Klaus Rainer Röhl: Mordfall Brunner: Wie Täter plötzlich Opfer werden
25. Juli 2010 in Deutschland
Letzte Woche begann der Prozess gegen die jugendlichen Gewalttäter von München, die am 12. September 2009 den 50-jährigen Unternehmer Dominik Brunner mit Faustschlägen und Fußtritten so schwer verletzt hatten, dass er kurze Zeit danach an einem Herzstillstand starb. Die Anklage lautet auf Mord. Also Tötung aus niedrigen Motiven (zum Beispiel Rachsucht), nicht Totschlag im Affekt.
Der Fall Brunner hatte voriges Jahr die Gemüter in ganz Deutschland bewegt, weil Brunner sich schützend vor vier Kinder gestellt hatte, von denen die drei arbeitslosen Gewalttäter unter Androhung von Gewalt Geld verlangten. Eines der Opfer hatte sich geweigert, sein Geld herauszugeben und war bereits brutal geschlagen worden.
Die Empörung über die blutige Gewalttat auf dem S-Bahnhof Solln war allgemein, neu war der allgemeine öffentliche Zuspruch für Dominik Brunner. Der eben nicht, wie andere Erwachsene bei Raubüberfällen auf Kinder, die täglich in allen Großstädten Deutschlands am helllichten Tag passieren, weggeschaut, sondern der sich schützend vor sie gestellt und die Polizei mit seinem Handy alarmiert hatte.
Er hatte also genau das getan, was ständig von Politikern und allen Massenmedien gefordert wird: Nicht wegschauen, wo Gewalt angewendet wird, sondern Hilfe herbeirufen und eingreifen, wozu einige Zivilcourage und auch physischer Mut gehört.
Doch die Zustimmung für den 50-jährigen Unternehmer, der bald als ein Held der Zivilcourage gefeiert und nach dem sogar in Dietzenbach ein Platz benannt wurde, hielt nicht an. Kurz nach der Eröffnung des Gerichtsverfahrens gegen die Angeklagten – mit dem 80-jährigen Vater des Ermordeten als Nebenkläger – schlug die Stimmung in der linksliberalen Presse um, und es ist für mich kein Zufall, dass ausgerechnet „Stern“ und „Spiegel“ sowie einige Reporter von Rundfunkanstalten daran beteiligt waren, den an sich klaren Mordfall in einer hintergründig-verschleiernden Weise schrittweise in Richtung „Nicht der Mörder, sondern der Ermordete ist schuldig“ umzukehren.
Man muss sich dazu einmal vor Augen führen, was an diesem einem Nachmittag am S-Bahnhof Solln geschah und wie die Neukonstruktion der Verteidiger in den Medien gesehen wird. Da gibt es inzwischen sehr viel „gutmenschliches“ Verständnis für die Täter. Achselzucken gegenüber den Opfern.
Schon beim Überfall zweier gewalttätiger (ausländischer) Jugendlicher auf einen 77-jährigen Pensionär, der in der Münchner U-Bahn schwer verletzt wurde und noch immer an den Folgen leidet, war die Sympathie zum Teil auf Seiten der Gewalttäter. Weil er die Jugendlichen darauf hingewiesen hatte, dass in der U-Bahn Rauchverbot herrscht, wurde er daraufhin mit den Worten „Scheißdeutscher“ fast totgeprügelt. Dazu hieß es in einigen linken Medien, der ehemalige Lehrer hätte die Schläger durch seine Äußerungen provoziert. Selber schuld, schienen die Genossen Journalisten zu meinen. Er hätte nur den Mund halten müssen, dann wäre ihm nichts passiert!
Genau das hatte Brunner nun nicht getan. Sehr wahrscheinlich, dass er von der sprunghaft ansteigenden Zahl von Gewalt-Überfällen gehört und gelesen hatte. Nun wurde er Zeuge eines solchen Überfalls am helllichten Tage, im Szene-Jargon verniedlichend „Abziehen“ genannt.
Abziehen, das ist nichts weiter als Straßenraub: Kohle raus, sonst gibt‘s was auf die Fresse! Einer der überfallenen Jungen hatte sich geweigert, sein Geld herauszugeben, und war schon brutal geschlagen worden, als Brunner eingriff und die Flucht der Kinder in Solln ermöglichte. Die angetrunkenen, mehrfach wegen Körperverletzung vorbestraften Schläger sannen auf Rache: Den machen wir fertig. Hier beginnt der Vorsatz, sagt die Anklage. Einer der drei Kleinkriminellen stieg übrigens aus. Er fuhr mit der U-Bahn zu seiner Oma. Geld „abziehen“.
Die beiden anderen gingen auf Brunner los. Einer von ihnen, der zur Tatzeit bereits volljährige Markus S., richtete seinen Schlüsselbund als Schlagring her, was verheerende Verletzungen beim Angegriffenen verursachte. Dann stürmten sie gemeinsam auf Dominik Brunner los.
Was dann geschah, schildert einer der beiden Angeklagten, die wie Mamis Lieblinge brav und reumütig vor Gericht erschienen, etwa so: „Der Typ versetzte mir einen Faustschlag ins Gesicht. Es tat verdammt weh. Da rastete ich aus.“ Also kein Mord, sondern Totschlag aus Wut? Da kommt auf der linken Seite Verständnis auf. Denn Wutanfälle liebt man seit 1967/68. Was lange währt, wird endlich Wut! Vielleicht trug zur Sympathie der Journalisten auch bei, dass der vielfach vorbestrafte Schläger in einem Internet-Forum auf die Frage, was er am liebsten tun möchte, antwortete: „Ein Bullen-Revier in die Luft jagen!“ Kommt uns das nicht bekannt vor?
Die Sympathie für die Angeklagten ist noch vorsichtig. Aber langsam lässt sich die Verteidigungslinie des Anwalts und der ihn unterstützenden Presse klarer erkennen: Schwere Jugend. Keinen Bock auf Schule. Arbeitslos. Frustriert. Aus Frust jeden Abend betrunken. „Und dann kommt so’n Arsch und macht uns an. Den machen wir alle.“ Von zwei Seiten schlagen sie immer wieder auf Brunner ein. Auch noch, als der bereits blutend und hilflos am Boden liegt. Sie hatten eben Wut. Sollen wir Verständnis haben für die Mörder?
Bald werden die Verteidiger und ihre linken Freunde Umstände finden, die für eine milde Strafe und vorzeitige Haftentlassung der Schläger sprechen, und werden alles dafür tun, dass sie bald wieder frei unter uns herumlaufen. Und mit ihnen zehntausend andere Jugendliche, die an unseren Schulen heranwachsen. In München, in Köln und in Berlin.
Wenn sie alle Lehrer verprügelt, alle Schulstunden geschwänzt, alle Ausbildungen geschmissen haben, gehen sie voller Wut über das „ihnen angetane Unrecht“, wir würden sagen, aus Langeweile, auf die Straße. In Berlin, in Köln, in München. Und schlagen zu.
Und wenn sie trotz einer Riesenliste von schweren Körperverletzungen, Diebstahl, Raub und Erpressung doch einmal vor Gericht geraten, steht eine ganze Garde von Anwälten, Beratern und Betreuern bereit, den ihre Mitbürger tot oder zum Krüppel schlagenden Tätern zu helfen, ihnen beizustehen und drohende Strafen zu verhindern oder abzumildern.
„Eine Summe von Zufällen ändert den Weltgeist“, sagt Hegel. Einfacher sagt es eine sehr alte Volksweisheit aus dem ausgehenden Mittelalter: „Der Krug geht solange zum Brunnen, bis er bricht.“
Es gibt keine Brunnen mehr, aus denen wir das Wasser mit Eimern oder Krügen schöpfen müssen, ebenso kein Fass, das plötzlich überlaufen kann. Brunnen und Fässer gibt es nur noch in alten Bildern und Märchen. Aber die Warnung, die in dem alten Sprichwort steckt, gibt es noch: Genug ist genug. Der Überfall auf Dominik Brunner war nur einer von tausenden. Aber er war einer zu viel. Nach Erwachsenenstrafrecht müsste Markus S. wegen Mordes verurteilt werden, lebenslänglich ins Gefängnis.
Das sind wir Dominik Brunner schuldig.


Peter Karner said on 25. Juli 2010
Strenges Arbeitslager, nämlich, arbeiten bis zum Tod, 16 Std. am Tag, 7 Tage die Woche, das ist die einzig gerechte Strafe für eine solche Tat. Den Arbeitslohn bekommt die Familie des Getöteten. Wenn es sich um Ausländer handelt, gehört die Familie der Täter enteignet und sofort abgeschoben.
Aber das ist ja in der Bananen-Republik-Drecksstaat zuviel verlangt. Jedoch sehe ich mehr und mehr, daß sich die Zustände bald umkehren könnten, aber dann bleibt nur zu hoffen, daß die eigentlichen Verursacher des Problems, die korrupten Politiker, ihrer gerechten Strafe nicht engehen. Auch hier plädiere ich auf Enteignung und Arbeitslager bis zum Tod!
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Golm said on 25. Juli 2010
@ Peter Karner:
“aber dann bleibt nur zu hoffen, daß die eigentlichen Verursacher des Problems, die korrupten Politiker, ihrer gerechten Strafe nicht engehen. Auch hier plädiere ich auf Enteignung und Arbeitslager bis zum Tod!”
Enteignung und Arbeitslager nur für die Politiker, oder auch für deren Familien?
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oschasieber said on 26. Juli 2010
re Golm #2:
natürlich auch für die Familien von sog. Politikern und Volksverrätern. Das Verhalten von deren Familien würde ich als stillschweigende Mittäterschaft bezeichnen. Ist laut deutschem Strafrecht ebenso strafbar.
Mein Mitleid mit denen, die “nur mitgelaufen” sind und kassiert haben, hält sich naturgemäß in engen Grenzen. Einfach weil ein Deutscher seinen Volkskörper nicht schädigen darf.
Zitat:
“18.) Wir fordern den Rücksichtslosen Kampf gegen diejenigen, die durch ihre Tätigkeit das Gemeininteresse schädigen. Gemeine Volksverbrecher, Wucherer, Schieber usw. sind mit dem Tode zu bestrafen, ohne Rücksichtnahme auf Konfession und Rasse.
24.)…Die Partei als solche vertritt den Standpunkt….Sie bekämpft den jüdisch-materialistischen Geist in und außer uns und ist überzeugt, daß eine dauernde Genesung unseres Volkes nur erfolgen kann von innen heraus auf der Grundlage:
GEMEINNUTZ VOR EIGENNUTZ.”
Noch Fragen?
mit nationalistischem Gruß.
oschasieber
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Golm said on 26. Juli 2010
@ oschasieber:
In Ordnung, nur zur konkreten Durchführung hätte ich noch Fragen:
Wo fängt Familie an, und wo hört sie auf? Sollen also nur die Eltern, Geschwister und Kinder ins Arbeitslager, oder auch Cousins, Cousinen etc.?
Was ist mit Angeheirateten? Wie sieht es bei Alleinerziehenden aus, sollte der jeweils andere Elternteil auch enteignet werden?
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oschasieber said on 26. Juli 2010
re Golm #4:
Jeder aus dem persönlichen Umfeld der jeweils handelnden Polit-Marionetten, der sich aufgrund seiner persönlichen Nähe zu betreffenden Personen, am Volksvermögen und am Volkskörper bereichert hat muß!!! sich unter allen Umständen für sein Verhalten aufgrund noch zu erlassener Gesetze vor einem Volksgerichtshof verantworten. Strafmaß- und höhe sind nach der Schwere der Schuld zu staffeln. Ansonsten gilt nach wie vor das Prinzip der Sippenhaft.
Es kann ja wohl nicht sein, das solche Individuen auch noch mit ihrem verwerflichen Tun und dem geraubten Vermögen gänzlich unbehelligt davonkommen.
Aussagen wie “ich habe davon nichts gewußt” und ähnliches werden als Schutzbehauptung gewertet und wirken sich in aller Regel strafverschärfend, aufgrund mangelnder Reue und Einsicht in sein verwerfliches Tun, aus.
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Golm said on 26. Juli 2010
@ oschasieber:
“Jeder aus dem persönlichen Umfeld der jeweils handelnden Polit-Marionetten, der sich aufgrund seiner persönlichen Nähe zu betreffenden Personen, am Volksvermögen und am Volkskörper bereichert hat muß!!! sich unter allen Umständen für sein Verhalten aufgrund noch zu erlassener Gesetze vor einem Volksgerichtshof verantworten.”
Also ALLE Freunde und Bekannte JEDES Politikers? Meinen Sie nicht, dass dies einen riesigen bürokratischen Rattenschwanz mit sich zieht? Diese Verhandlungen würden doch Jahre dauern.
“Strafmaß- und höhe sind nach der Schwere der Schuld zu staffeln. Ansonsten gilt nach wie vor das Prinzip der Sippenhaft.”
Das bedeutet, man hat die Chance sich juristisch zu verteidigen und kann dem Arbeitslager vielleicht noch entgehen?
Ich frage deshalb: Mein Onkel ist Kommunalpolitiker, er sitzt im Rat einer mittelgroßen deutschen Stadt.
Nun, ich muss zugeben, ich habe bei Familientreffen schon das ein oder andere Mal mit ihm über Politik gesprochen. Er hat darauf auch schonmal so Dinge zu mir gesagt wie “Das ist eine gute Idee von dir, das könnte ich in der Fraktionssitzung mal ansprechen!” Macht mich das jetzt zum Mittäter? Ich meine, ich habe doch nicht wirklich in böser Absicht gehandelt. Ich fände es schon ein Bisschen hart, wenn ich deshalb jetzt enteignet würde und ins Arbeitslager müsste. Gerade jetzt, wo mein Haus so gut wie abbezahlt ist und meine Frau ihr zweites Kind bekommt.
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oschasieber said on 26. Juli 2010
re Golm #6:
Wenn Sie sich aufgrund familiärer oder persönlicher Nähe zu Ihrem Onkel, mit dessen Hilfe, am Volksvermögen oder am Volk selbst vergangen haben, habe ich keinerlei Mitleid mit Ihnen. Sie hätten wissen müssen das Straftaten irgendwann gesühnt werden.
Haben Sie sich jedoch nicht, durch den Einfluß Ihres Onkels, der Mittäterschaft schuldig gemacht, ist auch kein Grund ersichtlich Sie schwer zu bestrafen(Enteignung, Arbeitslager etc.).
Zitat von Ihnen: “Ich meine, ich habe doch nicht wirklich in böser Absicht gehandelt.”
Welche Handlung (oder Handlungen) meinen Sie?
Haben Sie sich im vorgenannten Sinne betätigt? Ja oder nein.
Fällt die Antwort mit ‘nein’ aus und ist das auch beweisbar, brauchen Sie sich keine Sorgen machen.
Auch Ihr Onkel muß nicht zwangsläufig mit Strafe rechnen, nur weil er Kommunalpolitiker ist oder war. Wie ich oben bereits ausführte, sollten betreffende Regelungen nur auf Personen angewandt werden die sich explizit bereichert und damit dem Volkskörper unwiederbringlichen Schaden zugefügt haben.
Wenn Sie Ihr Haus also rechtschaffend mit Ihrer Hände Arbeit erwirtschaftet haben und Ihr Onkel nicht einen Teil der Kosten Ihres Hauses aus der Stadtkasse entwendet hat, brauchen Sie sich keine Sorgen machen.
Auch nach dem 30. Januar 1933 wurden ja nicht alle, die für die ‘Weimarer Republik’ tätig waren, in Arbeitslager gesteckt oder hingerichtet.
Im Übrigen übermittele ich Ihnen die herzlichsten Glückwünsche zur bevorstehenden Geburt Ihres zweiten Kindes.
mit nationalistischem Gruß.
oschasieber
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Golm said on 26. Juli 2010
@ oschasieber:
Ihre Formulierung “am Volksvermögen oder am Volk vergehen” finde ich etwas schwammig, darunter kann ich mir nicht wirklich etwas vorstellen.
Deswegen kann ich auch nicht wirklich sagen, ob ich derartiges getan habe oder nicht.
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deutscher Bürger said on 26. Juli 2010
„Einzelpersonen haben internationale Verpflichtungen, welche die nationale Verpflichtung zu Gehorsam übersteigt, … Deshalb haben [einzelne Bürger] die Pflicht, nationale Gesetze zu verletzen, um Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit zu verhindern.“
Auszug aus dem Nürnberger Kriegsverbrechenstribunal, 1950.
Richter welche sich der Rechtsbeugung gegenüber deutschen Bürgern schuldig gemacht haben sind mit dem Tode zu bestrafen.
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Herr Soundso said on 26. Juli 2010
„Einzelpersonen haben internationale Verpflichtungen, welche die nationale Verpflichtung zu Gehorsam übersteigt, … Deshalb haben [einzelne Bürger] die Pflicht, nationale Gesetze zu verletzen, um Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit zu verhindern.“
In Anbetracht der Tatsache, dass 75% des Angestelltenstabes beim IMT aus Juden bestand, sollte eine solche Chuzpe aus der Feder solcher, die selber die größten Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit begangen und bis heute begehen, niemanden verwundern.
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Vigilant said on 27. Juli 2010
Welchen Wert hat Zivilcourage in einem politischen System, welches die Polizei inzwischen zur Absicherung riesiger Rauschgiftparties einsetzt, anstatt zu deren Verhinderung?
Wenn 100 Kriminelle öffentlich Rauschgift konsumieren und die Polzei nicht einschreitet, welches Recht hätten dann 500 Bürger, gegen die Kriminellen vorzugehen?
Wie Metastasen überziehen die Techno-Parties unser Land, sie finden überall in jeder Kleinstadt, auf dem Lande, auf Bauernhöfen, Waldlichtungen usw. statt, konspirativ und im Geheimen…Und jede einzelne ist eine Veranstaltung, auf der im großen Stil harte Drogen umgesetzt werden! Und die Konsumenten werden immer jünger.
Die Staatsgewalt bleibt weitgehend untätig. Wieviel Zivilcourage braucht es, um zum zwangsläufigen Schluß zu kommen, daß das Volk sich selbst verteidigen muß, wenn es sonst keiner tut?
“Leute, Leute, könnt ihr denn nicht e-i-n-m-a-l selbst das Gesetz in die Hand nehmen?” Chief Wiggum (The Simpsons)
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