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12. Verhandlungstag RAin Sylvia Stolz in Sachen Berufung über den Ausschluß aus der Rechtsanwaltsschaft vor dem 3. Senat des BayAGH in öffentlicher Sitzung, am 15. März 2011

16. März 2011 in Deutschland, Recht

Sylvia Stolz

Rückblick: Am letzten Verhandlungstag, den 1. März 2011 durfte der von RAin Sylvia Stolz vorbereitete 61-seitige Beweisantrag nur zu einem Drittel verlesen werden. Der Rest mußte – auf Order des Senats – schriftlich eingereicht werden, so daß die Öffentlichkeit eben auch nur ein Drittel erfuhr. Der Senat hatte 14 Tage Zeit die fehlenden zwei Drittel zu lesen.

Der 12. Verhandlungstag beginnt 9.15 Uhr. Der Vorsitzende RA Lutz gab den 14-seitigen Gerichtsbeschluß des 3. Senats über den o.g. Antrag in 30 minütiger Verlesung bekannt.

Darin heißt es, daß alle Anträge abgelehnt werden. So z.B. die Bestellung eines Sachverständigen für Zeitgeschichtsforschung, Fotographie durch Udo Walendy, Physik, und 4 namentlich genannte Zeugen, darunter ein hochrangiger Vertreter der Piusbruderschaft. Der Öffentlichkeit bisher – wegen des Selbstleseverfahrens des Senats – noch unbekannt waren die Anträge auf Anhörung von Experten für Chemie, Toxikologie, Luftbildauswertung und Krematoriumstechnologie.

Die Begründung für die Ablehnung wurde mit geschichtlichen Tatsachen, Offenkundigkeit, offensichtlich unbegründet, unzulässig, überflüssig, … angegeben. Dazu komme anwaltliche Pflichtverletzung.

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Deutsches Rechtsbüro: Die Ablehnung des „Bombenholocaust“ ist erlaubt

16. März 2011 in Recht

Immer wieder gab es Schwierigkeiten, Strafverfahren oder Verbote, wenn jemand die Bombardierung deutscher Städte im Zweiten Weltkrieg als „Bombenholocaust“ bezeichnete.

Wir können nun von zwei Entscheidungen berichten, in denen festgestellt wurde, daß dieses Wort keine Volksverhetzung und keine Verharmlosung der Judenvernichtung und keine Opferwürdeverletzung ist. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof durch Beschluß vom 26.02.2010, Az. 10 CS 10.412, – Archiv-Nr. 59N10 – und das Landgericht Trier durch Beschluß vom 09.03.2010, Az. 8033 Js 11972/09.5 Kls – Archiv-Nr. 59O10 – haben so geurteilt und dies mit dem Hinweis auf die Meinungsfreiheit des Art. 5 GG und unter anderem folgendermaßen begründet:

„Es ist nicht zwingend davon auszugehen, daß derjenige, der die Bombenangriffe kritisiert, gleichzeitig auch die Verbrechen des nationalsozialistischen Regimes billigt und gutheißt… Der Begriff „Holocaust“ wird nicht nur im Zusammenhang mit den Verbrechen an Juden und anderen Personengruppen durch die Nationalsozialisten verwendet. Er findet – möglicher-weise in geschmackloser Weise – auch in anderem Zusammenhang Anwendung. Eine zwingende Verharmlosung des nationalsozialistischen Regimes ist damit nicht verbunden.“

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Lobbyjustiz: Wenn Anwälte mahnen

10. März 2011 in Deutschland, Recht

In Demokratien ist es üblich, daß man vor Gericht solange als unschuldig gilt bis die eigene Schuld bewiesen wurde. Wenn es aber nach den Wünschen einiger einflußreicher Lobbies geht, muß der Verdächtige erstmal seine Unschuld vor Gericht beweisen.

Eine Frau wurde dazu von einem Anwalt zu einer Strafzahlung in Höhe von 651,80 Euro für das Hochladen eines Filmes aufgefordert. Dem wollte die Dame allerdings nicht nachkommen, da sie zum besagten Zeitpunkt nicht zu Hause gewesen war. Das Landgericht Berlin (Az.: 16 O 433/10) entschied jedoch anhand eines Grundsatzurteils vom BGH vom 12. Mai 2010 (I ZR 121/08), daß Eigentümer von WLANs auch dann haftbar sind, wenn sie nicht nachweisen können, daß ihr WLAN ausreichend geschützt war und jemand dennoch eingedrungen ist. Eine derartige Beweisführung ist freilich ein Ding der Unmöglichkeit, auch weil die LOG-Dateien von Routern leicht verändert werden können und somit höchstens als schwaches Indiz gelten würden. Zudem weiß wohl jeder, der sich ein wenig mit der Technik auskennt, daß die meisten WLANs innerhalb weniger Minuten mit einfachsten Mitteln geknackt werden können. Problematisch ist diese Lobbysprechung frelich auch für offene WLANs in Hotels und Gaststätten.

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Infoportal Doprtmund: Gerichtsprozess – Das falsche Lächeln

10. März 2011 in Deutschland, Recht

Vor dem Landgericht Bochum fand am Dienstag (8. März) die Berufungsverhandlung gegen einen nationalen Aktivisten aus Dortmund statt, der wegen angeblicher „Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener“ vom Amtsgericht zu einer 6 monatigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt wurde. Mitangeklagt war weiterhin Oliver H., der mittlerweile über Kontakte zum Innenministerium verfügt und sich von nationalen Positionen distanziert.

Vorgeworfen wird beiden Angeklagten, bei einem NPD-Infostand in der Wittener Fußgängerzone im August 2009 eine Gegenveranstaltung gestört zu haben. Hintergrund war eine durch Gegendemonstranten verlesene Namensliste von Zwangsarbeitern zur Zeit des dritten Reiches, wobei die Angeklagten einen fröhlichen Gesichtsausdruck gezeigt haben sollen, was nach Auffassung der Staatsanwaltschaft eine Verunglimpfung darstellen würde. Diese These sollten auch fünf Zeugen belegen, die sich aus dem linksgerichteten Parteienspektrum von der SPD bis zur Linkspartei zusammensetzten und im August 2009 vor Ort gewesen sind – wirklich belastendes konnte von diesen allerdings nicht vorgebracht werden: Während Oliver H. von den Zeugen zweifelsfrei wiedererkannt wurde, waren sich diese beim zweiten Angeklagten nicht einmal sicher und sprachen nur von „großer Wahrscheinlichkeit“. Auch zur konkreten Tathandlung konnten nur Spekulationen aufgestellt werden, da sich nur manche der Zeugen an Zwischenrufe erinnern konnten, wobei sie nicht wussten, wer diese getätigt hatte und lediglich von „einem grinsenden Gesicht“ bzw. „lachenden Gesichtsausdruck“gesprochen wurde.

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Reinhard Heuschneider: Offener Brief an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

20. Februar 2011 in Deutschland, Recht, Zionismus

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

Frau Leutheusser-Schnarrenberger
Bundesministerium der Justiz
Jerusalemer Straße 24 – 28
10117 Berlin

„Telefonjustiz“, „politisch motivierte Prozesse ohne unabhängige Richter“ und andere „rechtsstaatliche Strukturen und Entscheidungen“

Grüß Gott, Frau Justizministerin!

Sie scheinen immer zu schwarzem Humor aufgelegt, denn das, was sie in Interviews so von sich geben, können Sie doch nicht im Ernst gemeint haben? So antworteten Sie erst kürzlich in der Passauer Neuen Presse, 29.12.2010, auf die Frage, wie Sie denn das Urteil gegen den russischen Oligarchen Michail Chodorkowski bewerten:

„Das ist ein schlimmer Rückfall Russlands. Das ist ein politisch motivierter Prozeß ohne unabhängige Richter. Das Verfahren ist eine Farce. Rußland ist meilenweit entfernt von rechtsstaatlichen Strukturen. Hier regiert eine Telefonjustiz, bei der die Richter die Anweisungen von der Politik bekommen. Wir müssen den russischen Gesprächspartnern klar signalisieren, dass wir eine ganz andere Politik erwarten. So kann Russland kein Vertrauen in rechtsstaatliche Strukturen und Entscheidungen erwerben.“

Nun ist bekannt, daß Chodorkowski einer von jenen entmachteten Oligarchen ist, die nach der Auflösung der Sowjetunion Reichtümer und Bodenschätze mit Mafia-Methoden an sich gerissen hatten, während das russische Volk verarmte, und nun für ihre Schurkereien von Gerichten abgeurteilt wurden.
Ob Sie den Verurteilten für Franz von Assisi halten oder seine Verurteilung deshalb mit „rechtsstaatlichen Strukturen und Entscheidungen“ nicht in Einklang zu bringen vermögen, weil Chodorkowski mosaischen Glaubens ist, ist mir nicht bekannt, allerdings neige ich zu letzterer Annahme.
Sie brauchen nicht nach Rußland zu schielen, sondern sich nur das Justizgebaren im eigenen Lande vor Augen zu halten, um zu erkennen: Alles was Sie der russischen Justiz vorwerfen, trifft zu auf die BRD-Justiz und fällt auf Sie, die Justizministerin und somit oberste Dienstherrin, zurück.

Die Aufzählungen aller justitiablen Merkwürdigkeiten würde Bände füllen, doch mögen einige wenige genügen, um Ihre vorgegebenen Stichworte „Telefonjustiz“, „politisch motivierte Prozesse ohne unabhängige Richter, Farce von Verfahren“ usw., auch dem dafür zuständigen Land, nämlich der OMF-BRD, zuordnen zu können.
Generell ist zu befürchten, daß nicht nur den BRD-Gesetzgeber, sondern auch höchsten Richtern das Bewußtsein für Recht und Unrecht vollständig abhanden gekommen zu sein scheint.

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Die wissenschaftliche Aufgabe der Historiker

16. Januar 2008 in Deutschland, Europa, Geschichte, Recht

Die Bundeskanzlerin hält Russen, Chinesen, Iranern Menschenrechtsverletzungen vor. Auch dafür erntet sie Applaus. Steht’s im eigenen Lande mit der Gewährung der Grundrechte immer zum Besten? In den letzten zwölf Jahren wurden in der Bundesrepublik Deutschland 108.562 Verfahren wegen Meinungsdelikten durchgeführt. Sind Gesetze zulässig oder gar menschenwürdig, die eine bestimmte Geschichtsaussage aufzwingen? Muss auf Grund neuer Forschungsergebnisse die Revision von Geschichtsabläufen nicht gestattet sein? Wäre das nicht sogar im deutschen Interesse?
Deutsche Politiker sollten es deshalb mit ihrer Unterschrift den Hunderten französischer Universitätsbediensteter gleich tun, die ihren Namen setzten unter den Aufruf französischer Historiker:
»Bestürzt über die immer häufigeren politischen Eingriffe bei der Beurteilung geschichtlicher Ereignisse und betroffen über die Gerichtsverfahren gegen Historiker, Forscher und Verfasser, wollen wir an folgende Grundsätze erinnern: Read the rest of this entry →

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Chaos Communication Congress – Vortrag zu Hausdurchsuchungen

12. Januar 2008 in Recht

Da das eine oder andere Mitglied der Schriftleitung auch schon seine leidigen Erfahrungen mit der Staatsmacht wegen unerwünschter Meinungsäußerungen machen mußte, möchten wir Euch heute einen Videomittschnitt vom Chaos Communication Congress vorstellen. Wir möchten uns bei widerstand.info bedanken, welche dieses Video zur Verfügung stellen.

Ein kleiner Nachtrag von uns: Willfährige Richter stellen gerne und direkt Durchsuchungsbeschlüße auch für andere Räumlichkeiten aus, an denen der potentielle Meinungsverbrecher sich aufgehalten haben könnte. Aus eigener Erfahrung wissen wir, daß ein kurzer Anruf des zuständigen Staatsschutz-Beamten genügt.

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Freies Internet

5. September 2007 in Deutschland, Recht

Ja, viele von Ihnen würden es bevorzugen, wenn ich hier den Begriff “Weltnetz” verwenden würde. Aber wenn jeder weiß, wovon ich rede, kann ich auch den bekannteren Begriff benutzen.

Das Internet ist eine überaus gefährdete Einrichtung, ganz allein deshalb, weil sie in den Protokollen der Weisen von Zion nicht vorkommt. Bei diesen Protokollen handelt es sich um eine hundert Jahre alte Fälschung des russischen Geheimdienstes, aus der im freiheitlich-demokratischen Deutschland nicht zitiert werden darf. Aber wenigstens darf man noch schreiben, was NICHT in diesen Protokollen steht.

Die Wannsee-Protokolle sind hingegen durch und durch echt, hat mich ein Staatsanwalt belehrt. Seither weiß ich, woran man ein echtes Protokoll erkennt: Daran, daß es nicht umgesetzt wird. Die dummen Untergebenen ließen entgegen der Wannsee-Protokolle keine Straßen bauen, statt dessen haben sie die im Protokoll nirgendwo erwähnten Gaskammern errichtet.

Wenn hingegen genau das passiert, was in den Protokollen der Weisen von Zion steht, dann sind diese selbstverständlich gefälscht. Es ist reiner Zufall, wenn überproportional viele der Herren, die eine Zeitung oder einen Sender besitzen, einer verfolgten religiösen Minderheit angehören.

Eine Elefantenherde hat einen großen Vorteil: Jeder sieht die Viecher aus weiter Entfernung und kann die Kolosse vor sich herscheuchen. Um sechs Tonnen Elefant zu lenken genügen 25 kg Junge im Nacken des Tieres. Dafür kann Sie ein Elefant in Grund und Boden trampeln, weshalb diese Tiere als Panzer-Ersatz der Antike benutzt wurden. Read the rest of this entry →

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Wer profitiert von den Anschlgen in London?

28. Juli 2005 in Recht

Seit nunmehr einem Jahr war der amerikanische “Patriot Act”, ein Gesetz zur Terrorbekmpfung massiv in der Kritik und stand kurz davor nicht verlngert zu werden, da sich die Mehrheit der Delegierten bis kurz vor der Abstimmung ber die Verlngerung dieses zeitlich begrenzten Gesetzes dagegen aussprach. Da tauchte im passenden Moment Al Quaeda in London auf und verbte Terroranschlge, die dazu fhrten, dass der “Patriot Act” nicht nur erneut verabschiedet wurde, sondern auch fr die nchsten 10 Jahre Bestand haben wird. Read the rest of this entry →

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BGH-Urteil: “Ruhm und Ehre der Waffen-SS” nicht strafbar

28. Juli 2005 in Recht

Aktenzeichen: Bundesgerichtshof 3 StR 60/05

Wie der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am 28. Juli 2005 entschied, ist das Skandieren der Parole “Ruhm und Ehre der Waffen-SS” nicht strafbar, da es sich nicht um eine Parole handelt, die mit Parolen der SS oder der HJ verwechselt werden kann. Das Urteil besagt, dass Parolen, die zwar nationalsozialistisch klingen, aber nie von einer NS-Organisation verwendet wurden, straffrei bleiben.

ber das Urteil mag man geteilter Meinung sein, schlielich stellt es ein Grundsatzurteil dar und schrnkt die freie Meinungsuerung nicht ein; jedoch wre auch ein Verbot kein Weltuntergang gewesen, wrde der nationale Widerstand doch endlich gezwungen, sich von der NS-Nostalgie zu befreien und zeitgemere Themen aufzugreifen.

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Starker Gebrauch vom neuen berwachungsinstrument

22. April 2005 in Deutschland, Recht

Seit 01. April 2005 ist ein neues Gesetz in Kraft, welches die Grundrechte noch weiter einschrnkt, und den berwachungsstaat manifestiert. Jeder Brger kann zum Opfer staatlicher Willkr werden, in diesem “freiesten Staat auf deutschem Boden”.
Offiziell heisst dieses Gesetz “Gesetz zur Frderung der Steuerehrlichkeit”, wenn man sich allerdings die Zahl der Anfragen anschaut, scheint es gar so, als halte das BRD-Regime jeden Deutschen fr einen Steuerhinterzieher. Der Verdacht gengt um Einblick in die Kontostammdaten eines jeden Bundesbrgers zu haben. Begrndet werden muss dieser Verdacht allerdings nicht. Read the rest of this entry →

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Der Europische Haftbefehl Wie die Demokratie auch noch den Schein verliert

13. April 2005 in Deutschland, Europa, Recht

Europischer Gerichtshof

Wir beschlieen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein groes Geschrei gibt und keine Aufstnde, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt fr Schritt, bis es kein Zurck mehr gibt.
- Jean-Claude Juncker (Premierminister von Luxemburg)

Hatten die europischen Demokratien bis dato noch den Namen und den Schein von Demokratien, so geht dieser Schein immer mehr verloren, und langsam aber sicher wird die Maske von Volksherrschaft fallengelassen und es zeigt sich immer mehr, dass Demokratie doch nichts weiter als eine Diktatur auf Zeit ist, nmlich solange bis die Herrscher im Hintergrund (Wer diese Auserwhlten nun sind, mge der Leser selbst beurteilen, schlielich mchte ich niemandem einen Stern auf die Brust malen.) entscheiden, dass die Bevlkerung vielleicht lieber eine andere Marionette sehen mchte. Die Politik hat sich durch den Austausch von demokratischen Politikern mit Anderen selbiger Kategorie nie wirklich gendert.
Jetzt aber hat die Demokratie zum ersten Mal ihr despotische Gesicht gezeigt, ein Gesicht, welches bis dato nur Systemoppositionellen bewusst war. Das Gesicht von Willkr und Terror.

Seit dem 23.08.2004 ist der Europische Haftbefehl gltiges Recht. Gltiges Recht, das allerdings auch auf begangene Straftaten in der Vergangenheit angewendet werden kann.
Grob zusammengefasst besagt der Europische Haftbefehl, dass absolut Jeder fr eine Straftat, die er begangen hat, oder auch nicht, an jeden beliebigen Staat der Europische Union ausgeliefert werden kann, auch wenn die ihm vorgeworfene Straftat in seinem Land gar nicht strafbar ist, jedoch in dem Land, in dem die Auslieferung beantragt wird. Die ihm vorgeworfene Straftat muss der Delinquent nicht einmal in dem Land in dem diese strafbar ist, begangen haben; es reicht wenn er sie irgendwo begangen hat. Die EU hat sich unabhngig von nationaler Gesetzgebung auf eine Liste von 32 Straftaten geeinigt, die mit einem Hchstma von mindestens drei Jahren bestraft werden. Desweiteren soll festgehalten werden, dass im Heimatland des tatschlichen, vielleicht aber auch unschuldigem Kriminellem, keine berprfung bezglich der Realitt der ihm vorgeworfenen Straftat stattfindet.
Sie knnten also an irgendein europisches Land ausgeliefert und dort verurteilt werden fr eine Straftat, die sie nie begangen haben oder von der Sie sich nie bewusst waren, dass es sich um eine Straftat handelt, und die Bundesregierung wird nicht einmal die Sachlage berprfen und sie im Ausland versauern lassen. An Verteidigung ist auch nicht wirklich zu denken, ermglicht der Rahmenbescheid 2003/577/GAI den Einzug und die damit wahrscheinliche Annexion ihres Vermgens, welches Ihnen, falls in ihrem Besitz bei der Verteidigung htte ntzlich sein knnen um etwas einen Dolmetscher oder einen Anwalt zu bezahlen.

Zu den 32 Straftaten zhlen:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung (Man beachte, dass die BRD einige politische Gruppierungen als kriminelle Vereinigungen eingestuft hat)
Terrorismus
Korruption
Betrugsdelikte, einschlielich Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europischen Gemeinschaften (Was genau sind denn die Europischen Gemeinschaften)
Cyberkriminalitt (Ein Begriff, der leicht auch die Betreiber von Internetseiten einschlieen kann)
Umweltkriminalitt
Beihilfe zur illegalen Einreise und zum illegalen Aufenthalt (Sind damit auch Kirchen (Kirchenasyl) und gewisse politische Parteien gemeint?)
Rassismus und Fremdenfeindlichkeit
Illegaler Handel mit Kulturgtern, einschlielich Antiquitten und Kunstgegenstnde
Betrug (Wurde zwar schon vorher erwhnt, aber Frankreich wollte es halt doppelt haben)
Flschung von Zahlungsmitteln
Sabotage
Mord, Totschlag, Menschenhandel, Drogenhandel, Waffenhandel, etc.

Natrlich kann diese Liste durch den Rat Europischen Union (Kann man sagen Die Weisen von Brssel? Oder wrden ihre Beschlsse – Protokolle – dann als Flschungen ausgelegt?) gem Artikel 2 Abs. 3 RbEuHb im Zuge fortschreitender Harmonisierungsarbeiten (Nutzt man nicht seit Orwell den Begriff Gleichschaltung?) jederzeit erweitert oder gendert werden.

Der Europische Haftbefehl kann jeden von uns zum Verbrecher machen, leichter als sich das zahlreiche Demokratie-Optimisten vorstellen mgen.
Grobritannien kann ihre Auslieferung verlangen, wenn Sie mal einen Schottenwitz erzhlt, verffentlicht oder darber gelacht haben, schlielich zhlt dieses Verhalten auf der Insel als ethnische Diskriminierung. (Rassismus und Fremdenfeindlichkeit)
In Frankreich ist es verboten bestimmte Bcher zu besitzen. Die Liste erweitert und verndert sich stndig, sodass niemand wirklich einen berblick hat, auch zhlen bersetzungen der auf der Liste befindlichen Bcher dazu. Frankreich kann also ihre Auslieferung verlangen, obwohl der Besitz von drei Exemplaren jedweden Buches in Deutschland nicht strafbar ist. Frankreich hat brigens des weiteren das Recht Sie zum Beispiel in Martinique zu inhaftieren, da diese Karibikinsel offiziell zu Frankreich gehrt. (EU-assoziierte Lnder gibt es auch in Afrika und im Pazifik, und wer wei, was Ihnen dort bei einer Inhaftierung blht.)
Falls Sie mal an einer Demonstration teilgenommen haben, so knnen Sie jederzeit in der Trkei vor Gericht gestellt werden, denn dort zhlt die Teilnahme an einer Demonstration als terroristischer Umsturzversuch. (Terrorismus; und falls das ganze organisiert war, knnen Sie sogar noch wegen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung verurteilt werden.)
Sollten Sie sich kritisch ber Muslime geuert, oder vielleicht sogar mal einen Leserbrief zu diesem Thema geschrieben haben, so knnen Sie in Malta wegen Fremdenfeindlichkeit verurteilt werden, wo die Mindeststrafe fr dieses Vergehen, zwei Jahre Gefngnis betrgt.
Taten wie z.B. das Blockieren von Castor-Transporten knnen in Griechenland als terroristischer Akt geahndet werden
Die Osterweiterung der EU sorgt natrlich auch dafr, dass in Lndern, in denen noch Alles und Jeder bestechlich ist, man als Unschuldiger verurteilt wird, Justizirrtmer sind dort ja nicht unbekannt.

Der ehemalige Jurist und Richter, Dr. Carlo Alberto Agnoli, schrieb ber den Europischen Haftbefehl: Es geht nicht darum, das sei nochmals bekrftigt, das Problem aus parteilicher Sicht zu bewerten: eine so ungeheuerlich unkontrollierbare und instrumentalisierbare Macht darf in die Hnde keines Lagers, keiner Farbe, keiner Religion, berhaupt keines Menschen gelegt werden. Weder heute noch morgen. Die gegenwrtige Stunde ist so bedeutungsschwer, da es vllig unangemessen und darum letztendlich lcherlich wre, akademische Tne anzuschlagen: ich bertreibe nicht, wenn ich behaupte, da, wenn eine Zentralmacht vor einigen Jahren auch nur vorgeschlagen htte, die italienischen Brger sollten ganz normalerweise deportiert und in irgendeinem europischen Land von irgendeinem auswrtigen Richter, der vielleicht am anderen Ende Europas wohnt (etwa in Lettland), inhaftiert und verurteilt werden knnen, weil sie in Italien eine Straftat begangen htten, fr die eine Haftstrafe von vier Monaten vorgesehen wre, dieses Ansinnen im gnstigsten Fall als die Ausgeburt des Gehirns eines gefhrlich Verrckten und im schlimmsten Fall als diejenige eines tollwtigen Mchtegern-Despoten betrachtet worden wre.
Der Haftbefehl erlaubt es, Regierungen umzustrzen und Wirtschaftsmchte zu vernichten, ganze Oppositionsbewegungen zu unterdrcken, jedermann zum Verbrecher zu machen. Es ist klar, da derjenige, der ihn will, sich einbildet, Europa beherrschen zu knnen.. (Dr. Carlo Alberto Agnoli, Der europische Haftbefehl – krzester Weg in die Tyrannei, S. 60)

Wer will eigentlich den Europischen Haftbefehl, der solch ein mchtiges Instrument von Willkr und Terror ist? Da der Rat der Europischen Union aus Vertretern der politischen Kaste der EU-Lnder besteht, sollte man meinen, die Vertreter der EU-Lnder wollten den Europischen Haftbefehl. Schaut man sich jedoch das Protokoll der Bundestagssitzung vom 11.03.2004 an, so wird man lesen, dass dem mitnichten so ist: Herr Prsident! Meine Damen und Herren! Nicht alles, was aus Brssel kommt, ist Gutes. Das, was zum Europischen Haftbefehl aus Brssel kommt, ist nichts Gutes. Darin sind sich alle Fraktionen dieses Hohen Hauses einig.. Wenn also die politischen Vertreter der europischen Nationen den Europischen Haftbefehl nicht gutheien, unter wessen Druck haben sie dann EINSTIMMIG dem Europischen Haftbefehl zugestimmt?

Wer die politischen Fden in Europa, zum Nachteil der europischen Nationen, zieht, ist offensichtlich. Da die Diaspora jedoch durch ihren Europischen Haftbefehl dafr gesorgt hat, dass man fr uerungen gegen sie nach Bulgarien deportiert und dort fr fnf Jahre inhaftiert werden kann, werde ich an dieser Stelle lieber schweigen.
Mein Onkel, mge er in Frieden ruhen, fragte mich brigens mal, wie es kommt, dass Juden das Internationale Finanzsystem und die Medien unter ihrer Kontrolle haben, und in Palstina (Er meinte wohl das heutige Israel) gegen smtliche Menschenrechtsparagraphen verstoen knnen ohne dafr zur Rechenschaft gezogen zu werden. Haben Sie eine Antwort darauf?

Aber immerhin…
…Die Gedanken sind frei.

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Weitere Einschrnkung von Grundrechten abgesegnet

13. März 2005 in Deutschland, Recht

Reichtstagsgebaeude
Der Reichstag, Tagungsort des Bundestag

Wie nicht anders zu erwarten war, hat der Bundestag mit deutlicher Mehrheit der Einschrnkung des Versammlungsrechtes zugestimmt und den “Volkverhetzungsparagraphen” 130 StGB um einen Artikel erweitert.

Die nderungen sehen wie folgt aus:

Versammlungsrecht:

Eine Versammlung oder ein Aufzug kann insbesondere verboten oder von bestimmten Auflagen abhngig gemacht werden, wenn

1. die Versammlung oder der Aufzug an einem Ort stattfindet, der als Gedenksttte von historisch herausragender, berregionaler Bedeutung an die Opfer der menschenunwrdigen Behandlung unter der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkrherrschaft erinnert, und

2. nach den zur Zeit des Erlasses der Verfgung konkret feststellbaren Umstnden zu besorgen ist, dass durch die Versammlung oder den Aufzug die Wrde der Opfer beeintrchtigt wird.

Das Denkmal fr die ermordeten Juden Europas in Berlin ist ein Ort nach Satz 1 Nr. 1. (…)

130 StGB:

Mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ffentlich oder in einer Versammlung den ffentlichen Frieden in einer die Wrde der Opfer verletzenden Weise dadurch strt, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkrherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.

Wie deutlich zu ersehen ist, richten sich diese nderungen ausschlielich gegen Deutsche, die nicht dem Zeitgeist entsprechen. Diese neuen Regelungen sind eine Art Willkrinstrument in den Hnden von Mchtegern-NS-Opfern. Andere Opfer drfen weiterhin beleidigt und verunglimpft werden, so z.B. die Toten von Dresden.

Der neue Artikel des Paragraphen hat es zudem ermglicht, faktisch jeden der Billigung, Verherrlichung oder Rechtfertigung anzuklagen, der damals nicht alles so schlecht fand, wie es uns heute verordnet wird Schlecht zu finden.

Die etablierte Politikerriege ussert sich natrlich rein des Lobes zu diesen Neuerungen. So sagte Gnther Beckstein von der CDU, dass die diese neuen Manahmen absolut ntig waren um Veranstaltungen, die bis dato nicht verboten werden konnten, zu verbieten.
Besonders in’s Auge fasste er dabei die Wunsiedel-Demonstration, bei der alljhrlich Tausende von Menschen der Ermordung von Rudolf Hess gedenken, der 1941 auf Geheiss von Hitler nach Schottland flog um dort mit England den Frienden auszuhandeln, dort aber umgehend inhaftiert wurde und bis zu seiner Ermordung im Alter von 89 Jahren im Gefngnis sass.

Otto Schily nannte die Neuregelungen “ein Werkzeug mehr” im Kampf gegen Rechts. Einzig und alleine stellten sich FDP-Abgeordnete gegen die Neuregelung, da sie in ihr ein Gesinnungsstrafrecht erkennen.

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Vlkerrecht? Nicht mit den USA!

13. März 2003 in Nordamerika, Recht

Da die USA schon seit Anbeginn der Gedanken bezglich eines internationalen Gerichtshofes, gegen einen Solchen waren, versuchten sie natrlich auch den neu installierten Internationalen Strafgerichtshof (Den Haag) in seinen Kompetenzen stark einzuschrnken.
Am 11. Mrz wurden bereits die ersten 18 Richter in Den Haag vereidigt und whlten anschlieend den kanadischen Richter Philippe Kirsch zum ersten Prsidenten dieses Gerichtshofs. Der Botschafter der USA glnzte dabei mit demonstrativer Abwesenheit.

Da es nach Ansicht der USA nicht sein kann, dass Amerikaner sich fr ihre Verbrechen (Vlkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit) verantworten mssen, hat der “Staat des Bsen” (Anm.: nicht die Meinung des Autors und das nicht nur aufgrund StGB 130, sondern wegen der historischen Parallele) mit 22 anderen Staaten bilaterale Vertrge abgeschlossen, die US-Brgern Schutz vor einer Strafverfolgung durch angesprochenen Internationalen Gerichtshof garantieren. Darber hinaus wurde der amerikanischen Prsident vom US-Kongre ermchtigt, alle notwendigen Mittel zu ergreifen, um US-Brger aus dem Gefngnis des Gerichtshofs zu befreien.

Kofi Annan, der Generalsekretr der UNO lie es sich bei der zeremoniellen Einweihung des Internationalen Gerichtshofs nicht nehmen, gegen den vlkerrechtswidrigen Angriffskrieg der USA Position zu beziehen. Kofi Annan sieht keine Legitimation fr einen Krieg gegen den Irak, wohingegen die “Achse des Bsen” (gleiche Anmerkung wie oben) bestehend aus den USA und England schon seit einigen Wochen behauptet, dass sie mit der Resolution 1441 vom November 2002, lngst eine ausreichende Legitimation fr einen Krieg gegen den Irak haben wrden.
Da die Englnder im Gegensatz zu den USA zu den Unterzeichnern des Statuts des Internationalen Gerichtshofs gehren, mssten diese sich also fr einen Angriffskrieg gegen den Irak ohne UNO-Legitimation verantworten. Diese Gefahr besteht fr England auch aus der Sicht des britischen Kronanwalts, Peter Goldsmith (LORD Peter Goldsmith), der bereits dem britischen Premierminister Tony Blair seine Bedenken bezglich eines Angriffskrieges ohne UNO-Mandat darlegte.

Wie die Amerikaner immer wieder bewiesen, wird es wohl auch im Irak sehr viele Kollateralschden geben. Kollateralschden sind nur eine Neusprech-Bezeichnung (siehe George Orwell – 1984) fr ermordete Zivilisten. Wie verbrecherisch die USA bereit sind, den Irak zu bekmpfen zeigt ein Kommentar von dem US-Militr William LaFleur: “Wie in Hiroshima wird ein groer Teil dessen, was wir sehen (gemeint ist in Bagdad) werden, aus den Krpern toter Zivilisten bestehen.”

Die USA werden sich natrlich durch niemanden von ihrem verbrecherischem Imperialismus abhalten lassen, zum einen aufgrund ihrer immer wieder zur Schau gestellten Arroganz, zum anderen aufgrund der geschichtlichen Tatsache, dass bisher immer nur Verlierer von Kriegen vor Tribunale gezogen wurden, und die USA gehen halt davon aus, dass sie diesen Krieg gewinnen werden.

Zum Abschluss bleibt mir nur zu sagen, dass man nur hoffen kann, dass bei den Praktiken der USA selbst dem Letzten noch klar wird, dass die USA nicht das Land von Friede und Freiheit sondern von Imperialismus und Krieg sind. Und so wie viele grosse Empiren im Laufe der Zeit untergingen, so werden auch einst die USA untergehen. Und wer das nicht sehen will, hat entweder aus der Geschichte nichts gelernt oder lebt in den USA.

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