Richter Christoph Kaufmann: Bewährung für Kinderschänder Erkan S.
13. September 2008 in Deutschland, Multikultur
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Während nationaldenkende Deutsche in dieser Republik schon wegen einer unerwünschten Meinungsäußerung für mehrere Jahre ins Gefängnis wandern, bedarf es bei ausländischen Kriminellen schon mindestens versuchten Mordes, bis die Gerichte hierzulande eine Haftstrafe überhaupt in Erwägung ziehen. So auch im Falle des 35-jährigen Türken Erkan S., dessen Mißbrauch eines achtjährigen Jungen dieser Tage vor dem Landgericht in Köln verhandelt wurde. Da Erkan nicht etwa Zweifel an einem staatlichen verordneten Dogma hegte, sondern “nur” ein Kind mißbrauchte, verhängte Richter Christoph Kaufmann lediglich eine zweijährige Bewährungsstrafe, da “Die Unterbringung in der JVA seine (Anm. S.’) soziale Existenz völlig vernichten würde”. Ebenfalls wurde Erkan S. zugute gehalten, daß er mit einem IQ von 40 als schwachsinnig gelte, was nunmehr wohl einen Freifahrtschaftschein für kriminelle Türken allerorten darstellen dürfte, die selbst auf Hauptschulen noch Schwierigkeiten haben einen Abschluß zu bekommen. Aber selbst mit einem IQ von 40 weiß Erkan noch, wie man sich auf Kosten der Deutschen ein schönes Leben machen kann, er hat mittlerweile drei Kinder. Zwei seiner Kinder gehen auf die gleiche Schule wie der vergewaltigte Junge und ein anderes Mädchen, an dem Erkan S. sich verging, was Richter Kaufmann aber ebenfalls herzlich wenig interessierte, schließlich würde er seine Kinder niemals auch nur in die Nähe eines der multikriminellen Subjekte kommen lassen, die er vor Gericht mit Freifahrtscheinen belohnt.



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