München: Noch ein Deutscher wegen Zivilcourage verurteilt

26. April 2010 in Deutschland, Multikultur

Uwe W.

Nachdem in München ein Rentner in der U-Bahn fast zu Tode getreten und der Geschäftsmann Dominik Brunner von zwei Schlägern ermordet wurde, nachdem er zwei Jugendlichen zu Hilfe kam, riefen Medien wie Politik nach Zivilcourage. Daß dies wie üblich nur leere Worte waren, konnte man an zahlreichen folgenden Fällen erkennen, als Deutsche für ihre Zivilcourage verurteilt wurden, weil sie nach Ansicht der Justiz die fast ausschließlich ausländischen Täter entweder zu hart anpackten oder überhaupt eingriffen. So manifestierte die bundesdeutsche Justiz immer weiter, daß Deutsche generell Täter und Ausländer generell Opfer sind. Diese Erfahrung durfte mittlerweile auch Uwe W. machen, der in der Münchener U-Bahn zwei Frauen zu Hilfe kam, die von einem Griechen angegriffen wurden:

Es ist die Nacht zum 10. November. Uwe W. sitzt im U-Bahnhof Implerstraße auf einer Bank, er hört Musik. Der Polsterer war beim Billardspielen und will nach Hause. Dann sieht er zwei Frauen, die an ihm vorbeigehen. Ihnen folgt ein junger Mann, er hat eine Bierflasche in der Hand. Aus den Augenwinkeln sieht Uwe W., wie der Mann seinen Arm hebt. Mit Wucht schlägt er einer der beiden Frauen die Bierflasche gegen die Schläfe. Die 48-jährige Grafikerin sinkt zu Boden.

Es ist der Moment, in dem Uwe W. aufsteht – und den Frauen hilft. Der Schläger steht noch bei den Frauen. Er schreit sie an, beleidigt sie. In einer erhobenen Hand hält er die Bierflasche. Um das Geschehen herum stehen drei, vier junge Leute. „Sie waren unschlüssig, haben nur beobachtet.“ Uwe W. erreicht die niedergeschlagene Frau. Blut fließt ihr aus einer Platzwunde, ihre Hände hält sie schützend vor den Kopf. Neben ihr steht ihre Bekannte. Sie hat einen Schock – und Angst. „Ich dachte, der geht jetzt auch auf mich los. Ich war froh, dass Herr W. plötzlich da stand“, sagt Gabi D. (61).

Uwe W. ist der einzige, der den Notarzt und die Polizei holen will. In diesem Augenblick schleicht sich der Schläger, ein Grieche, davon. Keiner der jungen Leute hält ihn auf. Uwe W. handelt. Er schiebt Savas K. zurück, will ihm die Bierflasche aus der Hand nehmen. Da schubst der 26-Jährige den Münchner zurück. Videokameras zeichnen die Situation auf.

Es kommt zu einem Gerangel, Savas K. drückt Uwe W. weg, schlägt ihm mit einer Faust gegen die Brust, in der anderen Hand hält er immer noch die Bierflasche. Da gibt der Polsterer gibt dem Schläger einen kräftigen Schubs – es ist der Moment für den der gelernte Polsterer später bestraft werden soll.

Der Grieche verliert das Gleichgewicht – er hat zwei Promille im Blut. Er taumelt drei Schritte rückwärts, fällt ins Gleis. Dabei bricht er sich die Hand. Sofort zieht ihn einer der herumstehenden Männer zurück auf den Bahnsteig. Gut eineinhalb Minuten später fährt die U-Bahn ein. Als der Zug weg ist, sind die jungen Leute nicht mehr da – und der Schläger zunächst auch. Er wird Minuten später festgenommen. Uwe W. kümmert sich um die verletzte Frau, wartet auf die Polizei.

Einige Wochen später darauf erhielt Uwe W. einen Strafbefehl über 600 Euro wegen gefährlicher Körperverletzung, wogegen W. Einspruch einlegte. Die Hauptverhandlung lief allerdings dergestalt ab, daß W. entweder den Strafbefehl akzeptieren konnte oder hätte ins Gefängnis gehen müssen, was von der Amtsgerichtsprecherin Ingrid Kaps hämisch als “strafmildernd” betitelt wird. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, daß W. dem Griechen körperlich bereinigt gewesen sei und die Situation bereinigt gewesen wäre. Eine Argumentation, der nur ein Gericht zustimmen kann, das seine Urteile politisch opportun spricht, aber nicht nach gesundem Menschenverstand.

Laut § 127 StPO (Strafprozeßordnung) ist nämlich jedermann befugt einen Täter ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen, wenn der Täter “der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann”. Geht der Täter daraufhin erneut zum Angriff über, wie hier durch den Faustschlag geschehen, ist eine Notwehrhandlung durchaus berechtigt. Nirgendwo steht geschrieben, daß ein Helfer dem Täter körperlich unterlegen sein muß um einzugreifen, sodaß diese Argumentation der Staatsanwaltschaft nurmehr eine Persiflage ist.

Eines der potentiellen Opfer des Griechen, Gabi D., wollte vor Gerichte zugunsten von Uwe W. aussagen. Dies wurde ihr als unmittelbare Zeugin allerdings verwehrt.

Dieses Urteil zeigt erneut, daß es im Falle einer politischen Erneuerung nicht ausreicht nur die verantwortlichen Politiker auszutauschen und zur Verantwortung zu ziehen, wenn der ganze Apparat dieses System mitträgt.

Ansonsten gilt bei Fällen von Zivilcourage: Lassen Sie sich nicht erwischen, wenn der Täter ein Ausländer ist.

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7 responses to München: Noch ein Deutscher wegen Zivilcourage verurteilt

  1. “Tötet alle Anwälte”!!!

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  2. Falls es sich wirklich so abgespielt haben sollte; ich hätte wohl den Knast gewählt. (80% der Deutschen vertrauen der Justiz, 20% hatten schon mit ihr zutun.)

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  3. Niemand wird Anwalt, oder erhält ein Jurastudium, der nicht mit dem System konform läuft und die entsprechenden Eltern mit ebensolchen Kriterien hat. In solch einer Welt der Gummi-Paragraphen und verlogener Auslegungstaktiken könnte sich schwerlich ein ehrlicher und ordentlicher Mensch wohlfühlen. Weil solche Typen das “Recht” gestalten, deshalb haben wir auch solche Verhältnisse.

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  4. Wie sagt ein altes Sprichwort? “Wer nicht hören will muß fühlen”. Das wird JEDER zu spüren bekommen, der ‘Zivilcourage’ gegen Neodeutsche zeigt. Das jüdisch-christliche Gesetz ‘Jeder ist sich selbst der nächste’ hab ich selbst zu spüren gekriegt; Mich hat seinerzeit das ‘Zeigen von Zivilcourage’ in einem einzigen Fall rund 35.000 Mark gekostet. Seitdem bin ich gehörlos und erblindet…

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  5. Trotz dieses erneuten Falles von Verdrehung der Opfer- und Täterschaft durch die Schergen der Systemjustiz, kann nur jeder – im Ansatz noch aufrechte Deutsche – dazu aufgefordert werden sich zusammen zu schließen, einzumischen und auch tatkräftig Hilfe zu leisten, wenn Volksgenossen von Angehörigen der Fremdvölker im eigenen Land angegriffen werden.

    Durch vermehrten Widerstand wird ein Zeichen gegen die Täter aber auch gegen die Systemjstiz gesetzt.

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  6. ich wurde vor vielen jahren in frankfurt/main von 3 türken multikulturell bereichert, als ich grade parkgroschen nachwerfen wollte. ich bekam eine stahlrute über den schädel, erlitt eine gewaltige platzwunde und blutete sehr stark.
    2 “rocker” kamen mir zu hilfe und vertrieben die “bildungsresistenten deutschen mit migrationshintergrund” sehr schnell, dann verlor ich das bewußtsein. als ich im notarztwagen wieder zu mir kam, erfuhr ich als erstes, daß die polizei die beiden “nazi-schläger”, die mir das angetan hätten, schon verhaftet hätte.
    dabei hatten die beiden lediglich den notarzt gerufen und sind solange bei mir geblieben, bis der dann (in begleitung der polizei) auch kam.
    gegen die 3 polizeibekannten schläger wurde zwar ein verfahren eröffnet, welches aber wieder eingestellt wurde.
    dabei hatten wir (die beiden helfer und ich) noch richtig glück, denn die schläger behaupteten inzwischen, daß wir ihnen aufgelauert und sie angegriffen hätten. nur der tatsache, daß sich die clowns dabei mehrfach widersprachen, verdanken wir wohl, daß gegen UNS kein verfahren eröffnet wurde.

    armes deutschland… 65 jahre umerziehung haben inzwischen wahrscheinlich bereits irreparable schäden angerichtet. wie schon geschrieben wurde… es reicht nicht, die verantwortlichen politiker (aber welcher politiker ist schon für irgendetwas verantwortlich…) des hochverrates anzuklagen und standrechtlich abzuurteilen, sondern auch den großteil der judikative und der exekutive.

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  7. Ralf said on 5. Mai 2010

    @ Gunfani:
    Auch ich habe schon Pöbeleien in deutschen U-Bahnen erlebt. Mir ist eine besonders in Erinnerung geblieben: drei Herren aus dem vorderen Orient hatten einer älteren Dame Schläge angedroht, weil diese sich darüber beschwert hatte, dass man ihr keinen Sitzplatz anbot. Als nun ein paar Mitreisende (ja: Deutsche), die Dame in Schutz nehmen wollten, wäre die Situation beinah eskaliert. Erst als sich die Landsleute der Agressoren einschalteten und – in deren Landessprache – auf sie einredeten, hielten diese die Klappe und stiegen wütend und schreiend an der nächsten Haltestelle aus. Hoffentlicht ist denen am selben Abend keiner mehr alleine in den Katakomben begegnet!

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