Infoportal Doprtmund: Gerichtsprozess – Das falsche Lächeln
Donnerstag, März 10th, 2011Vor dem Landgericht Bochum fand am Dienstag (8. März) die Berufungsverhandlung gegen einen nationalen Aktivisten aus Dortmund statt, der wegen angeblicher „Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener“ vom Amtsgericht zu einer 6 monatigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt wurde. Mitangeklagt war weiterhin Oliver H., der mittlerweile über Kontakte zum Innenministerium verfügt und sich von nationalen Positionen distanziert.
Vorgeworfen wird beiden Angeklagten, bei einem NPD-Infostand in der Wittener Fußgängerzone im August 2009 eine Gegenveranstaltung gestört zu haben. Hintergrund war eine durch Gegendemonstranten verlesene Namensliste von Zwangsarbeitern zur Zeit des dritten Reiches, wobei die Angeklagten einen fröhlichen Gesichtsausdruck gezeigt haben sollen, was nach Auffassung der Staatsanwaltschaft eine Verunglimpfung darstellen würde. Diese These sollten auch fünf Zeugen belegen, die sich aus dem linksgerichteten Parteienspektrum von der SPD bis zur Linkspartei zusammensetzten und im August 2009 vor Ort gewesen sind – wirklich belastendes konnte von diesen allerdings nicht vorgebracht werden: Während Oliver H. von den Zeugen zweifelsfrei wiedererkannt wurde, waren sich diese beim zweiten Angeklagten nicht einmal sicher und sprachen nur von „großer Wahrscheinlichkeit“. Auch zur konkreten Tathandlung konnten nur Spekulationen aufgestellt werden, da sich nur manche der Zeugen an Zwischenrufe erinnern konnten, wobei sie nicht wussten, wer diese getätigt hatte und lediglich von „einem grinsenden Gesicht“ bzw. „lachenden Gesichtsausdruck“gesprochen wurde.
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