Dr. Fritz Stenzel: Bankenkrise
28. November 2009 in Deutschland, Geschichte, Wirtschaft

Über die Gründe, woran die Weimarer Republik scheiterte, wird ungern gesprochen. Denn die Verantwortung lag damals in den Händen der gleichen politischen Kräfte, die uns auch heute regieren. Christ- und Sozialdemokraten im Bunde mit den Liberalen waren unfähig, die wirtschaftlichen und finanziellen Probleme der jungen deutschen Demokratie zu lösen. Millionen von Menschen gerieten in Existenznot, verloren Arbeitsplatz, Ersparnisse und Zukunftshoffnung. Unternehmen gingen pleite, Banken krachten zusammen. Zugleich bereicherte sich eine kleine Schicht von Spekulanten schamlos. Irgendwie kommt einem das bekannt vor. Und man versteht, weshalb heute kein Wert darauf gelegt wird, geschichtliche Parallelen erkennbar zu machen.
Mangelnde Aufsicht
Auch die gegenwärtige Bankenkrise hat eine historische Vorläuferin. 1931 mußten deutsche Geldhäuser ihre Schalter schließen. Die Ersparnisse der Einleger waren bei leichtfertigen Finanz-”Geschäften” verzockt worden. Trotz deutlicher Warnungen hatte die Reichsregierung rechtzeitige Gegenmaßnahmen versäumt und war in der Folge gezwungen, sogenannte “Bankfeiertage” einzuführen, an denen jeglicher Zahlungsverkehr ruhte. Darüber hinaus wurde die Höhe der Auszahlungen begrenzt. Zur Stützung und Sanierung der Banken mußte das Deutsche Reich ungeachtet eines Haushaltsdefizits von 600 Millionen Mark fast eine Milliarde Mark bereitstellen. Insbesondere der Zusammenbruch der Danat-Bank im Juli 1931 erschütterte das Finanzsystem.
Schaut man sich an, was damals passierte, kann man die aktuelle Wiederholung um so weniger begreifen. Haben deutsche Politiker kein Gedächtnis? Oder verdrängen sie ganz bewußt die peinliche Tatsache, daß erst nach Hitlers Regierungsbeginn mit der längst überfälligen Reform des Finanzsystems begonnen wurde? Im Herbst 1933 setzte man eine “Enquetekommission zur Untersuchung des Bankwesens” ein. Ihr Urteil über die vorherigen Fehlentwicklungen: mangelnde Aufsicht, unzureichende Eigenkapitalausstattung, laxe Kreditvergabe an Großunternehmen, Benachteiligung kleiner und mittlerer Betriebe, hemmungslose Spekulationen mit dem Geld der Sparer.
Bemerkenswert auch, daß die Enquetekommission eine Verstaatlichung des privaten Bankwesens ablehnte; denn die staatlichen Geldinstitute hatten, wie die Prüfung ergab, nicht minder gegen die Gebote soliden Wirtschaftens verstoßen. Die Mängel des deutschen Kreditwesens seien weniger seiner Form als vielmehr dem falschen Verhalten seiner Betreiber geschuldet.
Einer davon, der wohl Herausragendste, war der Bankier Jakob Goldschmidt. Er hatte 1923 den konservativ-solide agierenden Hjalmar Schacht (den späteren Reichsfinanzminister) aus dem Vorstand der Danat-Bank verdrängt und eine verhängnisvolle Geschäftspolitik eingeleitet. Goldschmidt zählte zur “Gesellschaft der Freunde”, einem 1792 gegründeten Zirkel jüdischer Geschäftsleute, die sich zur gegenseitigen Unterstützung zusammengetan hatten. Ab 1880 zog sich der Verein, der sich auch als Kulturzentrum der jüdischen Gemeinde verstand, aus der Öffentlichkeit zurück und wurde zum Sammelbecken der in Berlin ansässigen Privat- und Aktienbankiers. Die damit verbundene Kontrollmacht war einzigartig. Allein Goldschmidt saß in 123 Aufsichtsräten. Zur SPD unterhielt er enge Beziehungen und finanzierte u.a. das Parteiorgan “Vorwärts” mit 800 000 Mark (nach heutigem Wert mindestens das Zwanzigfache). Schon damals waren Politik und Bankwirtschaft eng verflochten; eine Hand wusch die andere.
Den Antisemitismus begünstigt
Nach und nach wirtschaftete Goldschmidt die Danat-Bank, seinerzeit Deutschlands zweitgrößtes Geldinstitut, in den Ruin. Der “Tropfen”, der das Spekulationsfaß zum Überlaufen brachte, war ein geplatzter Großkredit an den maroden “Nordwolle”-Konzern. Goldschmidt mußte abtreten und flüchtete 1932, unter Mitnahme seines Vermögens, aus Deutschland. Sein “Nordwolle”-Geschäftspartner Georg Carl Lahusen wurde im Dezember 1933 wegen diverser Wirtschaftsverbrechen zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Dagegen konnte Jakob Goldschmidt in den USA neue Aufsichtsratsmandate ergattern, unter anderem in der Zuckerindustrie. 1955 starb er in New York. Sein Enkel Anthony Goldschmidt spielt heute im Filmgeschäft von Hollywood eine nicht unbeträchtliche Rolle.
Jakob Goldschmidt und sein Freundeskreis befeuerten aufgrund ihres als Machtmißbrauch empfundenen Einflusses den Antisemitismus in Deutschland. Für die NS-Propaganda war es ein gefundenes Fressen, daß im Jahr 1930 immerhin 485 deutsche Privatbanken vollständig in jüdischen Händen waren. Bei einem großen Teil der übrigen Banken war so starker jüdischer Einfluß sichtbar, daß man sie ebenfalls als jüdisch betrachtete. Der Göttinger Historiker Dr. Ingo Köhler hat dazu im Jahr 2007 eine auf Berlin bezogene Regionalstudie vorgelegt, in der – fern jeder NS-Apologetik – bestätigt wird, “daß sich über 150 und damit mehr als 70 Prozent aller Berliner Privatbanken in Besitz und Leitung jüdischer Bankiers befanden”. Ähnlich das Vorstandsgefüge an den Börsen. In seiner Ausgabe vom 28. Juni 1931 rechnete der “Völkische Beobachter” den Lesern vor, allein die Goldschmidt-Riege kontrolliere in Deutschland rund 1200 Aktiengesellschaften. Das schuf böses Blut.
Der NS-Staatsapparat beschränkte sich aber nicht auf die (undifferenzierte, mit Unrecht und Willkür verbundene) “Arisierung”. Ihm lag an einer generellen Systemverbesserung. Dazu der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages in einer 2008 erschienenen Studie (Nr. 70/08):
“Das Reichsgesetz über das Kreditwesengesetz vom 5. Dezember 1934, das als ‘Grundgesetz der deutschen Kreditwirtschaft’ betrachtet werden kann, führte zum Teil bis heute geltende Normen ein. Diese betrafen unter anderem die Zulassung, den Zusammenschluß und die Auflösung von Kreditinstituten; die Aufnahme, Führung, Erweiterung und Schließung des Geschäftsbetriebes; die Eigenkapitalausstattung und Liquiditätsvorsorge; die Begrenzung und Streuung der Risiken durch Festlegung von Höchstgrenzen für einzelne Geschäftsbereiche und Einzelgeschäfte wie z. B. Großkredite; die Sicherung einer ausreichenden Information der Aufsichtsorgane durch umfangreiche Melde- und Anzeigepflichten; die Prüfung des Jahresabschlusses durch unabhängige Prüfer; die Unterrichtung der Öffentlichkeit durch entsprechende Publikationsvorschriften sowie die Regelung des Wettbewerbs der Banken durch Zins- und Wettbewerbsabkommen.”
Dies sind – um es nochmals zu betonen – keine geschichtsrevisionistischen Phantasien, sondern Feststellungen unverdächtiger Bundestagswissenschaftler. Mit ihnen verbindet sich das Eingeständnis, daß sich die bis 1933 regierenden Parteien katastrophale finanzwirtschaftliche Versäumnisse zuschulden kommen ließen. Auch auf diesem Feld konnten sich die Nationalsozialisten mit einiger Überzeugungskraft als Retter inszenieren, einer der Gründe, weshalb Hitler schon nach einigen Kanzlerschaftsmonaten selbst von früheren Skeptikern Beifall erhielt.
Die heutige Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ihre Wurzeln in dem 1934 gebildeten Aufsichtsamt für das Kreditwesen. Nach Kriegsende waren die Besatzungsbehörden allerdings auch auf diesem Gebiet bemüht, Deutschland durch die Zerstörung einheitlicher Verwaltungsstrukturen zu schwächen. Die Finanzaufsicht wurde dezentralisiert und auf die Bundesländer übertragen. Erst Anfang der 1960er Jahre gelang die Rückkehr zu einer zentralen Bankenaufsicht. Diese erreichte aber bis heute nicht mehr die frühere Effizienz.
Das wurde bereits 1974 beim Zusammenbruch der Kölner Herstatt-Bank deutlich. Wieder war es zu unkontrollierten, grenzübergreifenden Großspekulationen gekommen. Trotz der dabei angerichteten Millionenschäden blieb die strafrechtliche Aufarbeitung mangelhaft: Eine gegen Chefbankier Iwan David Herstatt wegen Untreue verhängte Bewährungsstrafe von zwei Jahren wurde erlassen. Und sein hauptverantwortlicher Devisenhändler Dany Dattel kam gar nicht erst vor Gericht; er wurde wegen eines “KZ-Syndroms” für verhandlungsunfähig erklärt (Dattel machte schuldausschließend geltend, als Vierjähriger einige Monate in Auschwitz verbracht zu haben).
Rückkehr zu altem Schlendrian
Auch in der gegenwärtigen Krise finden kaum Strafverfahren statt. Entweder hält jemand seine schützende Hand über die verantwortlichen Manager, oder die Gesetze sind vom Bundestag so gestaltet worden, daß sich für die Staatsanwaltschaften keine juristische Handhabe ergibt. Zwar klagt man publikumswirksam über die ungebrochene Habgier der Boni-Empfänger, ist aber nur zu Pseudo-Maßnahmen bereit, die sich leicht umgehen lassen (werden beispielsweise Bonuszahlungen gedeckelt, erhöhen sich die Betroffenen einfach das Festgehalt, wodurch sich deren Rechtssicherheit unabhängig von der Ertragslage sogar noch verbessert).
Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit ist im Sommer 2002 unter rot-grüner Bundesregierung § 764 des Bürgerlichen Gesetzbuches zur Gänze weggefallen. In jenem Paragraphen war festgelegt, daß Terminspekulationen mit Waren oder Wertpapieren rechtlich als unverbindliches “Spiel” gelten und kein Schuldverhältnis begründen. Demnach wären Derivate, Futures, Optionen, Swaps, Zertifikate und ähnliche “Finanzprodukte” nur leeres Papier, für das sich niemand interessieren würde. Aber schon in den Jahren zuvor hatte der Gesetzgeber den für Spekulanten hinderlichen Paragraphen ausgehebelt – unter dem Vorwand der “Finanzmarktförderung”. Aus dem Spiel wurde Ernst. Derselbe Peer Steinbrück, der sich heute über skrupellose Bankmanager erregt, lobte die neuen Regelungen zur “Modernisierung” des Investmentwesens als “Segen für die Volkswirtschaft”. Bald darauf brach die große Krise aus.
Die “falschen” Geburtshelfer
Womit man wieder in “Weimar” anlangt. Bankiers, Börsianer und andere Finanzjongleure haben schon damals die Freiräume genutzt, die ihnen von der Politik geboten wurden. Erst mit dem Kreditwesengesetz vom 5. Dezember 1934 wendete sich das Blatt zugunsten jener, die ihr Spargeld sicher anlegen wollten oder Kredit zu erträglichen Zinsen benötigten. Das Vertrauen in die Banken wuchs wieder, die Spareinlagen nahmen beträchtlich zu, und die Wirtschaft blühte auf. Es wäre also gerade in der heutigen Krise naheliegend, den 75. Geburtstag jenes “Grundgesetzes der deutschen Kreditwirtschaft”, wenn nicht zu feiern, so doch respektvoll zu begehen. Warum das aber nicht passieren wird? Das Gesetz hatte die falschen Geburtshelfer. Und sie kamen nur deshalb ans Werk, weil die anderen politischen Akteure fürchterlich versagt hatten – wie heute wieder.
Quelle: Nation & Europa
Gefunden auf: Read all about it

Friedrich Wilhelm said on 28. November 2009
Na, dann wissen wir ja alle was auf uns zu kommt. Aber ich denke das diesmal auf die “Verursachen”des neuen Krieges mit in die ewigen Jagdgründe gehen werden.
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Puttfarken said on 2. Februar 2010
Solange der Zentrale Empörungsrat als heimliche Regierung seine Macht ausüben kann, wird sich in Deutschland nichts ändern. Duckmäusertum, Feigheit, Selbstbeschuldigung, Betroffenheitsgesten und Unterwerfungsrituale gehören zum politschen deutschen Alltag. Eine Lichtgestalt ist weit und breit nicht in Sicht.
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