Wenn einer von uns stirbt, und niemand trauert…

1. September 2010 in Deutschland, Gesellschaft

In Marburg starb ein Mensch, der vielen aus seinem Umfeld als freundlicher und immerfroher Freund bekannt war. Es starb unser Freund Samuel, der bei einer Schlägerei vor einer Kneipe in Marburg am 14. August 2010 schwer verletzt worden war. Er ist am Sonntag, den 22.08.10, seinen Verletzungen erlegen.

Der 25-Jährige war in den frühen Morgenstunden von zwei Männern zusammengeschlagen worden und hatte schwerste Hirnverletzungen davongetragen. Sein Herz hörte am Sonntag auf zu schlagen.

Als wir, Freunde und Bekannte von dem Tod erfuhren, entschlossen wir uns einen Trauermarsch zu seinem Tatort zu planen und durchzuführen. Wir meldeten die Versammlung ordnungsgemäß an und begannen mit der Planung. Nebenbei wurde ein Kondolenzbuch online gestellt, was eine überraschende Anteilnahme zur Folge hatte: Binnen weniger Tage hatte dieses Trauerbuch über dreihundert Einträge und weit über 20.000 Zugriffe.

Wir waren von der Anteilnahme überrascht und erfreut. Es wurde aber ein Politikum, was keiner der Veranstalter ahnen konnte. Kurz nachdem die Versammlung angemeldet wurde, tauchte bei den Eltern unseres verstorbenen Freundes die Polizei auf und informierte die Eltern des Opfers, dass es von den Veranstaltern beabsichtigt sei einen „Naziaufmarsch“ durchzuführen, obwohl es dafür keinerlei Anzeichen gab.

Die Polizei wollte Angst schüren, denn der Verstorbene war weder politisch, noch hatte dieser einen politischen Freundeskreis. Die Eltern schockte diese Nachricht derart, dass diese auf die Veranstalter einwirkten den Trauermarsch abzusagen. Die Veranstalter blieben hart und wollten auf eigenen Wunsch und Willen die Trauerbekundung durchführen. Nachdem die Polizei bemerkte dass es tatsächlich noch Personen gibt die sich über ihre „Empfehlung“ hinwegsetzten, verbot der Bürgermeister der Stadt Marburg am Mittwoch kurzerhand den Gedenkmarsch für Samuel.

Die Begründung, dass Ansehen des Verstorbenen wird gestört, musste öffentlich herhalten. Zeitgleich starteten die regionalen Medien eine beispiellose Kampagne, die alles darauf gesetzt hatte das Andenken der Freunde und Bekannte zu kriminalisieren.
In der Medienberichterstattung wurde von Neonazis gesprochen, die angeblich den Tod des Freundes „für ihre Zwecke missbrauchen“. Gründe oder Beweise für dieses Vorhaben wurden nicht in einem Artikel geliefert, die Veranstalter wurden in der Berichterstattung schlimmer gestellt als die Täter selbst.
Die Freunde und Eltern knickten durch diesen Druck der Medienberichte ein und begannen sich öffentlich vom geplanten Trauermarsch zu distanzieren, obwohl diese vorher über den Zweck erfreut waren.

Jedoch hielten einige wenige stand und versuchten, komme was wolle, ein würdiges Gedenken für den Freund durchzuführen. Nachdem das Verbot des Bürgermeisters traf bei den Veranstaltern mehrere Dutzend bundesweite Solidaritätsbekundungen ein, die mehrere Veranstalter ermunterte das Verbot juristisch anzufechten und sich ein Gedenken nicht untersagen zu lassen.
Es wurde Widerspruch bei den Gerichten eingelegt, diese reagierten prompt im Eilverfahren und setzten den Behörden und Polizei eine schwere Schlappe zu: Das Verbot des Trauermarsches ist rechtswidrig, er darf ohne Auflagen stattfinden!
In der Urteilsbegründung wurde explizit darauf eingegangen, dass der Bürgermeister kein Recht habe Trauerbekundungen zu untersagen.

Die Oberen der Stadt Marburg gaben aber noch keine Ruhe: Sie wollten das aus ihrer Sicht erschütternde Urteil nicht anerkennen und versuchten das nächsthöhere Gericht zu dem Verbot zu überzeugen. Doch diese gaben ebenfalls den Veranstaltern Recht. Das höchste hessische Verwaltungsgericht setzte dann sofort das Verbot außer Kraft und verwies den Bürgermeister erneut in seine Schranken.

Doch die Rechtsabteilung des Bürgermeisters, die Polizei, Rechtsanwälte der Stadt und das Ordnungsamt ahnte wohl vorher, daß sie vor Gericht eine Niederlage einstecken müssen und fuhren daher zweigleisig: Neben dem Verbot des Gedenkens wurde gegen den Veranstalter und Anmelder des Trauermarsches eine einstweilige Verfügung am Amtsgericht Marburg frühmorgens vor Versammlungsbeginn erwirkt, welche diesem gegen eine Geldstrafe von 250.000,00 Euro untersagt, die Versammlung, auch trotz der ordentlichen Gerichtsbarkeit, durchzuführen und zu bewerben.

Erfahrenen bundesweiten Juristen war diese Untersagung völlig neu, wir bekamen viele Anfragen von Rechtsanwälten, die über den Rechtskampf informiert werden möchten, da man mit dieser Taktik jede freie Meinungsäußerung und die Versammlungsfreiheit außer Kraft setzen könne.
Wir legten ebenfalls gegen diese Verfügung Rechtsmittel ein, das Amtsgericht sah sich aber außer Stande noch vor dem geplanten Trauermarsch zu entscheiden.
Somit war der Trauermarsch für unseren Freund zwar rechtlich möglich, aber unsere Hände waren durch die belastende Verfügung mit Androhung einer Geldstrafe gebunden.
Wir entschlossen uns schweren Herzens den Trauermarsch abzusagen da wir sonst gegen diese, leider vorläufig rechtskräftige Verfügung verstoßen hätten.

Wir werden aber auch diese juristische Auseinandersetzung nicht scheuen und unser Recht für unseren Freund zu trauern, durchsetzen. Wir möchten nicht das diese Taktik der Unterdrückung bundesweit Nachahmer, Polizei und Ordnungsämter in anderen Regionen, findet. Wir werden auch dieses Verbot juristisch kippen und unser Recht durchsetzen.

Die Beerdigung unseres Freundes fand unter 300 Trauergästen, jedoch unter den Augen der Polizei, ordnungsgemäß statt. Die anschließende Beisetzung wurde ebenfalls durch die Polizei überwacht. Währenddressen erreichte eine weitere Nachricht die Trauernden: Der Veranstalter des Gedenkmarsches wurde durch zwei Schläger in den Abendstunden abgefangen, mithilfe von Pfeffergas angegriffen und verletzt.
Woher diese Angreifer, wohl durch die Medien aufgehetzt, kamen, kann nur vermutet werden.
Diese Nachricht schockte aber die Trauergemeinde neben der negativen Berichterstattung der Medien erneut, was weitere bundesweite Unterstützungsbekundungen zur Folge hatten. Viele sagten sich: „Jetzt erst Recht, wir müssen auf den tragischen Tod unseres Freundes aufmerksam machen!“

Wir wünschten am Samstag, dem Versammlungstag, da ein Trauermarsch gegen Gesetze verstoßen hätte, von den Trauernden eine Kerze an dem Tatort niederzulegen um ihre Anteilnahme zu bekunden, dort überrasche uns aber erneut eine weitere Hürde: Die Polizei, Ordnungsamt, Fernsehteams und regionale Presse belagerte den Ort, jeder der Anteil nehmen wollte, musste dies unter den Augen der Medien und Ordnungshüter tun.

Wir bekamen telefonische Rückmeldung von Trauernden, die nicht bereit sind in der Öffentlichkeit bloß gestellt zu werden. Die Medien hatten die vergangenen zwei Wochen negativ über die Trauergemeinde berichtet, somit entschlossen sich zweiundzwanzig Freunde und Angehörige Kränze, Gestecke und Kerzen weit ab den Medien und Polizei in einem Nachbarviertel des Tatortes niederzulegen. Diese 20-minütige Abschiednahme war sehr emotional und ein Trauernder ergriff das Wort und ging noch einmal auf das Leben unseres Freundes, die Berichterstattung und das Verbot des Andenkens ein. Nach dem Ablegen der Kerzen und Kränze verließen die Trauernden den abgeschiedenen Ort da die Polizei ebenfalls angewiesen war jegliche Versammlungen mit einem Polizeiaufgebot zu unterbinden. Dem wollten diese „verbotenen Trauernden“ zuvorkommen.

Abschließend bleibt festzustellen, trotz dem Verbot und Kriminalisierung der Trauernden ein Gedenken an unseren Freund Samuel würdig stattfand. Wir danken allen die uns ihre Unterstützung und Solidarität zusagten und uns halfen in den schweren Stunden bei uns zu sein. Samuel, du wirst uns fehlen! Ruhe in Frieden!

Die Veranstalter

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1 response to Wenn einer von uns stirbt, und niemand trauert…

  1. Ich kann dazu nur eines sagen: Merkt euch diese Schweine, die unsere Rechte aushebeln und einen Unrechtsstaat unterstützen. Bald kommt die Zeit, wo diese Verbrecher bekommen, was sie verdienen und wir dürfen diese nicht davonkommen lassen, wie das nach dem 2. Weltkrieg und dem Fall des DDR-Regimes der Fall war.
    Merkt Euch die Namen, denn man sieht sich immer mindestens zweimal im Leben!!!

    Beliebt. Zustimmung oder Ablehnung: Daumen hoch 12 Daumen runter 0

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