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30. July 2010

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Hans Weidenbach: Steht Demjanjuks Verurteilung bereits fest?

John Iwan Demjanjuk

John Iwan Demjanjuk

Das Verfahren gegen den 89-jährigen schwerkranken Greis John Iwan Demjanjuk vor dem Landgericht München II wird als einer der „letzten großen NS-Kriegsverbrecherprozesse“ bezeichnet. Das Riesenaufgebot der Medien mit mehr als 270 aus der ganzen Welt angereisten Journalisten lässt erahnen, welche Dimension das Geschehen hat.

Die Anklage wirft dem Ukrainer Beihilfe zum Mord an 27.900 Juden vor. Er soll 1943 als „KZ-Wächter im Vernichtungslager Sobibor“ im damals besetzten Polen gewesen sein. als Kriegsgefangener der Deutschen habe er freiwillig an der Ausbildung zum so genannten Trawniki teilgenommen. So wurden „fremdvölkische Wachmannschaften“ bezeichnet. Um Demjanjuk in Deutschland vor Gericht zu stellen, sei er „über den halben Erdball zwangsdeportiert“ worden, trägt sein Anwalt zum Prozessauftakt am 30. November vor und betont, sein Mandant könne kein Vertrauen zu den Richtern und Staatsanwälten haben, weil diese die früheren Freisprüche von Demjanjuks Vorgesetzten ausblendeten. Sogar angehörige der SS-Wachmannschaften seien in früheren Prozessen wegen „Putativnotstandes“ freigesprochen worden. Der Verteidiger: „Setzt nicht Beihilfe eine Haupttat und Schuld voraus?“ Dem fast 90-Jährigen werde der Prozess gemacht, weil er noch lebe und man einen Täter präsentieren wolle, obwohl der Angeklagte bereits in mehreren Ländern freigesprochen worden sei.

Einen Freispruch für Demjanjuk gab es auch in Israel. Dort wurde er als „Iwan der Schreckliche“ 1988 beschuldigt, der berüchtigte „Schlächter von Treblinka“ gewesen zu sein. Wegen Beihilfe zum Mord an mehr als 800.000 Juden verurteilte ihn zunächst ein Jerusalemer Gericht. Dann aber konnte nachgewiesen werden, dass es sich um eine Personenverwechslung handelte. 1993 hob das oberste Gericht Israels das Todesurteil auf. Nach sieben Jahren Haft, davon fünf in der Todeszelle, konnte Demjanjuk in die Vereinigten Staaten von Amerika, seine Wahlheimat seit Anfang der fünfziger Jahre, mit einer Entschädigung von 380.000 US-Dollar zurückkehren.

„OPFER EINER KONSPIRATION“

Nachdem der Ukrainer ins Visier der deutschen Justiz geraten ist, meldet sich erneut sein damaliger Verteidiger zu Wort. Joram Scheftel war Demjanjuks Anwalt in Israel. Er bezeichnet den erneuten Prozess als eine „Prostitution des Holocaust“ und eine „Farce“. Der US-amerikanischen Staatsanwaltschaft wirft er vor, eine „Hexenjagd“ gegen den Greis veranstaltet und Deutschland „gezwungen“ zu haben, trotz des Jerusalemer Freispruchs einen Prozess gegen Demjanjuk in München neu aufzurollen. „Schwarz auf weiß hat ein amerikanisches Gericht festgestellt, dass Demjanjuk das Opfer einer Konspiration ist“, sagte Scheftel im Knesset-Kanal des israelischen Fernsehens.

Schon in der damaligen Verhandlung ging es vor allem um die Frage, ob ein Ausweis, eine Identitätskarte mit der Nummer 1393 und einem Lichtbild von Demjanjuk sowie dem handschriftlichen Vermerk „Abkommandiert am 27.3.43 Sobibor“, echt sei. Dieses Dokument galt als Hauptbeweismittel seiner Schuld. auch jetzt liegt als wichtiges Beweisstück gegen den Angeklagten jener fragwürdige „Dienstausweis“ vor. Scheftel ist davon überzeugt, dass das Passfoto dem Ausweis erst später zugefügt wurde: „Das Foto hat zwei Löchlein von Heftklammern, die den Ausweis jedoch nicht durchlöchert haben.“ Und Demjanjuks Unterschrift auf dem Ausweis hätte jeder zeichnen können. Zudem gebe es keinerlei stichhaltige schriftliche Beweise oder Zeugenaussagen, wonach der angeklagte im KZ Sobibor gewesen sei. „Wir wissen nur, dass er zwischen 1944 und 1945 als russischer Kriegsgefangener in Chelmno war.“

Die Beweislage seitens der Anklage scheint also äußerst dünn zu sein, denn außer einem möglicherweise gefälschten Ausweis Demjanjuks gibt es offenbar nichts, was ihn belasten könnte. Um was geht es aber dann? Ein polnischer Report mutmaßt, der Prozess habe nicht zuletzt „Symbolcharakter“ und es gehe weniger um Demjanjuk. In diesem Zusammenhang „Polskaweb news“: „nicht nur die Anreise eines Zeitzeugen aus den USA zum Demjanjuk-Prozess, der den Ukrainer nicht einmal kennt, aber ansonsten über alles informiert worden sein will, was in diesem Lager vor sich ging, weist darauf hin, dass in München ein Schauprozess … stattfinden soll …, womit man auch einer wachsenden Zahl von neuen Geschichtserkenntnissen, ,Holocaust-Zweiflern und Schuld-Relativierern‘ den Wind aus den Segeln nehmen will.“

„NACH BEKANNTER MANIER“

Vielen Journalisten, die sich zur Teilnahme am Prozessverlauf angemeldet hätten, sei verwehrt worden, akkreditiert zu werden, „denn nach bekannter Manier wählte man die Medienvertreter für einen derartigen Schauprozess selbst aus. Hierbei half ein viel zu kleiner Gerichtsaal“. Und weiter: „Man muss damit rechnen, dass Iwan Nikolai ,John‘ Demjanjuk so oder so in München verurteilt wird. Die Medien, welche sich für den Prozess akkreditieren konnten, haben dies in ihrer recienten Berichterstattung bereits weitgehend getan.“ So solle der fragwürdige „Ausweis“ erneut als Hauptbeweismittel herhalten. „Zur Verfügung gestellt hatte dieses Dokument eine Behörde in Washington, die das Beweisstück ausgerechnet in Russland gefunden haben will, wo der KGB regelmäßig die Szenen der Geschichtsschreibung nach Anleitung ihrer Regisseure im Kreml nachstellte. Es gibt erhebliche Zweifel an der Legalität dieses Ausweises, die auch in Israel gehegt wurden, doch das wird den Machern dieser Show in München egal sein …“

Von der Unschuld seines Vaters ist Demjanjuks Sohn zudem überzeugt. „Wir wissen in unseren Herzen, dass mein Vater niemals irgendjemandem ein Leid zugefügt hat. Und wir wissen auf Grundlage des vorliegenden Materials, dass es absolut keinen Beweis dafür gibt, dass er jemandem Leid zugefügt hat“, erklärte John Demjanjuk junior gegenüber der amerikanischen Nachrichtenagentur AFP in Chicago. auch er bezeichnet den so genannten Dienstausweis als Fälschung. Die eingetragene Körpergröße seines Vaters stimme nicht und die Unterschrift sei nicht echt. außerdem habe der „Trawniki-Ausweis“ seines Vaters nicht die gleiche Lochung, die sein Foto aufweise.

Der von bestimmten Meinungsträgern ausgehende Druck, unter dem der Prozess abläuft, ist gewaltig. Erwartungen werden deutlich vorgetragen. So formuliert etwa Robert Cohen, Nebenkläger und als Auschwitz-Überlebender vorgestellt: „Wenn es zu keiner Verurteilung von Demjanjuk kommen würde, wäre es für ganz Deutschland schlecht.“ Und nach Meinung des Rechtsausschussvorsitzenden im Bundestag, Siegfried Kauder (CDU), ist das Verfahren ein „Prüfstein“ für das weltweite Ansehen Deutschlands. „Die ganze Welt wird auf diesen Prozess ein Augenmerk richten und wird genau kontrollieren, wie Deutschland mit solchen Thematiken umgeht“, erklärt der Christdemokrat. Dass dem in Israel freigesprochenen beinahe 90-jährigen kranken Greis in Deutschland eine Haftstrafe bis zum Tode droht, begrüßt Kauder. „Ich finde es gut, dass Deutschland sich entschieden hat, diesen Mann vor einem deutschen Gericht zur Verantwortung zu ziehen.“

MORALPAUKE VON MICHEL FRIEDMAN

Der frühere Vizepräsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Michel Friedman, sagte zum Prozessauftakt: „Es ist richtig und wichtig, dass dieser Prozess stattfindet.“ Friedman, der 2003 im Zuge von Ermittlungen wegen Menschenhandels im Rotlichtmilieu in das Blickfeld der Staatsanwaltschaft geriet und auch wegen Kokainbesitzes einen Strafbefehl kassierte, verwies auf die „Vorbildfunktion“ des Prozesses. „Man muss den Anfängen wehren. In Deutschland gibt es viele Zeichen, dass diese Anfänge wieder überschritten sind.“

Nicht wenige Kritiker sehen dagegen in dem Verfahren, das dem Landgericht München vom Bundesgerichtshof zugewiesen wurde, weil sich Demjanjuk nach Kriegsende als „Displaced Person“ (Verschleppter) im bayerischen Lager Feldafing aufhielt, eher Rache als Recht. So bemerkt etwa „kreuz.net“ (katholische Nachrichten), der Fall Demjanjuk zeige einen „verabscheuungswürdigen Aspekt der Rechtsprechung – die Rache“. Dazu wird ausgeführt: „In einigen Religionen wie etwa dem griechischen Pantheismus, Hinduismus, im Islam oder Judaismus wird die Rache als natürliche Reaktion betrachtet. Bei Juden ist es dem Menschen gar nicht erlaubt zu verzeihen. Nur Gott darf das tun. In der Justiz eines demokratischen Rechtstaates dürfe es aber keine Rache geben. „Die Rache hat in der Justiz nichts zu suchen. Bei einem bald neunzigjährigen Mann können die Richter dieser Welt nichts mehr holen.“

In dem Münchner Prozess wurden bislang 34 Verhandlungstage mit rund 20 Zeugen und 34 Nebenklägern bis Mai 2010 angesetzt. Wegen einer vom Gefängnisarzt diagnostizierten Infektionskrankheit und Fieber des Angeklagten, der auf einer Bahre liegend und sichtlich teilnahmslos die bisherigen Verhandlungen über sich ergehen ließ, wurde der Prozess bis zum 21. Dezember – also bis kurz vor Weihnachten – unterbrochen.

Hans Weidenbach

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Kommentare

9 Kommentare zu “Hans Weidenbach: Steht Demjanjuks Verurteilung bereits fest?”

  1. F. Heusinger sagt:

    Es geht doch bei diesem Schautribunal nicht um eine “Taeterschaft” Demjanjuks, es geht nicht einmal um Gerechtigkeit. Der Sinn dieser Justizfarce ist einzig und allein der nichtjuedischen Welt zu zeigen, wer die wahren Herren sind und die “Viehvoelker” zu warnen: “Erhebt Euch nie gegen unsere Allmacht, solltet ihr es dennoch wagen, so werden wir Euch finden egal wo ihr Euch versteckt, wir werden Euch bestrafen egal wieviel Zeit vergeht, ihr werder nirgens und niemals vor unserer Rache sicher sein.”
    Dieses ganze Nasentheater dient nichts anderem als der weltweiten mosaischen Selbstdarstellung als das alttestamentarisch-auserwaehlte Rachejudentum, dass es zu fuerchten gilt.

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  2. Me262 sagt:

    Zitat: “So formuliert etwa Robert Cohen, Nebenkläger und als Auschwitz-Überlebender vorgestellt: „Wenn es zu keiner Verurteilung von Demjanjuk kommen würde, wäre es für ganz Deutschland schlecht.“”

    Eine klare Drohung. Stellen wir uns so einen Satz von einem sogenannten Rechtsextremisten vor. Muß ich weiter ausmalen was dann passieren würde?

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  3. Axel Heinzmann sagt:

    Nachdem das Merkel erstmals die ewige Judenknechtschaft den Deutschen expressis verbis zur Staatsräson verordnet hat, ist Demjaniuks Tod hinter Gittern vorprogrammiert. Wie “großzügig” demgegenüber man seinerzeit doch gegenüber Honecker und Mielke war. Aber das waren eben Kommunisten, die Hätschelkinder der deutschen Intelligenzija seit 1918!
    heinzmann.axel@web.de

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  4. annemie sagt:

    Wie würde wohl in jedem anderen Land der Welt verfahren werden, wenn ein Staatsanwalt und ein Richter im eigenen Land sich erdreistet, das eigene Volk anzuklagen und mit gefälschten Beweisen dessen Schuld festschreibt?

    Wie würde man damit umgehen, wenn alle Beweisanträge, welche das angeklagte Volk entlasten könnten, unter dem Vorwand einer sogenannten Offenkundigkeit abschmettert und der Volksverteidiger gar noch ins Gefängnis geworfen wird?

    Entweder man würde den Staatsanwalt samt Richter direkt ins Irrenhaus stecken, nicht ohne sie vorher noch geteert und gefedert zu haben oder man würde ihnen direkt eine neues Arbeitsfeld zuweisen, etwa als Schattenspender gegen das grelle Laternenlicht.

    Ähnlich würde man auch mit sämtlichen Politikern verfahren, welche solche “Staatsanwälte” und “Richter” gewähren lassen und nicht lautstark und mit aller Staatsgewalt dagegen einschreiten!

    Nicht Demjanjuk steht vor diesem “Gericht” sondern das ganze Deutsche Volk ist angeklagt!

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  5. Me262 sagt:

    Wenn Friedman und Co eines Tages vor Gericht stehen wird ihnen genau so wenig Gnade zuteil werden wie dem todkranken alten Mann.

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  6. Anon sagt:

    @ annemie:

    Völlig richtig und damit wäre bewiesen, daß die BRD in der Tat, wie von Mahler richtig festgestellt, eine OMF ist.

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  7. Werner Fischer sagt:

    Gegen Demokraten
    helfen nur Soldaten !

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  8. 2martinhe sagt:

    Die zionistischen Pharisäer, die der kompletten Welt mit ihrem Medienmonopol hunderte Jahre lang eine Opferrolle durch böse Antisemiten vorschwindelten, um eine ach so friedliche Heimstädte Israel und die heiligste leuchtenste Demokratie in Nah Ost emporzuheben, zeigt ihr kommendes Ende in ihren kranken an Perversität nicht mehr zu Überbietenden Schauprozessen. Wie die Höllecaustreligion als Basis Israels schon nur noch an einem Strick hängt, zeigt, das sowas, wie wir am Beispiel (es gibt mehrere!) Demjanjuk sehen, in keinem Land der Welt mehr möglich ist, ausser in der OMF-BRD. Wenn der letzte Srick reißt, baumelt da was, und Glockengeläut ertönt!

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  9. annemie sagt:

    Bereits damit ist die erlogene Behauptung der Ankläger widerlegt:

    ==========================
    Der Reichsführer SS
    RF/BN 167443 geh.M.
    Feldkommandostelle, den 5. Juli 1943
    Geheime Reichssache 10 Ausfertigungen
    10. Ausfertigung

    Anordnung

    SS- Wirtschafts-Verwaltungshauptamt

    2.) SS-Führungshauptamt
    3.) Höheren SS- und Polizeiführer Ost
    4.) Höheren SS- und Polizeifühter OstSand
    5.) Höheren SS- und Polizeifiihrer Russland-Mitte
    6.) Höheren SS- und Polizeiführer Ukraine
    7.) Höheren SS- und Polizeiführer im Distrikt Lublin
    8.) Chef der Bandenkampfverbände

    9.) Ausfertigung (handschriftlich eingefügt) in Hwhwald von Ostubaf.Brandt übergeben 5.7.

    10.) Chef der Sicherheitspolizei und des SD durchschriftlich mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt.
    I.A. Br SS-Obersturmbannführer.

    1. Das Durchgangslager Sobibor im Distrikt Lublin ist in ein Konzentrationslager umzuwandeln. In diesem
    Konzentrationslager ist eine Entlaborisierungsanstalt für Beutemunition einzurichten.

    2. Alle Höheren SS- umd Polizeiführer sind gehalten, sämtliche Beutemunition, soweit sie nicht zur Munitionierung von in Gebrauch befindlichen Beutegeschützen benötigt wird, nach dort zu liefern.

    3. Metalle und vor allem das Sprengpulver sind sorgfältig zu verwenden.

    4. Zugleich ist in diesem Konzentrationslager eine
    Fertigungsstätte für unsere Vielfachwerfer oder auch
    andere Munition zu errichten.

    gez. Himmler

    ===================================

    Wirtschafts-Verwaltungshauptamt
    Berlin, 15. Juli 1943.
    Lichterfelde-West
    Unter den Eichen 126 – 135
    Zitatzeichen: Po/Fa.
    Betr.: Durchgangslager Sobibor
    Bezug: Dost. Schreiben vom 5.7. RF/Bn 1674/43 Geh.Rs.

    An
    Reichsführer-SS
    Berlin

    Reichsführer!
    Gemäß Ihrer obigen Anordnung soll das DurchgangsIager Sobibor im Distrikt Lublin in ein Konzentrationslager umgewandelt werden.

    Ich habe mich mit SS. Gruppenführer Globocnik darüber unterhalten. Wir beide schlagen Ihnen vor, die Umwandlung in ein Konzentrationslager aufzugeben,weil der von Ihnen erstrebte Zweck, nämlich: in Sobibor eine Entlaborisierungsanstalt für Beutemunition einzurichten, auch ohne diese UmwandIung erreicht wird.

    Alles andere in obiger Anordnung kann so bleiben. Ich bitte um Ihre Zustimmung, die lediglich für Gruppenführer Globocnik und mich von Bedeutung ist.

    Heil Hitler
    handschriftlich gez: Pohl
    SS-Obergruppenführer und General der Waffen-SS

    Quelle: Historische Tatsachen Nr. 49

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