Mehr davon: Beton-Killer soll abgeschoben werden
4. November 2009 in Deutschland, Multikultur

Deniz E.
Während kriminelle Ausländer von der bundesdeutschen Gerichtbarkeit zumeist mit Samthandschuhen angefaßt werden, kommt es ab und zu doch noch vor, daß ein Bescheid zur Abschiebung vorliegt. Freilich sagt so ein Bescheid noch gar nichts aus. Wir erinnern hier etwa an “Mehmet”, dessen Abschiebekampf sich über mehrere Monate hinstreckte und nach dessen Vollzug in der Türkei zum Fernsehstar mutierte, weil er bereits im Alter von 15 Jahren mehrere Dutzend Gewaltverbrechen gegen Deutsche auf seiner Vorstrafenleiste vorzuweisen hatte. Die Fernsehkarriere hielt allerdings nicht lange an, da Beliebtheit nicht unbedingt mit Talent gleichzusetzen ist und so durfte Mehmet wieder nach Deutschland einreisen.
Diesmal soll Deniz E. abgeschoben werden, der mit seinen “Brüdarn” einen 19-jährigen Gymnasiasten ermordete, diesen dann zerstückelte, in Beton einzementierte und schließlich im Neckar versenkte. Vor Gericht stellte Deniz sich dann verrückt und bekam ein dementsprechend mildes Urteil: 10 Jahre in einer Psychiatrie. Behandeln lassen möchte er sich freilich nicht, denn er ist ja nicht verrückt. Das Stuttgarter Regierungspräsidium verfaßte daraufhin einen Ausweisungsbescheid, der mittlerweile vom Verwaltungsgericht bestätigt wurde. Laut Deniz’ Anwalt ist eine Abschiebung natürlich unmenschlich, aber nicht etwa, weil er sich im türkischen feiern lassen müßte, sondern weil er kaum Türkisch spricht. Fehlende Deutsch-Kenntnisse haben ihn und seine Eltern aber auch nicht davon abgehalten in Deutschland zu leben, also sehen wir darin nun wirklich kein Problem.

Friedrich Wilhelm said on 5. November 2009
Dem würde ich selber gerne Betonfüße verpassen und im Neckar versenken.
Was hat sich dieser Bandit hier an deutschen Menschen zu vergreifen.
Im Iran würde der schon von einem Baukran baumeln.
Untaugliches römisches Recht!
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