
„Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“
- Jean-Claude Juncker (Premierminister von Luxemburg)
Hatten die europäischen „Demokratien“ bis dato noch den Namen und den Schein von Demokratien, so geht dieser Schein immer mehr verloren, und langsam aber sicher wird die Maske von Volksherrschaft fallengelassen und es zeigt sich immer mehr, dass Demokratie doch nichts weiter als eine Diktatur auf Zeit ist, nämlich solange bis die Herrscher im Hintergrund (Wer diese Auserwählten nun sind, möge der Leser selbst beurteilen, schließlich möchte ich niemandem einen Stern auf die Brust malen.) entscheiden, dass die „Bevölkerung“ vielleicht lieber eine andere Marionette sehen möchte. Die Politik hat sich durch den Austausch von „demokratischen“ Politikern mit Anderen selbiger Kategorie nie wirklich geändert.
Jetzt aber hat die „Demokratie“ zum ersten Mal ihr despotische Gesicht gezeigt, ein Gesicht, welches bis dato nur Systemoppositionellen bewusst war. Das Gesicht von Willkür und Terror.
Seit dem 23.08.2004 ist der Europäische Haftbefehl gültiges Recht. Gültiges Recht, das allerdings auch auf begangene „Straftaten“ in der Vergangenheit angewendet werden kann.
Grob zusammengefasst besagt der Europäische Haftbefehl, dass absolut Jeder für eine „Straftat“, die er begangen hat, oder auch nicht, an jeden beliebigen Staat der Europäische Union ausgeliefert werden kann, auch wenn die ihm vorgeworfene „Straftat“ in seinem Land gar nicht strafbar ist, jedoch in dem Land, in dem die Auslieferung beantragt wird. Die ihm vorgeworfene „Straftat“ muss der Delinquent nicht einmal in dem Land in dem diese strafbar ist, begangen haben; es reicht wenn er sie irgendwo begangen hat. Die EU hat sich unabhängig von nationaler Gesetzgebung auf eine Liste von 32 „Straftaten“ geeinigt, die mit einem Höchstmaß von mindestens drei Jahren bestraft werden. Desweiteren soll festgehalten werden, dass im Heimatland des tatsächlichen, vielleicht aber auch unschuldigem „Kriminellem“, keine Überprüfung bezüglich der Realität der ihm vorgeworfenen Straftat stattfindet.
Sie könnten also an irgendein europäisches Land ausgeliefert und dort verurteilt werden für eine „Straftat“, die sie nie begangen haben oder von der Sie sich nie bewusst waren, dass es sich um eine Straftat handelt, und die Bundesregierung wird nicht einmal die Sachlage überprüfen und sie im Ausland versauern lassen. An Verteidigung ist auch nicht wirklich zu denken, ermöglicht der Rahmenbescheid 2003/577/GAI den Einzug und die damit wahrscheinliche Annexion ihres Vermögens, welches Ihnen, falls in ihrem Besitz bei der Verteidigung hätte nützlich sein können um etwas einen Dolmetscher oder einen Anwalt zu bezahlen.
Zu den 32 Straftaten zählen:
· Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung (Man beachte, dass die BRD einige politische Gruppierungen als kriminelle Vereinigungen eingestuft hat)
· Terrorismus
· Korruption
· Betrugsdelikte, einschließlich Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften (Was genau sind denn die Europäischen Gemeinschaften)
· Cyberkriminalität (Ein Begriff, der leicht auch die Betreiber von Internetseiten einschließen kann)
· Umweltkriminalität
· Beihilfe zur illegalen Einreise und zum illegalen Aufenthalt (Sind damit auch Kirchen (Kirchenasyl) und gewisse politische Parteien gemeint?)
· Rassismus und Fremdenfeindlichkeit
· Illegaler Handel mit Kulturgütern, einschließlich Antiquitäten und Kunstgegenstände
· Betrug (Wurde zwar schon vorher erwähnt, aber Frankreich wollte es halt doppelt haben)
· Fälschung von Zahlungsmitteln
· Sabotage
· Mord, Totschlag, Menschenhandel, Drogenhandel, Waffenhandel, etc.
Natürlich kann diese Liste durch den Rat Europäischen Union (Kann man sagen „Die Weisen von Brüssel“? Oder würden ihre Beschlüsse – Protokolle – dann als Fälschungen ausgelegt?) gemäß Artikel 2 Abs. 3 RbEuHb „im Zuge fortschreitender Harmonisierungsarbeiten“ (Nutzt man nicht seit Orwell den Begriff „Gleichschaltung“?) jederzeit erweitert oder geändert werden.
Der Europäische Haftbefehl kann jeden von uns zum Verbrecher machen, leichter als sich das zahlreiche Demokratie-Optimisten vorstellen mögen.
· Großbritannien kann ihre Auslieferung verlangen, wenn Sie mal einen Schottenwitz erzählt, veröffentlicht oder darüber gelacht haben, schließlich zählt dieses Verhalten auf der Insel als „ethnische Diskriminierung“. (Rassismus und Fremdenfeindlichkeit)
· In Frankreich ist es verboten bestimmte Bücher zu besitzen. Die Liste erweitert und verändert sich ständig, sodass niemand wirklich einen Überblick hat, auch zählen Übersetzungen der auf der Liste befindlichen Bücher dazu. Frankreich kann also ihre Auslieferung verlangen, obwohl der Besitz von drei Exemplaren jedweden Buches in Deutschland nicht strafbar ist. Frankreich hat übrigens des weiteren das Recht Sie zum Beispiel in Martinique zu inhaftieren, da diese Karibikinsel offiziell zu Frankreich gehört. (EU-assoziierte Länder gibt es auch in Afrika und im Pazifik, und wer weiß, was Ihnen dort bei einer Inhaftierung blüht.)
· Falls Sie mal an einer Demonstration teilgenommen haben, so können Sie jederzeit in der Türkei vor Gericht gestellt werden, denn dort zählt die Teilnahme an einer Demonstration als „terroristischer Umsturzversuch“. (Terrorismus; und falls das ganze organisiert war, können Sie sogar noch wegen „Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung“ verurteilt werden.)
· Sollten Sie sich kritisch über Muslime geäußert, oder vielleicht sogar mal einen Leserbrief zu diesem Thema geschrieben haben, so können Sie in Malta wegen Fremdenfeindlichkeit verurteilt werden, wo die Mindeststrafe für dieses „Vergehen“, zwei Jahre Gefängnis beträgt.
· Taten wie z.B. das Blockieren von Castor-Transporten können in Griechenland als terroristischer Akt geahndet werden
· Die Osterweiterung der EU sorgt natürlich auch dafür, dass in Ländern, in denen noch Alles und Jeder bestechlich ist, man als Unschuldiger verurteilt wird, „Justizirrtümer“ sind dort ja nicht unbekannt.
Der ehemalige Jurist und Richter, Dr. Carlo Alberto Agnoli, schrieb über den Europäischen Haftbefehl: „Es geht nicht darum, das sei nochmals bekräftigt, das Problem aus parteilicher Sicht zu bewerten: eine so ungeheuerlich unkontrollierbare und instrumentalisierbare Macht darf in die Hände keines Lagers, keiner Farbe, keiner Religion, überhaupt keines Menschen gelegt werden. Weder heute noch morgen. Die gegenwärtige Stunde ist so bedeutungsschwer, daß es völlig unangemessen und darum letztendlich lächerlich wäre, akademische Töne anzuschlagen: ich übertreibe nicht, wenn ich behaupte, daß, wenn eine Zentralmacht vor einigen Jahren auch nur vorgeschlagen hätte, die italienischen Bürger sollten ganz normalerweise deportiert und in irgendeinem europäischen Land von irgendeinem auswärtigen Richter, der vielleicht am anderen Ende Europas wohnt (etwa in Lettland), inhaftiert und verurteilt werden können, weil sie in Italien eine Straftat begangen hätten, für die eine Haftstrafe von vier Monaten vorgesehen wäre, dieses Ansinnen im günstigsten Fall als die Ausgeburt des Gehirns eines gefährlich Verrückten und im schlimmsten Fall als diejenige eines tollwütigen Möchtegern-Despoten betrachtet worden wäre.
Der Haftbefehl erlaubt es, Regierungen umzustürzen und Wirtschaftsmächte zu vernichten, ganze Oppositionsbewegungen zu unterdrücken, jedermann zum Verbrecher zu machen. Es ist klar, daß derjenige, der ihn will, sich einbildet, Europa beherrschen zu können.“. (Dr. Carlo Alberto Agnoli, Der europäische Haftbefehl – kürzester Weg in die Tyrannei, S. 60)
Wer will eigentlich den Europäischen Haftbefehl, der solch ein mächtiges Instrument von Willkür und Terror ist? Da der Rat der Europäischen Union aus Vertretern der politischen Kaste der EU-Länder besteht, sollte man meinen, die Vertreter der EU-Länder wollten den Europäischen Haftbefehl. Schaut man sich jedoch das Protokoll der Bundestagssitzung vom 11.03.2004 an, so wird man lesen, dass dem mitnichten so ist: „Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nicht alles, was aus Brüssel kommt, ist Gutes. Das, was zum Europäischen Haftbefehl aus Brüssel kommt, ist nichts Gutes. Darin sind sich alle Fraktionen dieses Hohen Hauses einig.“. Wenn also die politischen Vertreter der europäischen Nationen den Europäischen Haftbefehl nicht gutheißen, unter wessen Druck haben sie dann EINSTIMMIG dem Europäischen Haftbefehl zugestimmt?
Wer die politischen Fäden in Europa, zum Nachteil der europäischen Nationen, zieht, ist offensichtlich. Da die Diaspora jedoch durch ihren Europäischen Haftbefehl dafür gesorgt hat, dass man für Äußerungen gegen sie nach Bulgarien deportiert und dort für fünf Jahre inhaftiert werden kann, werde ich an dieser Stelle lieber schweigen.
Mein Onkel, möge er in Frieden ruhen, fragte mich übrigens mal, wie es kommt, dass Juden das Internationale Finanzsystem und die Medien unter ihrer Kontrolle haben, und in Palästina (Er meinte wohl das heutige Israel) gegen sämtliche Menschenrechtsparagraphen verstoßen können ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden. Haben Sie eine Antwort darauf?
Aber immerhin…
…„Die Gedanken sind frei.“
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