Außer Tränen nichts gewesen – Eine Lektion für die Politikfähigen
6. September 2009 in Deutschland
Vor knapp einem Jahr griff ein Lehrer einen Prospekt-Verteiler von Pro Köln tätlich an, weil dieser vor der Schule des Lehrer Informationsmaterial an Schüler verteilte. Statt jedoch von seinem Notwehrrecht Gebrach zu machen, stellte der Pro-Kölner Martin Schöppe seine Politikfähigkeit unter Beweis, indem er den Lehrer agieren ließ um dann im Nachhinein im Internet darüber zu wehklagen, wie gemein der politische Gegner doch ist und daß man doch bestimmte Recht habe. Für diejenigen die es noch nicht gemerkt haben: In dieser Republik hat man als Oppositioneller nur soviele Rechte wie man bereit ist sich zu nehmen und im Endeffekt auch durchzusetzen.
Stattdessen glauben die Politikfähigen scheinbar, daß man lieber passiv bleibt, damit die Presse auch ja nicht negativ berichtet und daß ein Gericht die Sache schon klären werde. Die negative Berichterstattung kam trotzdem und die Kölner Staatsanwaltschaft stellte das Verfahrenmit der Begründung ein, daß der Lehrer rechtmäßig gehandelt habe um eine Notstandslage abzuwehren.
Begründet wurde dies von der Staatsanwaltschaft damit, daß “Schulen von jeglicher Beeinflussung durch politische und wirtschaftliche Interessengruppen freizuhalten” seien. Eine Aussage, bei der wir nur lauthals auflachen können, sind Schulen doch gerade heutzutage als ein Hort der linkspolitischen Indoktrination durch die Lehrerschaft bekannt und auch die Schulbücher gehen in geschichtlichen und politischen Fragen nicht gerade objektiv an gewisse Themen heran. Jedoch dürfte die Staatsanwaltschaft mit ihrer Entscheidung vielen Schülern erklärt haben, daß Gewaltanwendung durchaus straffei bleibt, solange man sie nur gegen die richtigen anwendet.
Im Endeffekt hat sich Pro Köln auch hier keinen Gefallen getan, wurde dem Bürger doch wieder einmal gezeigt, daß ein wenig halbherziges Schubsen genügt um die Partei in ihre Schranken zu weisen. Wer in die Politik geht, muß jedoch bereit sein seinen Willen und den Wählerschaft durchzusetzen. Wer das nicht kann oder dazu nicht willens ist, ist keinesfalls politikfähig, denn in diesem Handwerk müssen den Worten zuweilen auch Taten folgen.

Me262 said on 7. September 2009
Interessant. “Kraftanwendung zur Gefahrenabwehr” ist also zulässig.
Dann werde ich demnächst mal Kraft anwenden um die Gefahr die durch sich vermehrende Muselmaninnen entsteht abzuwehren. Ist ja legal.
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