
In den vergangenen Tagen berichteten wir über einen Schlagabtausch zwischen dem Möchtegern-Naziopfer Alois Mannichl und dem zuständigen Oberstaatsanwalt Helmut Walch. Mannichl hatte Walch und der Sonderkommission schlampige Ermittlungsarbeit vorgeworfen, woraufhin Walch entgegnete, daß nicht die Ermittlungsarbeit schlampig war, sondern Mannichl alle paar Tage eine andere Version des Vorfalls schilderte.
Soviel Offenheit kann ein Alois Mannichl freilich nicht vertragen und will nun rechtlich gegen Oberstaatsanwalt Walch vorgehen. Eigens dazu nahm sich Mannichl einen Rechtsanwalt um das weitere Vorgehen zu besprechen und Walch den Mund zu verbieten, damit nicht noch mehr brisante Details zu Mannichl ans Tageslicht kommen. So gab es kurz nach dem Vorfall nämlich Theorien, wonach es im Hause Mannichl zu einem Familienstreit kam und dessen Ehefrau ihn mit dem Messer verletzte.
Im Endeffekt wäre Mannichl wohl besser beraten gewesen, hätte er den Vorfall auf sich beruhen lassen, wie die Möchtegern-Opfer in den Fällen Sebnitz, Mügeln und Potsdam dies taten.
Der Fall Manichl hat mit rechtsradikalem Hintergrund ungefähr so viel gemein wie die Kuh mit dem Sonntag.
Es ist mittlerweile mit hoher Wahrscheinlichkeit von einem eskalierten familiären und nachbarschaftlichem Beziehungsdrama auszugehen.
Ergo: Der Fall wird “ungeklärt” bleiben ….nach dem Medienrummel den die Etablierten veranstaltet haben, sollte niemand auch nur im Traum daran glauben, dass die Etablierten hier die Wahrheit ans Licht kommen lassen. Sie würden jede Glaubwürdigkeit verlieren – und – das werden sie nicht zulassen.
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Also wirklich, ist doch kein Wunder, wenn man doch einmal alle Fakten zusammenzählt, daß man auf den Gedanken kommt, daß die Geschichte nicht wahr sein kann.
Ein übergroßer Nazi mit einer Schlangentätowierung am Hals und einem Kreuz im Gesicht, der ohne Maske und mit langer Rede ein Attentat auf einen Polizisten verübt haben soll, wobei die Tatwaffe das eigene Messer aus dem Haushalt des vermeintlichen Opfers war. Und auf diesem waren keine Abdrücke und keine Schleif- oder Abriebsspuren eines angeblichen Täters zu finden.
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