Michael Winkler: Nützliche Kryptologie
9. August 2011 in Wissenswertes
Ich möchte vorausschicken, daß ich hier nur eine kleine Einführung verfasse. Wer sich gründlicher über Verschlüsselungen informieren möchte, dem kann ich gerne ein Seminar vermitteln, in dem das Thema umfassender behandelt wird, auch die hier nicht betrachtete verschlüsselte Kommunikation.
Beginnen möchte ich mit ein paar Artikeln aus dem Grundgesetz:
Artikel 4:
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
Artikel 5:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Artikel 13:
(1) Die Wohnung ist unverletzlich.
(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.
Artikel 20:
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Man sollte diese Artikel gelegentlich einmal nachschlagen. Die Weltanschauung wird Ihnen noch nicht einmal durch ein Bundesgesetz eingeschränkt, die dürfen Sie in jeder Form haben. Wenn Sie also bekennender Nationalsozialist sind, gewährt Ihnen der Artikel 4 Absatz 1 die Unverletzlichkeit Ihrer Weltanschauung. Werden Sie als “Nazi” beschimpft und verunglimpft, ist das ein eindeutiger Bruch Ihres “verfassungsmäßigen” Rechts.
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