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06. September 2010

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Germar Rudolf an die OMF-BRD ausgeliefert

Der 41-jährige Diplomchemiker und ehemalige Angestellte des Max-Planck-Institut für Festkörperforschung in Stuttgart, Germar Rudolf, wurde am gestrigen 15. November 2005 von den USA in die Hände der OMF-BRD ausgeliefert um in Baden-Würtemberg interniert zu werden. Grund für die Internierung ist ein Urteil aus dem Jahre 1996, in dem Rudolf zu 14 Monaten Haftstrafe wegen Revisionismus verurteilt wurde. Nach Urteilsverkündung floh Rudolf in die USA und beantragte dort Asyl als politisch Verfolgter. Rudolf schrieb als Fachmann ein “Gutachten über die Bildung und Nachweisbarkeit von Cyanidverbindungen in den Gaskammern von Auschwitz”, in welchem er zu dem Schluss kam, dass zwar in den Kleiderentlausungskammern eine hohe Konzentration von Blausäure vorhanden ist, diese aber in den Mauerresten der Gaskammern nur minimal zu finden ist. Daraus schlussfolgerte er, dass Zyklon B zur Desinfektion von Kleidern, aber nicht zur Vergasung von Menschen benutzt wurde.

Natürlich ist das Gutachten falsch, obwohl Rudolf ein Fachmann auf chemischen Gebiet ist, und keine Gegenbeweise geliefert wurden. In den Gaskammern der Nazis wurden Millionen von Menschen vergast, vielleicht sogar mehr, je nachdem was dem jeweiligen Staatsanwalt genehm ist. Niemals würde ich auch nur annähernd daran denken eine strafrechtlich bewiesene Geschichtsschreibung zu leugnen.

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Kommentare

5 Kommentare zu “Germar Rudolf an die OMF-BRD ausgeliefert”

  1. nordmann sagt:

    Die alte Keule, Mangel an Gegenbeweisen geschützt durch strafrechtliches Tabu. Wer könnte da andere gedanken kommen? Braucht die Wahrheit die Frage zu fürchten?

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  2. Die Wahrheit braucht gewi� nicht die Frage zu f�rchten. Das sich f�r offiziell haltende Deutschland hingegen schon. Die Presse des Systems wird schon daf�r sorgen, dass man zwar �ber Germar Rudolf spricht, aber nicht mit ihm. Auf den Gedanken, sich mit den Argumenten Rudolf’s zu befassen bzw. diese zu widerlegen, werden diese Medien sicherlich nicht kommen, schlie�lich kann nicht sein, was nicht sein darf.

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  3. Nordmann sagt:

    Täten Sie es, vor allem auf öffentlichem Podium ginge ein leises Raunen durch einige Zuhörer, genau das wird nicht geduldet. Sie haben Angst vor direktem Meinungs-und Wissensaustausch- wie schwach sie doch sind, diese Heuchler.

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  4. Micha sagt:

    Es kann nicht sein, was nicht sein darf, das les ich hier schon zum x-ten Mal und passt auch hier wieder wie die Faust auf’s Auge. Wenn mich nicht täuscht, galt der Holocaust schon zu einem Zeitpunkt als bewiesen, wo der Herr Rudolf noch ‘ne Warze an Muttern’s Arsch war, es bedurfte also keiner Gegenbeweise mehr.

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  5. Jurij Below sagt:

    Es ist traurig, dass ausgerechnet ein deutsches Gericht lässt den Menschen nicht das Gebrauch von ihrem Recht auf eine freie Meinung, welches in unserem Verfassung verankert ist machen. Schlimmer ist selbst Verhalten des Gerichtes mit ganz rechtswidrigen Mitteln: nicht nur Ankeglagten, sondern auch ihre Verteidiger – plötzlich sollen nicht dem Gesetzt, sondern “the political correctness” beugen. Das macht mir Sorgen um Rechtsprechung in unserem Lande. Die Sache in beiden Fälle Zündel und Rudolf ist ganz klar: nicht die ideologisches, sondern SACHLICHES soll nun im Vordergrund stehen: solange eine Anklage steht im Haus – die Angeklagte und ihre Verteidiger dürfen ein Recht haben ihre Beweise für ernst nehmen. Sonst ist keine Justiz, sondern eine AUSNAHME zugunsten eine Theorie. In dubio pro reo – Prinzip fordert in Zweifel für die Angeklagten entscheiden – in diesem Fall nicht die Angeklagten Angst von Beweisen haben, sondern die Kläger. Alles was um Holocaust umsonst läuft sind nur Behauptungen, tritt ein deutlicher Beweis – soll er nicht propagandistisch sofort als Blasphemie abgelehnt werden, sonder UNTERSUCHT werden. Kein Mörder und kein harmloser Dieb ist mit eine “Offenkudigkeit” geschützt, sondern erst dann wenn er ein deutliches Gegenbeweis anbringt. Ausnahme in Namen Holocaust oder sonstigen Vorbehalte – ist keine Justiz!!!

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