Na endlich: Bundesgerichtshof kippt Urteil gegen Sven G.

7. November 2009 in Deutschland, Multikultur

svengnotwehr

Im März vergangenen Jahres wurden Sven G. und seine Freunde nach einer Geburtstagsfeier von einer Gruppe Albaner überfallen. Nachdem der 17-jährige Mergim S. einen der deutschen Jugendlichen zu Boden schlug, wandte er sich Sven zu und schubste ihn. Aus dieser Notwehrsituation heraus zog Sven ein Taschenmesser, das er um den Hals trug und stach es Mergim in den Hals. Eigentlich sollte man meinen, daß es sich hier eindeutig um Notwehr handelte, doch der Richter am Oberlandesgericht München, Manfred Götzl, entschied anders und empörte sich sogar als Sven angab, daß er nicht der Täter, sondern das Opfer sei. Schlußendlich verurteilt Götzl Sven wegen versuchtem Totschlag zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten, von denen Sven bereits 19 Monate abgesessen hat. Der Angreifer trat sogar als Nebenkläger auf und forderte 25.000 Euro Schadensersatz, weil der Messerstich seine Profi-Fußballkarriere zerstört hätte.

Nun hob der Bundesgerichtshof (BGH) allerdings das Urteil auf, jedoch nicht wie man glauben könnte, weil es sich tatsächlich um Notwehr handelte, sondern weil das Oberlandesgericht andere Sachverhalte nicht berücksichtigte. Anscheinend dürfen sich Deutsche, die von Ausländern angegriffen sind der Meinung bundesdeutscher Gerichte nach zu urteilen nicht wehren, oder sich halt schlicht und einfach nicht erwischen lassen.

Nichtsdestotrotz dürfte ein Wiederaufrollen des Verfahrens für Sven wohl bedeuten, daß er nicht mehr allzu lange im Gefängnis weilen muß. Der BGH hält Sven nämlich zugute, daß er außergerichtlich bereits 12.500 Euro an den Angreifer gezahlt hatte und daß Sven tatsächlich zuerst angegriffen wurde. Nur begang Sven den Fehler nicht zuerst mit seinem Taschenmesser zu drohen, was sich strafverschärfend auswirkte.

Wer einmal in einer Vorlesung der Rechtswissenschaften gesessen hat oder die respektive Fachliteratur liest, wir schnell feststellen, daß die Gerichte und vor allen Dingen Manfred Götzl nicht aus rechtlichen, sondern aus poltischen Motiven dieses Urteil gefällt haben. In der Rechtswissenschaft wird nämlich eindeutig dargelegt, daß eine Notwehrüberschreitung nur dann gegeben ist, wenn das zu schützende Rechtsgut dan angegriffene Rechtsgut erheblich übersteigt. In diesem Fall wurde Sven G. körperlich angegriffen und musste zumindest damit rechnen verletzt zu werden. Ergo war die körperliche Verletzung des Angreifers durchaus eine gleichwertige Notwehrhandlung. Aber woher sollte ein Manfred Götzl dies wissen, schließlich wurde er nicht aufgrund fachlicher Qualifikation zum Vorsitzenden Richter am Landgericht München I gekürt. Unter seinen Kollegen trägt Götzl übrigens den Spitznamen “Der Einfältige”.

Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren!

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2 responses to Na endlich: Bundesgerichtshof kippt Urteil gegen Sven G.

  1. Das Außengeländer soll froh sein, dass es noch lebt und nicht noch Forderungen stellen.

    Ich habe diese Ausländerplage langsam satt. Die BRD- Bullen sind doch auch zu feige. DIe Künppeln lieber S 21 Gegner.

    Kommen hierher und stechen Deutsche ab.

    RAUS RAUS RAUS

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  2. Auch hier wird einem mal wieder plastisch vor Augen geführt, dass man als Biodeutscher im wahrsten Sinne des Wortes um sein Recht “kämpfen” mus. Der junge Mann hat nur zwei Fehler begangen: Er hätte ein grösseres Messer dabei haben – und sich danach nicht erwischen lassen sollen. Allerdings ist das hier vom warmen Sofa aus leichter gesagt als getan…

    Zustimmung oder Ablehnung: Daumen hoch 2 Daumen runter 0

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