7. Verhandlungstag RA Sylvia Stolz in Sachen Wiedererlangung der Anwaltszulassung vor dem 3. Senat der Anwaltskammer Bayern in öffentlicher Sitzung, am 14. Januar 2011
14. Januar 2011 in Deutschland
Anwaltsgerichtliches Verfahren – Bay AGH II-27/09.
RA Lutz, Vorsitzender
RA Liberta
RA Dr. Dietlmeier
RiOLG Heublein
RiinOLG Thalheim, Beisitzer
zwei Vertreter der Staatsanwaltschaft (m, w)
RA Bock, Verteidiger Sylvia Stolz
Kein Pressevertreter.
Der Vorsitzende RA Lutz eröffnete mit einer Stunde Verspätung die Verhandlung. Eine Entschuldigung von ihm ging voraus und lautete auf Besprechungsbedarf mit den Mitgliedern des Senats.
Er beginnt 11.00 Uhr mit der Beschlußverkündung über Frau Sylvia Stolz´ Beweisantrag des letzten Verhandlungstages, vom 10.1.2011.
Zu den von ihr an diesem 6. Verhandlungstag formulierten Punkten gehörte die Anhörung von Sachverständigen:
1. eines Sachverständigen der Zeitgeschichte zur Bestätigung der verlesenen Zitate, von Personen der Zeitgeschichte u. a.:
Prof. Carlo Schmid, Eli Wiesel, Nahum Goldmann, Karl Marx, Fritjof Meyer, Prof. Jagschitz, Prof. Ernst Nolte, Martin Buber, Walter Lippmann, McCarthy, Israel Shahak, Gebr. Rothschild, der 19 französischen Historiker, 200 italienische Historiker und Politiker, die ehemaligen BVerfG-Richter Hoffmann-Riem und Bertram, Fred Leuchter, Paul Rassinier und noch viele andere.
2. Eines Sachverständigen für Judaistik
3. Eines Sachverständigen für Völkerrecht, der bestätigen möge, ob die BR Deutschland – nach der völkerrechtlichen Begriffsdefinition – einer rechtlichen Zuordnung als Fremdherrschaft, Marionetten-, Quisling- oder Puppenregierung entspräche. Dieser Sachverhalt kam anfangs auch im 2+4 Vertrag vom 12.9.1990 (geschlossene Staats-vertrag zwischen der DDR und der Bundesrepublik sowie den USA, der UdSSR dem Vereinigten Königreich und Frankreich) zum Ausdruck.















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