Ein Streitgespräch mit Andreas Tietze, SPD
10. August 2011 in Deutschland
Auf Wunsch von Herrn Tietze haben wir sein Foto von diesem Artikel entfernt. Wir waren leider in der Annahme, daß dies ein öffentliches Foto für Presseangelegenheiten war und entschuldigen uns hiermit für den Fehler. Wer allerdings dennoch sehen möchte, wie Tietze aussieht, der kann dies auf Facebook tun.
Hier sind einige direkte Verweise zu seinen Fotos: Foto 1, Foto 2, Foto 3
Vor Kurzem hatten wir in der Kommentarspalte ein durchaus interessantes Streitgespräch mit Andreas Tietze von der SPD, der als kooptiertes Vorstandsmitglied im Unterbezirksvorstand der Jungsozialisten Dresden für den Landesarbeitskreis Schule und Bildung zuständig war oder ist. Wir haben uns entschlossen dieses Streitgespräch nunmehr hier wiederzugeben, damit sich der geneigte Leser selbst ein Bild von der Politik und dem Nachwuchs der SPD machen kann. Wir werden einige Aussagen, die nicht direkt zur Diskussion beigetragen haben entfernen, uns dabei aber bemühen keine Aussagen aus dem Zusammenhang zu reißen oder sonstwie zu entstellen. Wer möchte, der kann sich das Streitgespräch in seiner Fülle hier durchlesen.
Tietze (als Antwort auf einen Beitrag von Herrn Neutitschein): Mit “spezieller Gesetzgebung” weisen Sie sicherlich auf den §130 des Strafgesetzbuchs und sogar evtl auf Richtlinien der EU hin. Der §130 stellt im Absatz 4 das Leugnen, Verharmlosen und Billigen der nationalsozialistischen Willkürherrschaft unter Strafe. Das heißt aber nicht, dass man nicht darüber sprechen kann. Zwischen Leugnen, verharmlosen und billigen auf der einen Seite und die sachliche Auseinandersetzung auf der anderen Seite herrscht ein gewaltiger Unterschied. Das Problem ist nur, dass Sie eher ersteres gern machen würden und letzteres nicht können.
Die Meinungsfreiheit, welche im Artikel 5 des Grundgesetzes festgeschrieben und im gleichnamigen Artikel im Absatz 2 zum Schutz der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre eingeschränkt wird, hindert Sie ebenfalls nicht an der sachlichen Auseinandersetzung mit diesem Thema. Da stellt sich mich ernsthaft die Frage durch welche Gesetzgebung Ihrer Meinung nach der Weg zur freien Erforschung sowie zur freien Meinungsäußerung verstellt wird. Nehmen Sie dazu doch mal Stellung.
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