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30. July 2010

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Yorkshire: Hinterfragen von PC ein Meinungsverbrechen

Die Gewinnerin und die Zweitplatzierte. Sie so das politisch korrekte England aus?

Vor Kurzem fand in der englischen Gegend Yorkshire ein Wettbewerb statt, bei dem die “Miss York” gekürt wurde umd die Gegend zu repräsentieren. Obwohl es nicht an englischen Bewerberinnen mangelte, entschied sich die Jury für eine Nigerianerin, die 23-jährige Helen Lawal, die schon zuvor zur “Miss Black England” (Schwarze Miss England) gekürt wurde.

Ein verärgerter Bürger rief daraufhin bei den Veranstaltern des “Miss York” an und fragte wie eine Schwarze denn Miss York sein könne. Anstatt sich jedoch mit dieser durchaus berechtigten Kritik auseinanderzustzen, riefen die Veranstalter die Gedankenpolizei, die auf flugs wegen des Begehens eines “Hate Crime” (Hassverbrechen) ermittelt. So scheint schon die bloße Hinterfragung solcher Multikulti-Veranstaltungen ein Gedankenverbrechen zu sein, während Veranstaltungen von denen Weiße explizit ausgeschlossen werden (Miss Black England) scheinbar zum guten Ton gehören.

So verwundert es auch nicht, daß die britische Regierung derzeit an einem Gesetzesentwurf arbeitet, das selbst Witze zulasten bestimmter Minderheiten künftig mit bis zu sieben Jahren Haft bestraft werden sollen.

Im September 2006 wurde ein 14-jähriges Mädchen dem Haftrichter vorgeführt, weil sie Ihren Lehrer darum bat während einer Gruppenübung einer anderen Gruppe zugeteilt zu werden, weil die Schüler ihrer Gruppe nur in Urdu sprachen und sie kein Wort verstand. Der Lehrer verwies das Mädchen daraufhin des Unterrichts und rief die Polizei, die das Mädchen wenige Tage später verhaftete und für mehrere Stunden in eine Zelle sperrte und erkennungsdienstlich behandelte.

Ähnlich erging es einem 10-jährigen Schüler, der von einem Mitschüler als Teletubbie bezeichnet wurde und dies mit dem Wort “Paki” (kurz für Pakistani) beantwortete. Der Richter, der den Jungen mit den Worten “Sind wir wirklich schon an dem Punkt angekommen wo wir 10 Jahre alte Jungen wegen der politischen Korrektheit verfolgen? Da draußen gibt es schwerwiegende Verbrechen und die Polizei weigert sich diese zu verfolgen. Das ist Schwachsinn.” freisprach, sah sich danach selber im Fadenkreuz der Meinungsmafia.

In der BR Deutschland ist man indes noch nicht ganz so weit. Hierzulande liegt die Höchststrafe für Meinungsverbrechen bei fünf Jahren.

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Kommentare

4 Kommentare zu “Yorkshire: Hinterfragen von PC ein Meinungsverbrechen”

  1. Onkel Ewald sagt:

    Die Gedankenpolizei macht Überstunden um Meinungsverbrecher das Leben schwer zu machen. Für die Verfolgung von Verbrechen der britischen Besatzer in Irak u. Afganistan gibt es den Anschein nach genug Zeit und wird als ungleich weniger notwendig eingestuft.

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  2. Nonkonformer Publizist sagt:

    Der schlußsatz, daß bei uns die Höchststrafe 5 Jahre beträgt, wurde aber im
    Falle Horst Mahlers übertreten: erhielt er nicht einmal 5 Jahre 3 Monate
    und in Potsdam sogar 6 Jahre? Liegt in diesem Übertreten des Strafrahmens
    die Hoffnung auf Annahme einer Verfassungsbeschwerde?

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  3. Me262 sagt:

    Mahler wurde in mehreren Punkten angeklagt.

    Die Justiz ist kreativ wenn es darum geht Gedankenverbrecher zu bestrafen.

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  4. 2martinhe sagt:

    Weissen wird die Möglichkeit genommen sich als Ideale zu präsentieren; das geht aus dem Bericht und den Kommentaren eindeutig hervor.

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