Impressum
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Aufgrund der bundesdeutschen Rechtssprechung, die sich nicht an Artikel 19 der Menschenrechte hält, wird allen Bundesbürgern der Besuch dieser Seiten und aller Unterseiten nicht gestattet. Wer in der Bundesrepublik Deutschland wohnhaft ist, und diese Seiten und deren Unterseiten dennoch besucht, verstößt gegen das hiermit verhangene virtuelle Hausverbot gemäß Revision gegen das Urteil vom LG Bonn – Az.: 10 O 457/99 vom 16.11.1999 durch das OLG Köln – Az.: 19U2/00 vom 25.8.2000, bestätigt durch das Landgericht München – Az. 30 O 11973/05 vom 25. Oktober 2006. Dieses digitale Hausverbot hat die Gültigkeit eines reellen Hausverbots.
Unschuldserklärung
Wir, die Mehrheit der Deutschen und Österreicher, sind es leid, immer noch und immer wieder zu einem “auf ewig schuldigen Volk” erklärt zu werden. Wir werden daher hiermit Stellung beziehen zu den nicht enden wollenden “Schulderklärungen”, die von Vertretern des Staates, der Parteien, Kirchen und Verbände immer wieder öffentlich ausgesprochen und publiziert werden.
Wir erklären daher folgendes:
1. Schuld entsteht aus einem Vergehen gegen die moralischen und ethischen Normen einer Gesellschaft. Sie kann nur aus Handlungen oder Worten entstehen.
2. Schuld bedeutet Verantwortung für eigene Taten. Niemals entsteht Schuld aus den Taten anderer, auch nicht aus denen von Verwandten oder Vorfahren.
3. Es gibt keine Kollektivschuld, schon gar nicht für Taten, an denen man nicht beteiligt war. Wer das Gegenteil behauptet, tut das, um andere zu manipulieren und zu bevormunden, indem er ein falsches schlechtes Gewissen erzeugt.
4. Wir, die Unterzeichner, haben an keinen Gräueltaten des Zweiten Weltkrieges teilgenommen und lehnen es deshalb konsequent ab, für etwas verantwortlich gemacht zu werden, was wir weder getan haben noch hätten verhindern können. Wir erklären uns ausdrücklich für “nicht schuldig” an den Verbrechen des Zweiten Weltkrieges, völlig unabhängig von der noch ausstehenden Klärung, welche davon nun wirklich stattgefunden haben und welche nicht.
5. Wir lehnen es ebenso ab, unsere Eltern und Großeltern pauschal für “schuldig” zu erklären. Soweit persönliche Verfehlungen vorgelegen haben könnten, so sind diese gesühnt oder verjährt. Sollte persönliche Schuld in einigen Fällen ungesühnt geblieben sein, so bleibt dies nach mehr als einem halben Jahrhundert dem persönlichen Gewissen anheim gestellt, wie es nach Menschenrecht Sitte ist und war. Alleine die Mitgliedschaft in einer zugelassenen Partei (damals NSDAP oder KPD) ist in Demokratien erlaubt und darf daher nicht nachträglich als Schuld definiert werden. Wir verwehren uns gegen die ständigen Diffamierungen der Kriegs- und Vorkriegsgeneration unserer Vorfahren und gegen die Atmosphäre der unspezifischen Anklagen und des Mißtrauens, die damit geschaffen wird.
6. Schuld kann gesühnt werden, mit oder ohne Einsicht. Sie kann auch vergeben werden, mit oder ohne Einsicht. Keine Schuld währt ewig, sie endet spätestens beim Tode des Schuldigen. Auf keinen Fall ist Schuld übertragbar – weder auf Kinder noch auf das unschuldige Volk.
7. Dieses Konzept von “Schuld” ist immer gültig – für alle Völker und zu allen Zeiten. Es darf nicht beliebig relativiert werden. Es gibt daher auch keine angebliche “Sonderschuld” oder “ewige Sühne”, die wegen angeblicher “Einmaligkeit” von Verbrechen willkürlich Ausnahmerecht erschafft.
Jeder Konflikt in der Geschichte wurde irgendwann beendet oder durch andere Konflikte abgelöst. Das ständige Aufreißen alter Wunden dient dem Frieden nicht, es verhindert ihn.
Wir treten für das friedliche Zusammenleben aller Völker ein und fordern daher die Einstellung sämtlicher Diffamierungen, einschließlich derjenigen gegen uns als Deutsche oder Österreicher.
Wir sind bereit, für Fehler einzustehen, die wir selbst begangen haben, aber wir erlauben niemandem mehr, in unserem Namen pauschale Schuldbekenntnisse für die Vergangenheit abzulegen. Wer weiterhin eine “Kollektivschuld” propagiert oder bereit ist, aufgrund dieser behaupteten “Kollektivschuld” Zahlungen von unserem Geld zu leisten, an wen auch immer, der handelt gegen unseren ausdrücklichen Willen, der von der Mehrheit des Volkes geteilt wird, und der muß sich irgendwann dafür verantworten.
Wir fordern die längst fällige Versöhnung der Kriegsfeinde von einst und einen Neubeginn ohne Diffamierungen. Wir fordern einen gleichberechtigten Platz in der Völkergemeinschaft und das Ende der Feindseligkeiten nach fast 60 Jahren durch einen Friedensvertrag auch für Deutschland. Es gibt keine “Erbsünde”, weder religiös noch politisch. Kein Volk steht durch Geburt über einem anderen, aber auch nicht darunter. Wir haben die selben Rechte wie jedes andere Volk und werden uns künftig gegen jeden weiteren Versuch wehren, der uns unsere Menschenwürde streitig machen will. Es muß endlich Schluß gemacht werden mit dem “Kult mit der Schuld”.
Mit unserer Unterschrift erklären wir unsere Zustimmung zu dem oben gesagten, ohne damit eine bestimmte politische Richtung zu unterstützen. Die Ablehnung der ewigen Schuldzuweisungen geht über alle Parteien und ideologischen Grenzen hinweg und wird auch von ansonsten unpolitischen Menschen mitgetragen.
Der Nonkonformist
Hinweis zur Meinungs- und Informationsfreiheit:
Jedermann hat das Recht auf freie Meinung und freie Meinungsäußerung; dieses Recht umfaßt die unbehinderte Meinungsfreiheit und die Freiheit, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut durch Mittel jeder Art sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben.
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UN-Vollversammlung vom 10.12.1948, Artikel 19
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