aber mir Rede und Antwort als jetzige Bundeskanzlerin schuldig. Damit dieses Schreiben auch gut und sicher bei Ihnen ankommt, schicke ich es per Einschreiben mit Rückschein. Sie haben 14 Tage, um mir auf dieses Schreiben PERSÖNLICH zu antworten, bevor ich damit an die Öffentlichkeit gehe.
Für ein offenes klärendes Gespräch unter vier Augen bin ich vorher gern bereit.
Thomas Bennewitz
90537 Feucht
Kirchenstraße 9 Thomas Bennewitz
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nordmann said on 12. Januar 2011
@ Bennewitz Thomas:
Hallo Herr Bennewitz, könnte ich mehr über Ihren Fall erfahren?
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Bennewitz Thomas said on 9. März 2011
Meine Vorfahren, väterlicher Seite, stammen alle aus Sachsen.
Meine Vorfahren, mütterlicher Seite, stammen alle aus Rothenburg ob der
Tauber (Bayern).
Beide waren in der Deutschen Wehrmacht und haben diesen schrecklichen Krieg
überlebt.
Ich wurde am 28.01.1951 in Chemnitz geboren.
Da mein Bruder 1948 an der schlechten Ernährung im Ostteil Deutschlands
verstorben ist und mir es auch nicht gut ging, fassten meine Eltern wegen
mir den Beschluss in den Westteil Deutschlands zu gehen.
Wir wohnten dann in Kiel und Bayern.
Einige Jahre später gingen wir wieder nach Chemnitz da die Mutter meines
Vaters schwer erkrankt war und mein Vater seine Mutter pflegen wollte.
Er bekam auch eine Arbeitsstelle im VEB Elite Diamant, die Fahrräder und
Strickmaschinen bauten.
1961 wurde die Mauer gebaut und wir waren gefangen.
Meine Kindheit verlief ganz normal.
Später suchte ich mir eine Lehrstelle und bekam eine als Kellner bei der
Mitropa in Chemnitz.
Dann musste ich zum Militärdienst der NVA nach Dresden.
Als ich zurück kam, wurde gerate eines der modernsten Interhotels in
Chemnitz, das Interhotel Kongreß, gebaut.
Da bewarb ich mich als Kellner und stieg durch meine Arbeitsleistung zum
Oberkellner auf.
Eines Tages sprach mich der Staatssicherheitsdienst der DDR an, dass ich für
sie arbeiten sollte.
Man teilte mir eiskalt mit, dass man im Falle meiner Ablehnung es
Möglichkeiten gäbe, nicht nur mich sondern auch meine Eltern hinter Schloss
und Riegel zu bekommen.
Um meine Eltern davor zu bewahren, sagte ich 1972 zwangsläufig zu.
Das MfS setzte mich auf ausländische Bürger an, um zu erfahren was sie in
der DDR vorhaben und ob es Spione sind.
Aber in meiner Rache gegen das MfS konnte ich einige von ihnen warnen, dass
sie die DDR schnell verlassen sollten, wobei immer das Risiko bestand, dass
einer von ihnen auch für das MfS arbeitete.
Selbst gegen meine eigenen Arbeitskollegen wurde ich eingesetzt und musste
über sie Berichte schreiben.
Da ich aber wusste, dass fast jeder auch über mich Berichte schrieb und für
die Stasi arbeitete, verfasste ich auch meine Berichte gegen sie
dementsprechend.
Während dieser ganzen Zeit versuchte ich einen Weg zu finden, um diese
menschenfeindliche, kommunistische DDR zu verlassen indem ich auch Bürger
aus Westdeutschland ansprach.
Allein über diese Zeit könnte ich ein Buch schreiben.
1975 konnte und wollte ich nicht mehr.
Ich teilte der Stasi mit, dass ich nicht mehr bereit bin für sie arbeiten
und aussteige, wobei ich mir bewusst war, was auf mich alles zukommen
könnte, aber ich hatte keine Wahl.
Ich stellte auch einen Antrag auf Übersiedlung nach Westdeutschland, der
abgelehnt wurde.
Da ich auch meinen Arbeitsplatz verloren hatte, versuchte ich kurz vor
Weihnachten 1975 über die CSSR einen Fluchtversuch um nach Westdeutschland
zu gelangen und wurde dabei verhaftet.
Ich kam erst ins Zuchthaus Dresden und wurde mit Mördern in eine Zelle
gesperrt.
Danach kam ich in die Zentrale der Staatssicherheit in Chemnitz auf den
Kaßberg für 3 Monate Einzelhaft und wurde Tag und Nacht verhört.
Man warf mir nicht nur Republikflucht, sonder auch Spionage vor.
Bei meinem ersten Verhör sagte ein Hauptmann der Stasi zu mir: “Jetzt haben
wir dich endlich da, wo wir dich schon seit längerer Zeit haben wollten”.
Jetzt hatten diese Kommunisten die Gelegenheit sich an mir auszulassen und
sie haben es genossen.
Nach diesen 3 Monaten wurde ich unter Ausschluss der Öffentlichkeit und ohne
Recht auf einen Anwalt zu 15 Monaten Zuchthaus verurteilt.
Ich kam ins berüchtigte Zuchthaus nach Cottbus mit 20 weiteren Gefangenen
auf eine Zelle, die auch wegen Flucht inhaftiert waren.
Diese Zeit war so unmenschlich und hart, dass man sie gar nicht in Worte
fassen kann, aber wir hielten alle zusammen und teilten sogar unsere
“Lebensmittel”.
Ab und zu wurde ich zu einem Verhör geholt, indem mir ein Schreiben
vorgelegt wurde und ich meine “Tat” bereuen und die DDR lieben sollte.
Ich habe alle Schreiben zerrissen und den Kommunisten mitgeteilt, dass ich
ihre unmenschliche kommunistische DDR niemals anerkennen werde und sie mich
niemals in die Knie zwingen können.
Ich wurde bestraft und kam im Keller in einen ihrer “Tigerkäfige”.
Da sie wussten, dass ich unbeugsam bin, kam ich kurz vor Weihnachten 1976
wieder nach Chemnitz ins Gefängnis der Staatssicherheit.
Von da aus kam ich durch Verhandlungen zwischen RA Vogel (DDR) und RA Stange
(BRD) am 26.1. 1977 nach Westdeutschland.
Vorher musste ich noch ein Schreiben unterschreiben, dass ich meine Familie
nicht mehr treffe und jeden Kontakt zu ihr abbreche und ein Major der Stasi
teilte mir mit, dass man mir den Anfang in Westdeutschland so schwer wie
möglich machen würde, da sie ihre Leute überall hätten.
Im Lager Gießen angekommen, teilte ich den Behörden mit, dass mich die Stasi
gezwungen hatte für sie zu arbeiten.
Da mir die Stasi keine Arbeitspapiere und Unterlagen mitgegeben hatte, nahm
ich JEDE Arbeit an, um zu überleben.
In Nürnberg lernte ich dann meine Frau kennen und am 17.06.1990 kamen durch
eine sehr schwere Geburt bei der meine Frau fast gestorben wäre, unsere
Zwillinge Melanie und Sandra auf die Welt.
Ich war bei der Geburt dabei.
Wie doch das Leben manchmal so spielt. Ostdeutscher trifft Westdeutsche,
beide verlieben sich und ausgerechnet am Tag der Deutschen Einheit kommen
Zwillinge zur Welt.
Wir haben unsere Kinder wohlbehütet und waren immer für ihre Probleme da.
Wenn es in der Schule um deutsche Geschichte und Menschenrechte ging, kam es
öfters vor, dass ich meinen Kindern sagte sie sollten ihren Lehren
ausrichten es sei eine Lüge was man ihnen lernt.
In diesen Punkten und wenn meine Kinder von ausländischen Mitschülern
angegriffen wurden, war ich auch öfters in der Schule vorstellig, um diese
Sachen zu regeln.
Aber meine Kinder bekamen dies zu spüren, obwohl sie gut waren.
Trotz dieser ganzen Mobbingversuche gegen meine Kinder und mich, bekamen sie
eine Lehrstelle als Fleischereifachverkäuferin.
Wir haben unsere Kinder gut erzogen und sie sind nie kriminell geworden,
kein Alkohol und keine Drogen.
Unsere Tochter Sandra hat jetzt ihre Ausbildung als Beste im Raum Franken
abgeschlossen, wurde in einer Feierstunde im Germanischen Museum in Nürnberg
ausgezeichnet und war sogar in der Zeitung.
Unsere andere Tochter Melanie ist auf dem gleichen Weg.
Man kann sich nicht vorstellen, wie schwer dieser Weg für deutsche Kinder
ist, deren Eltern friedlich zur deutschen Kultur und Geschichte stehen und
dies auch öffentlich zeigen, obwohl sie in ihrem eigenen Vaterland leben und
wir haben nur dieses.
Jetzt noch mal zu mir.
1987 bekam ich eine Arbeitsstelle als Raumausstatter bei der Firma ARO in
Nürnberg.
Es war eine sehr schwere Arbeit als Fußbodenleger, aber ich war immer
zufrieden und habe mir für meine Familie immer Zeit genommen, obwohl ich für
viele ein scheiß “Ossi” war.
Diese Leute wussten nicht, was ich bisher durchgemacht hatte, da ich darüber
auch nicht sprach.
Sie hätten es in 100 Jahren nicht verstanden, dass es nicht um Ossi oder
Wessi geht, sondern darum, dass alle Deutschen ein Volk sind und nur
zusammen halten müssen.
Nur Einigkeit macht stark und dass will man verhindern damit sie ihre
eigenen “Pläne” verwirklichen können, die aber gegen das Deutsche Volk
gerichtet sind.
Durch meine zeitraubende Arbeit und meinem speziellen Fall bin ich erst vor
ein paar Jahren richtig darauf aufmerksam geworden.
Jetzt zu meinem Fall.
2006 hatte ich einen sehr schweren Arbeitsunfall und hatte sehr viel Mühe,
dass er anerkannt wird, obwohl man mich vom Unfallort sofort ins Krankenhaus
brachte.
Es gab dann mehre Operationen an meinem rechten Schultergelenk.
2007 kam ich dann zu einer REHA – Behandlung in die Unfallklinik Murnau.
In dieser Klinik wurde ich vom Sohn eines arabischen Privatpatienten, der da
auch mit seiner gesamten Familie war, angegriffen und verletzt.
Auf anraten eines Arztes stellte ich dann Strafanzeige gegen die arabische
Familie die aus Dubai stammte.
Die “deutschen” Polizeibeamten behandelten mich wegen dieser Anzeige, als
wenn ich der Täter gewesen wäre und hatten wenig Interesse.
Ich musste meine REHA abbrechen da ich starke Schmerzen hatte, aber verblieb
weiterhin in der Klinik, ohne dass sich jemand um meinen Fall kümmerte.
Wegen dieses Angriffs auf mich, bot mir der Vater Geld an, was ich aber
verweigerte.
Nach ein paar Tagen drohten mir, wohlgemerkt in der Klinik, zwei mir fremde
Araber, mir die Kehle durchzuschneiden.
Ich hielt es für einen Scherz, aber am nächsten Morgen jagten sie mich und
ich erreichte mein Zimmer und schloss mich ein.
Zu meiner eigenen Sicherheit durfte ich wenige Stunden später die Klinik
verlassen und meine Frau holte mich ab.
Zu hause angekommen, schrieb ich einen Brief an die BG München, indem ich
diesen Vorfall schilderte, mich über die Art und Weise wie die
Polizeibeamten mich behandelten und über die Ausländerpolitik beschwerte.
Ich bekam dann anonyme Anrufe, indem man mir mitteilte, dass ich die Anzeige
gegen diese arabische Familie zurückziehen sollte, oder die Gesundheit
meiner Familie wäre in Gefahr.
Dies tat ich nicht, aber ich bekam Angstzustände, Alpträume und
Depressionen.
Die Polizeibeamten die meinen Fall aufgenommen hatten wollten trotz mehrerer
Anrufe von mir, den Fall an die Staatsanwaltschaft nicht weiterleiten.
Ob es daran lag die Klinik zu schützen wegen der arabischen Privatpatienten,
oder an meinen Beschwerdebrief, ist mir unbekannt, aber ich bestand
weiterhin darauf.
Die Staatsanwaltschaft München teilte mir dann mit, dass dieses
Strafverfahren wegen schwerer Körperverletzung gegen diese arabische
Familie eingestellt wird, da der Täter noch nicht strafmündig sei.
Bearbeitet wurde das Strafverfahren von einem gewissen Ahmet (?).
Ich wollte Einblick in die Ermittlungsakte, aber man schrieb mir es ist nur
einem Anwalt gestattet.
Also suchte ich und rief verschiedene Anwälte an, aber jedem den ich meinem
Fall erklärte sagte entweder, er habe bereits zu viele Fälle, oder andere
sagten, es sei nicht ihr Fachgebiet.
Bei einem hatte ich Glück, es war der RA Jürgen Rieger in Hamburg ( vor
kurzem verstorben), der meinen Fall übernahm.
Ich nahm ihn als Jurist und war froh, dass ich einen Rechtsanwalt jetzt
hatte, wobei mir seine Mitgliedschaft in der NPD egal war.
Durch ihn bekam ich dann auch Akteneinsicht, das es Araber sind und an die
Adresse des Täters.
RA Rieger schickte mir eine Prozessvollmacht die ich unterschreiben sollte.
Da aber 2 Tage später RA Rieger auf einer NPD Veranstaltung sich hier bei
uns in Franken angesagt hatte, nahm ich mir vor sie ihm persönlich zu geben.
Was dann geschah und dass ich verhaftet wurde, habe ich in einem
Beschwerdebrief an die Bayerische Justizministerin Beate Merk geschrieben,
aber keine Antwort erhalten.
Nachdem ich damals fluchtartig diese BG – Unfallklinik in Murnau verlassen
habe, fuhr mich meine Frau ins Krankenhaus Rummelsberg, in der ich zweimal
operiert wurde und die mich in diese REHE- Klinik nach Murnau überwiesen
hatte.
Ich schilderte was da vorgefallen war bat um Schmerzmittel gegen meine
starken Schmerzen und um psychologische Hilfe wegen meinen Angstzuständen
und Alpträumen.
Scherzmittel bekam ich, aber die psychologische Hilfe wurde mit der
Begründung abgelehnt, dass die BG dafür die Kosten nicht übernimmt.
Da ich auf die Hilfe meiner Frau angewiesen war, wurde ihr von ihrem
Arbeitgeber gekündigt.
Ich habe fast 2 Monate einen Psychologen gesucht der mir wegen meinen
psychischen Problemen hilft, aber keinen Termin bekommen.
Mein Hausarzt merkte dann in welch schlechter seelischer Verfassung ich war
und er besorgte mir einen Termin bei einer Psychiaterin.
Als ich mit meiner Frau zu dieser Psychiaterin ging und meinen Fall und von
meinen ganzen Beschwerdebriefen berichtete, sagte sie sofort, dass ich ein
schwerer Fall sei der sofort mit sehr starken Psychomedikamenten behandelt
werden müsse.
Da ich gegen meine starken Schmerzen bereits verschiedene Medikamente bekam,
war ich gegen noch mehr Medikamente, da ich auch nicht wusste wie sie sich
vertragen.
Ich bat deswegen vorab um eine Gesprächstherapie bei einem Psychologen.
Die Psychiaterin sagte mir, dass geht nicht, weil die Krankenkasse dafür die
Kosten nicht übernimmt und sie könne mich nur mit Medikamenten behandeln,
die sehr gut verträglich sind, keine Nebenwirkungen haben und nicht abhängig
machen.
Meine Frau fragte dann ein weiteres Mal wegen der Nebenwirkungen und der
Abhängigkeit nach und wieder kam die gleiche Antwort von der Psychiaterin.
Sie fragte mich nicht mal, welche Medikamente ich noch einnahm und ich
vertraute ihr.
Es waren die Medikamente Zyprexa, Amitriptylin und Citalopram.
Nachdem ich diese Medikamente einnahm, ging es mir noch schlechter.
Ich bekam Sehstörungen, Gleichgewichtsstörungen, Selbstmordgedanken,
Muskelzuckungen im Gesicht, teilweise Sprachstörungen und hatte kein
Sexualverlangen mehr.
All das habe ich meiner Psychiaterin mitgeteilt, aber sie sagte nur, es sei
in den ersten Wochen normal und geht vorbei.
Bei einem weiteren Behandlungstermin im Krankenhaus Rummelsberg wegen meiner
Schulterverletzung erfuhr ich, dass sich meine Psychiaterin hinter meinem
Rücken mit der BG in Verbindung gesetzt und ihr alle Berichte über mich
geschickt hatte, obwohl die BG dazu kein Recht hatte, da sie mir ihre Hilfe
verweigert hatte und diese Psychiaterin nur meiner AOK Krankenkasse Auskunft
hätte geben müssen.
Ich war außer mir und stellte meine Psychiaterin zur Rede.
Sie bekam einen roten Kopf und fragte nur woher ich das wisse und sie sei
dazu verpflichtet gewesen.
Seit dieser Zeit hole ich nur noch meine Medikamente, da ich von ihnen
abhängig geworden bin.
Ich habe dann eine Gesprächstherapeutin gefunden, die mir zuhörte meine
Probleme verstand und einen Teilerfolg durch ihre Behandlung bei mir
erzielte.
Ich habe über ein Jahr diese ganzen Behandlungen selbst gezahlt, pro Sitzung
50 Euro, aber ich war auf dem Weg der Besserung.
Obwohl meine Therapeutin einige Briefe an die BG und die Krankenkasse
geschickt hat und ihre erfolgreiche Behandlung in meinem fall geschildert
hat, lehnen bis zum heutigen Zeitpunkt die BG und die AOK eine
Kostenübernahme ab.
In dieser Zeit habe ich auch mehrere Schreiben an die BG und AOK geschickt,
indem ich nachfragte, warum den kriminellen Ausländern in Deutschland in so
einem Fall geholfen wird und mir als Deutschen nicht.
Ich schrieb an verschiedene Bundesbehörden, Antwort wenn überhaupt eine kam,
nicht zuständig.
Ich schrieb damals an den Bayerischen Ministerpräsidenten Beckstein, er
versprach mir Hilfe, aber alles verlief im Sand.
Als es mir finanziell immer schlechter ging, stellte ich damals einen Antrag
auf Opferrente da ich wegen Republikflucht in der DDR im Zuchthaus war.
Bisher habe ich diese Opferrente nicht gebraucht, da ich damals noch meine
Arbeitskraft hatte.
Jetzt habe ich sie auf Grund des Arbeitsunfalls und des Angriffs des Arabers
auf mich, nicht mehr.
Nachdem mein Antrag auf Opferrente den Zeitraum von 1 Jahr und 6 Monaten
überschritten hatte, schrieb ich einen Brief an den Bayerischen
Ministerpräsidenten Horst Seehofer und die Bayerische Staatsregierung, indem
ich ihnen von meinem Antrag auf Opferrente mitteilte und dass mich damals
die Stasi gezwungen hatte für sie zu arbeiten.
In diesem Brief lehnte ich auch Frau Merkel als Kanzlerin aus persönlichen
Gründen ab, da sie mir aufgezwungen wurde und ich somit von meinem Recht auf
freie Meinungsäußerung Gebrauch machte.
Nach einigen Monaten bekam ich vom Ausgleichsamt, wo ich diesen Antrag auf
Opferrente gestellt hatte, Post.
Man teilte mir mit, dass mein Antrag auf Opferrente abgelehnt wird, da die
Nachforschungen in meinem Fall ergeben hätten, dass ich freiwillig und mit
Eigeneinsatz für die Stasi der DDR gearbeitet hätte.
Man stellte mich jetzt als Kriminellen hin, versagte mir das Vertrauen,
beschuldigte mich der Menschenrechtsverletzung und entzog mir meinen
Flüchtlingsausweis.
Ja, so ist das in dieser Demokratie, wenn man einen Menschen erniedrigen
will der nicht ihrer Meinung ist und da arbeiten die Behörden der BRD sehr
gut und schnell zusammen.
Es war ein großer Rückschlag für mich, aber ich habe die Behörden der BRD
schon immer gewarnt mich und meine Familie wegen meiner Einstellung zu
meiner deutschen Kultur, meinem Vaterland und meinem Recht auf freie
Meinungsäußerung zu mobben.
Ich bin nicht vorbestraft, habe nie Drogen genommen, bin nicht alkoholkrank,
habe immer meine Steuern bezahlt, bin noch nicht verschuldet, aber habe eine
Familie die fest zu mir steht.
Die Kommunisten haben mich nicht in die Knie gezwungen und diese “Demokraten”
werden es erst recht nicht schaffen.
Auf Grund dieser ganzen Vorkommnisse bin ich jetzt voll Erwerbsgemindert,
von diesen Psychomedikamenten abhängig und bekomme eine kleine Rente.
Mein Ziel ist es jetzt diese hoch gesundheitsschädlichen Psychomedikamente
langsam abzusetzen.
Auf Grund meiner gesundheitlichen Probleme, die ich vor diesen
Psychomedikamenten nicht hatte, stellte ich eigene Nachforschungen an.
Allein durch das Psychomedikament Zyprexa der US – Firma Lilly gab es schon
sehr viele Todesfälle, worüber auch schon im Fernsehen berichtet wurde.
Sie haben sich ihre Zulassung dafür erkauft und auch die EMEA ( Europäische
Zulassungsbehörde für Medikamente) in London wird von ihr “unterstützt”.
An diese Behörde habe ich eine Anfrage wegen den Nebenwirkungen von Zyprexa
auf Grund meiner Probleme gestellt, aber ihre Antwort ist ein Schlag ins
Gesicht einen jeden Betroffenen, der diese Psychodroge einnimmt. Es ist ein
Milliardengeschäft.
Wegen der Ablehnung meines 1. Antrages habe ich einen Brief an den Herrn
Oberregierungsrat Schwab geschrieben, der mir bis heute nicht geantwortet
hat.
Konnte er auch nicht, weil ihm wahrscheinlich die Luft ausgegangen ist und
ihm die Argumente und der Charakter fehlen, um mir ehrlich zu antworten.
Ob jetzt die Ablehnung meiner berechtigten Opferrente direkt von Frau Merkel
kommt, indem die Bayerische Staatsregierung die Kanzlerin von meinem
Schreiben in Kenntnis setzte, oder ob einer der zig Mitarbeiter der Stasi
die heute in der Birthler – Behörde arbeiten sich an mir rächen wollte, weil
ich 1975 bei ihnen ausgestiegen bin, ist für mich zwar nicht
nachzuvollziehen, ist mir aber auf keinen Fall egal.
In dieser Sache habe ich den besten Anwalt, den es auf diesem Gebiet gibt,
eingeschaltet.
Es ist der RA Dr. Michael – Peter Diestel, letzter Minister der DDR
Übergangsregierung, den ich in Bekleidung meiner Frau in Berlin aufgesucht
habe.
Mit dabei hatte ich ein Schreiben und habe meinem Anwalt erklärt, dass ich
damit an die Öffentlichkeit gehe.
Nachdem mein Anwalt dieses Schreiben gelesen hatte, sagte er zu mir, machen
sie das nicht, ich helfe ihnen bei ihrer Opferrente, wir haben sehr gute
Chancen.
Ich habe bisher mein Versprechen gehalten.
Da ich eine Rechtsschutzversicherung bei der NRV besitze, schrieb ich diese
an und bat um Kostenübernahme.
Nach Schilderung meines Falles, lehnte die NRV die Kostenübernahme ab.
Ich musste mir von einem Bekannten Geld leihen, um RA Diestel bezahlen zu
können.
Es vergingen einige Monate und dann schrieb mir mein Anwalt, dass er die
Genehmigung zur Akteneinsicht in Chemnitz bekommen hat und in Chemnitz
übernachten muss, da meine Stasiakte über 1000 Seiten beträgt und es an
einem Tag nicht zu schaffen ist.
Bei dieser Akteneinsicht hat RA Diestel herausgefunden, dass ich unschuldig
bin und meine Stasiakten eindeutig falsch bewertet worden sind und legte
Beschwerde ein.
Fest steht, dass die Birthler – Behörde, der Regierung von Mittelfranken nur
Material geschickt hat, dass mich angeblich belastet und völlig aus dem
Zusammenhang gerissen ist.
Fest steht auch, dass die Birthler – Behörde alle Unterlagen die mich
entlasten, zurück gehalten hat.
Wer daran ein Interesse hatte, wird sich noch zeigen.
Fakt ist aber auch, dass es die Pflicht der Regierung von Mittelfranken
gewesen wäre, selbst genaue Nachforschungen auf Richtigkeit dieses Materials
anzustellen, was man mit oder ohne Absicht unterlassen hat.
Hätte die Regierung von Mittelfranken, genau wie mein RA Dr. Diestel, meine
Stasiakten in Chemnitz geprüft, was ihre Aufgabe gewesen wäre, hätte es die
Ablehnung meiner Opferrente nicht gegeben.
Es sei denn, mein Antrag sollte aus irgendeinem anderen Grund so wie so
abgelehnt werden.
Etwa, weil ich die Ausländerpolitik angesprochen habe und auf einige
Missstände in unserem Land aufmerksam gemacht habe???
Wegen meiner damaligen Verhaftung, als ich meinem RA Dr. Jürgen Rieger meine
Prozessvollmacht geben wollte, hatte ich beim Bundesamt für Justiz in Bonn
ein polizeiliches Führungszeugnis beantragt, um zu sehen ob dies darin
vermerkt wurde.
An dem Tag als es kam, übernachteten gerate Schweizer Bekannte von mir bei
uns.
Auch sie haben dieses Zeugnis und die Gründe meines Ablehnungsantrages der
Opferrente gelesen und behauptet, dass ich keine Staatsangehörigkeit mehr
besitze.
Ich hielt es für einen Scherz, aber er bestand auf seine Meinung.
Also schrieb ich an das Bundesamt für Justiz in Bonn, woher dieses
polizeiliche Führungszeugnis kam und bat um Aufklärung in diesem “Streitfall”
zwischen meinem Schweizer Bekannten und mir.
Zu meiner Verwunderung teilte mir jedoch das Bundesamt für Justiz mit, dass
man mir meine Staatsangehörigkeit nicht mitteilen kann, da es in den Bereich
der Meldebehörde fällt.
Also habe ich einen Brief an die Meldebehörde meiner Gemeinde geschickt,
indem ich darauf aufmerksam machte, dass mich das Bundesamt an sie weiter
geleitet hat.
Ich bekam wieder Post von der Gemeinde indem stand, dass man mir meine
Staatsangehörigkeit auch nicht mitteilen kann und ich sollte mich an das
Landratsamt Lauf wenden.
Diese Antwort dauerte ein wenig, da ich direkt an den Herrn Landrat Armin
Kroder persönlich geschrieben habe und von ihm eine Antwort verlangte.
Aber in dieser Zeit ist mir beim erneuten durchlesen der Ablehnung meines
Antrages auf Opferrente eine Ungeheuerlichkeit aufgefallen und ich traute
meinen Augen nicht.
Durch Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes ( § 35) des StAG des
Bundesministeriums der Justiz § 17 Absatz 7 hatte ich die
Staatsangehörigkeit verloren.
Ich forschte weiter nach und fand heraus, dass aber laut der Verfassung von
Bayern in Artikel 6 Absatz 2 steht ” Die Staatsangehörigkeit kann nicht
aberkannt werden”.
Ich verglich die Paragraphen in meinem Ablehnungsbescheid der Opferrente
noch mal genau mit den Paragraphen des Bundesministeriums der Justiz, aber
es blieben die gleichen.
Man hat mir somit gesetzeswidrig meine Staatsbürgerschaft aberkannt.
Ich musste feststellen, dass man mich zu einem defakto Staatenlosen gemacht
hatte, ohne Rechte wie Freiwild.
Der Herr “Landrat” Armin Kroder hat mir auf meinen Brief bis heute nicht
geantwortet.
Ob es Hilflosigkeit, Angst, oder Unvermögen war, kann ich nicht beurteilen,
allerdings hat mir einer seiner Beamten geschrieben, ich sollte schriftlich
einen Abtrag auf Staatsangehörigkeit stellen.
Da mir die Sache aber viel zu wichtig war, rief ich ihn an und vereinbarte
mit ihm einen Termin zur Klärung dieses Sachverhaltes.
Ein paar Tage später hatten wir dann früh 10 Uhr diesen Termin und meine
Frau ging als Zeuge mit. Es war also ein fester Termin.
Als wir an dieser Tür ankamen, stand ein Schild an dieser: ” Wegen Krankheit
nicht besetzt”.
Ich ging ins Nachbarzimmer und sagte, dass ich einen festen Termin bei Herrn
Scharrer hätte.
Die Beamtin sagte mir, dass Herr Scharrer kurzfristig erkrankt sei.
Ich fragte warum man mich nicht informiert hatte, bekam aber zur Antwort, um
was es bei mir überhaupt geht.
Ich dachte mir nur, veralbern kann ich mich selbst.
Dann sagte ich, ich bin jetzt staatenlos und bitte um Einbürgerung in die
BRD als ehemaliger DDR Bürger.
Sie sagte, dass geht nicht und dies in einem sehr kalten und arrogantem Ton.
Darauf hin sagte ich, sie sind doch Beamtin?
Sie sagte ja und ich fragte sie auf welche Verfassung sie vereidigt wurde,
worauf sie einen roten Kopf bekam und sagte, dass sie mir keine weiteren
Fragen beantworten wird.
Mit einem lächeln im Gesicht und der immer noch offenen Frage: ” Der
Staatsbürger welchen Landes oder Staates ich bin”, verließen meine Frau und
ich ihr Büro.
Die andere Frage wäre natürlich, welche Staatsbürgerschaft ich verloren
habe?
Ich besitze eine Urkunde in der steht: ” Entlassen aus der
Staatsbürgerschaft der DDR”.
Aber keine Behörde kann mir mitteilen welche Staatsangehörigkeit oder
Staatsbürgerschaft ich jetzt besitze.
Eine weitere Frage ist, ob die Behörden der BRD, laut Völkerrecht, überhaupt
das Recht haben, mir meine Staatsangehörigkeit abzuerkennen?
Da bisher der Dienst – und Behördenweg zur Klärung meines Falles keinen
Erfolg hatte, bestehe ich jetzt öffentlich auf folgende Antworten:
1.. Warum wurden von der Birthler – Behörde eindeutige Unterlagen die mich
entlasten zurückgehalten? Da mir auch bekannt ist, dass in dieser Behörde
zig ehemalige Mitarbeiter der ehemaligen Stasi der DDR beschäftigt sind. Ist
es ein Racheakt der Stasi, weil ich 1975 eine weitere Zusammenarbeit
abgelehnt habe und ausgestiegen bin? Wie weit reicht der Arm der noch heute
bestehenden Stasiseilschaften? Noch vor der Ablehnung meines Antrages auf
Opferrente und noch bevor ich mir meinen RA Dr. Diestel nahm, hatte ich auf
eine Rache der Stasi mir gegenüber beim Ausgleichsamt hingewiesen. Selbst
bei der Begründung der Ablehnung meines Antrages, hat man sich darüber noch
lustig gemacht. Mit den Tatsachen, die jetzt mein Anwalt bei meiner
Akteneinsicht herausgefunden hat, erscheint dies jetzt in einem ganz anderen
Licht und hat sich, auch der damaligen Drohungen der Stasi mir gegenüber
noch in der DDR, bewahrheitet.
2.. Da auch Frau Marianne Birthler aus der DDR stammt und sie für ihre
Behörde verantwortlich ist in der Stasimitarbeiter beschäftigt sind, frage
nicht nur ich mich, ob sie für dieses Amt noch tragbar ist? Wer ist die
hochkarätige IM “Erika” und warum wurde diese Akte von der Birthlerbehörde
noch nicht veröffentlicht?
3.. Warum hat es das Ausgleichsamt unterlassen, meinen Fall genau so zu
prüfen, wie mein Rechtsanwalt? Noch dazu wusste das Ausgleichsamt, dass ich
bereits 1977, bei meiner Übersiedlung in die BRD, im Eingangslager Gießen
die Behörden darüber informiert habe, dass ich unter Zwang für die Stasi
arbeiten musste. Als ich im Ausgleichsamt war und mich über die Ablehnung
beschwerte und sagte, dass ich damit an die Öffentlichkeit gehe, wurde ich
in einem zynischen Ton gefragt: ” Wissen denn schon ihre Kinder über ihre
Vergangenheit bescheid?”. Daraufhin sagte ich ja, schon lange, da es bei uns
keine Geheimnisse gibt und ich nichts zu verschweigen habe. In meinen Augen
war dies nicht nur ein Einschüchterungsversuch, sondern eine Erpressung,
noch dazu von Amts wegen her.
4.. Warum wurde mein Antrag abgelehnt, nachdem ich mich in einem Brief an
Ministerpräsident Horst Seehofer und an die Bayerische Staatsregierung über
einige Missstände in unserem Land beschwert habe? In diesem Brief teilte ich
auch mit, dass mich die Stasi zu einer Zusammenarbeit gezwungen hat. Unter
anderem habe ich auch geschrieben, dass ich Frau Merkel als Bundeskanzlerin
nicht anerkenne und sie aus persönlichen Gründen ablehne. Alle Briefe, die
ich an Behörden geschrieben habe, wurden per Einschreiben von mir
verschickt, wofür ich auch Belege habe.
5.. Ist Frau Merkel mit ihrer Vergangenheit in der DDR und im Vergleich
mit den Gründen der Ablehnung meiner Opferrente, für das Amt der
Bundeskanzlerin noch dazu als ehemalige FDJ – Sekretärin, glühende
Verfechterin der DDR und ehemaliger Feind der BRD, noch tragbar? Ich denke
dabei auch an das Bild bei der Beschattung Robert Havemanns, dessen
Veröffentlichung sie verboten hat. Bekannt ist mir auch, dass Frau Merkel
und Frau Birthler ein sehr gutes freundschaftliches Verhältnis verbindet.
Wieso wird behauptet, dass die Stasiakte von Marianne Birthler, die ganz
nebenbei 6 Jahre im Außenhandel der DDR tätig war, vollständig vernichtet
wurde und nicht das kleinste Schnipsel mehr vorhanden wäre, obwohl noch
unzählige Säcke über Stasimaterial bis 2020 zusammen gesetzt werden müssen?
Aber die Amtszeit von Frau Birthler endet bereits 2011! Was sagen die
Rosenholzdateien und die entschlüsselten SIRA – Dokumente über diese
Personen aus? Oder sollte man sie aus machtpolitischen Gründen sogar
schützen?
6.. Wie wird sich die US – Militärregierung Deutschlands, nachdem ihnen
mein Fall bekannt ist, mir gegenüber verhalten und wie schützt sie mich
gegen die Machenschaften der Stasi?
Bereits im Januar 1977 habe ich im Eingangslager Gießen, dem BND und dem CIA
mitgeteilt, dass mich die Stasi der DDR gezwungen hat für sie zu arbeiten.
Nach Überprüfung meiner Aussagen und meines Falles wurde ich als politischer
Verfolgter und Opfer anerkannt und bekam meinen Flüchtlingsausweis.
Rehabilitiert wurde ich auch von der Behörde in Chemnitz, wo meine Stasiakte
die ganze Zeit war. Deswegen musste mein RA Dr. Diestel extra von Berlin
nach Chemnitz fahren, um Einsicht zu nehmen. Erst nachdem ich in einem
Schreiben an Horst Seehofer und die Bayerische Staatsregierung auf einige
Missstände in der BRD hingewiesen habe und ihnen mitteilte, dass mich die
Stasi gezwungen hat für sie zu arbeiten, wurde mein Antrag auf Opferrente
abgelehnt. Als Begründung gibt man jetzt an, dass ich mir diese Dokumente
unrechtmäßig “erschlichen” hätte und es ein rechtswidriger Verwaltungsakt
wäre. Man hat mich somit nicht nur als Hochkriminellen abgestempelt, sondern
auch noch den Vertrauensschutz und meine Staatsangehörigkeit entzogen.
§ 17
(1) Die Staatsangehörigkeit geht verloren
1. durch Entlassung (§§ 18 bis 24),
2. durch den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit (§ 25),
3. durch Verzicht (§ 26),
4. durch Annahme als Kind durch einen Ausländer (§ 27),
5. durch Eintritt in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten
Verband eines ausländischen Staates (§ 28),
6. durch Erklärung (§ 29) oder
7. durch Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes (§ 35).
Laut Bayerischem Staatsministerium des Inneren ist der Besitz eines
Personalausweises und der Deutsche Reisepass lediglich eine Vermutung, aber
diese stellen KEINEN Nachweis dar!
Um wieder eine Staatsangehörigkeit als Deutscher zu besitzen habe ich selbst
nachgeforscht und herausgefunden, dass der Staat Deutsches Reich immer noch
besteht dessen Staatsbürger ich auch bin, genau wie meine Vorfahren. Deshalb
habe ich Dokumente des Staates Deutschen Reich beantragt, in dessen Besitz
ich jetzt bin.
Da es aber mit der Anerkennung dieser Dokumente in der BRD Probleme gibt und
die Stasiseilschaften des ehemaligen MfS immer noch bis in höchste Kreise
reichen, habe ich meine Familie und mich zwangsläufig unter den Schutz der
US- Justiz der Militärregierung Deutschlands gestellt.
An sie schickte ich meine Fall und die Kopien meiner Reichsdokumente per
Einschreiben mit Rückschein, den ich bereits unterschrieben zurückbekommen
habe.
Laut gültigen Recht und Völkerrecht gibt es das Deutsche Reich immer noch,
welches auch schon in mehreren Urteilen vom Bundesverfassungsgericht
bestätigt wurde.
Es wird sich zeigen, wie das Völkerrecht und Menschenrecht nach den gültigen
SHAEF – Gesetzen in Deutschland von der US – Militärregierung eingehalten
und behandelt wird.
Zuständig für unsere Sicherheit und gegen die Stasiseilschaften ist jetzt
die US – Militärregierung, da sie über alles von mir in Kenntnis gesetzt
wurde.
Mein Kampf um mein Recht und Staatsbürgerschaftsrecht geht jetzt in die
nächste Runde und könnte sogar einen Erdrutsch auslösen, für den man mich
aber nicht mehr verantwortlich machen kann und der auch nicht beabsichtigt
war.
Meine Eltern haben mich gut erzogen und mein Vater sagte mir immer: “Wenn du
im Recht bist, dann kämpfe auch darum”.
Ich habe dieser “Demokratie” und diesen “Politikern” nur den Spiegel vor ihr
Gesicht gehalten und als friedlicher rechtschaffener deutscher Bürger von
meinem Recht auf Meinungsfreiheit und den Schutz meiner Familie gebrauch
gemacht.
Am 15. September 2010 war mein Prozeß, bei dem ich der Kläger war.
In diesem Prozeß ging es um meine Klage gegen die BStU ( Bundesbeauftragten
für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen
Demokratischen Republik), oder Birthler-Behörde und die Klage gegen den
Freistaat Bayern
wegen Aberkennung meines Antrages auf Opferrente, Aberkennung meines
Schutzes auf Vertrauen, Aberkennung meines Flüchtlingsausweises und Verlust
meiner Staatsangehörigkeit durch Rücknahme eines “rechtswidrigen”
Verwaltungsaktes §17 Absatz 7.
Obwohl das Recht und die Beweise auf meiner Seite lagen und beide Beklagten
gegen mich keine Beweise hatten, habe ich diesen Prozeß verloren und es
wurde erneut, durch den Einzelrichter der eingesetzt wurde, Unrecht
gesprochen. In einem LEEREN Gerichtssaal mit 2 Polizeibeamten hinter mir und seiner Lächerlichkeit kam dieser “Prozeß” einem Hexenprozeß
des Mittelalters gleich.
Der “Richter” Dr. Löffelbein ist gleichzeitig Pressesprecher am Verwaltungsgericht Ansbach und mein Prozeß wurde nicht als öffentlicher Prozeß ausgewiesen, obwohl er öffentlich war!
Als ich mein “Urteil” bekam, merkte ich, dass der
Richter nicht unterschrieben hatte. Ich rief den Richter an und verlangte
seine eigenhändige Unterschrift auf meinem Urteil.
Seine Antwort: “Meine Unterschrift bekommen sie nicht!” Ich schrieb meinem
Anwalt, dass ich auf meinem Urteil eine Unterschrift des Richters verlange,
da es sonst nicht rechtskräftig und nur ein Scheinurteil ist. Mein Anwalt
schrieb mir: “Hiermit lege ich mein Mandat in Ihrem Fall mit sofortiger
Wirkung nieder”.
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Demokratie, Rechtsprechung, Justiz, Meinungsfreiheit, Bürgerrechte?
Was ist dies alles in Deutschland noch wert????
Oder werden nur solche Lügner und Kriminelle wie der Iraker mit dem Codename
“Curveball” in der BRD gefördert und beschützt?
Hochachtungsvoll Thomas Bennewitz
Beliebt. Zustimmung oder Ablehnung:
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