Weitere Einschränkung von Grundrechten abgesegnet
13. März 2005 in Deutschland, Recht

Der Reichstag, Tagungsort des Bundestag
Wie nicht anders zu erwarten war, hat der Bundestag mit deutlicher Mehrheit der Einschränkung des Versammlungsrechtes zugestimmt und den “Volkverhetzungsparagraphen” 130 StGB um einen Artikel erweitert.
Die Änderungen sehen wie folgt aus:
Versammlungsrecht:
Eine Versammlung oder ein Aufzug kann insbesondere verboten oder von bestimmten Auflagen abhängig gemacht werden, wenn
1. die Versammlung oder der Aufzug an einem Ort stattfindet, der als Gedenkstätte von historisch herausragender, überregionaler Bedeutung an die Opfer der menschenunwürdigen Behandlung unter der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft erinnert, und
2. nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung konkret feststellbaren Umständen zu besorgen ist, dass durch die Versammlung oder den Aufzug die Würde der Opfer beeinträchtigt wird.
Das Denkmal für die ermordeten Juden Europas in Berlin ist ein Ort nach Satz 1 Nr. 1. (…)
§130 StGB:
Mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.
Wie deutlich zu ersehen ist, richten sich diese Änderungen ausschließlich gegen Deutsche, die nicht dem Zeitgeist entsprechen. Diese neuen Regelungen sind eine Art Willkürinstrument in den Händen von Möchtegern-NS-Opfern. Andere Opfer dürfen weiterhin beleidigt und verunglimpft werden, so z.B. die Toten von Dresden.
Der neue Artikel des Paragraphen hat es zudem ermöglicht, faktisch jeden der Billigung, Verherrlichung oder Rechtfertigung anzuklagen, der damals nicht alles so schlecht fand, wie es uns heute verordnet wird Schlecht zu finden.
Die etablierte Politikerriege äussert sich natürlich rein des Lobes zu diesen Neuerungen. So sagte Günther Beckstein von der CDU, dass die diese neuen Maßnahmen absolut nötig waren um Veranstaltungen, die bis dato nicht verboten werden konnten, zu verbieten.
Besonders in’s Auge fasste er dabei die Wunsiedel-Demonstration, bei der alljährlich Tausende von Menschen der Ermordung von Rudolf Hess gedenken, der 1941 auf Geheiss von Hitler nach Schottland flog um dort mit England den Frienden auszuhandeln, dort aber umgehend inhaftiert wurde und bis zu seiner Ermordung im Alter von 89 Jahren im Gefängnis sass.
Otto Schily nannte die Neuregelungen “ein Werkzeug mehr” im Kampf gegen Rechts. Einzig und alleine stellten sich FDP-Abgeordnete gegen die Neuregelung, da sie in ihr ein Gesinnungsstrafrecht erkennen.

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