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Dr. Georg Zakrajsek: Notwehr in Deutschland – Wehren verboten

18. Juli 2011 in Deutschland

Besser, man wehrt sich nicht in Deutschland. Die Verbrecher dort sind allesamt ausreichend bewaffnet und die Justiz läßt sie ungeschoren. Wer sich wehrt, überlebt vielleicht, hat aber die Folgen zu tragen.

In seinem Haus wird ein alter Mann überfallen. Fünf junge Menschen berauben ihn, nehmen ihm sein Geld weg und wollen den Safe aufbrechen. Ein Alarm geht los, der Überfallene – als Jäger hat er eine Waffe – ergreift seine Pistole und erschießt einen der Burschen, hoffnungsvolle sechzehn.

Es kommt, wie es kommen muß: der Staatsanwalt nimmt ein Ermittlungsverfahren auf. Grundsätzlich ist das in Ordnung, ein Todesfall muß immer untersucht werden. Was dabei herauskommt, wissen wir nicht, noch nicht. Aber bei der deutschen Justiz haben Opfer selten einen guten Stand.

Die Mitleidsindustrie beginnt auch schon zu arbeiten. Der tote Räuber sei ein ganz lieber Mensch gewesen, die Freude seiner Anverwandten. Trauerfeiern mit den unausweichlichen Lichterln werden veranstaltet, die Zeitungen bringen Bilder. Tatsächlich war er als Intensivtäter bekannt, hatte schon viel auf seinem Kerbholz, durfte aber unverständlicherweise unbehindert in seiner Verbrecherkarriere fortfahren, kein Gericht, kein Staatsanwalt, keine Polizei hat sich darum gekümmert, seine vergangenen und zukünftigen Opfer geschützt und vor seinen Untaten bewahrt.

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Nach Heldentat: Jetzt knöpft sich die BRD-Justiz den mutigen Rentner vor

15. Dezember 2010 in Deutschland, Gesellschaft, Multikultur

Gestern berichteten wir über einen Fall aus Sittensen, wo ein mutiger Rentner es mit einer vierköpfigen Ausländerbande aufnahm, die ihn überfallen wollten (siehe hier). Dem Rentner gelang es einen der polizeibekannten Intensivtäter zu erschießen. Jeder normal denkende Mensch würde sich fragen, welche verlogene und verkommene Justiz einen Intensivtäter immer wieder auf die Menschheit losläßt und dem Rentner für seinen Einsatz gratulieren.

Doch die gleiche Justiz hat mittlerweile ein Ermittlungsverfahren gegen den Mann eingeleitet, weil der albanische Täter offenbar durch einen Schuß in den Rücken verstarb, denn als Deutscher hat man sich offenbar in seine Opferrolle zu fügen. Der Mann hatte mehrere Schüsse abgegeben. Die Justiz soll nun feststellen, ob der 77-jährige Rentner die Grenzen der Notwehr überschritten habe. Dadurch dürften sich alle Weicheier und Feiglinge bestätigt fühlen, die den Schußwaffengebrauch kritisierten und das Lied von einer Klage gegen den Mann anstimmten. Genau das ist übrigens der Sinn und Zweck dieser Übung – der Deutsche soll sich ganz und gar seiner Lethargie ergeben und sich gar nicht mehr verteidigen wollen. Dem können wir nur entgegnen, daß Feigheit vor dem Feind eine Schande für jeden Deutschen ist, ob der Feind nun aus einer Albanerbande, der bundesdeutschen Justiz oder gleich dem dem ganzen System und seinem Anhang besteht. Im Endeffekt wird man immer nur soviel Recht bekommen wie man bereit ist durchzusetzen.

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Notwehr: Noch ein Deutscher vor Gericht

5. Dezember 2009 in Deutschland, Multikultur

Tim G.

Tim G.

Vor Kurzem berichteten wir über Sven G., der für mehrere Monate ins Gefängnis wanderte, weil er sich zur Wehr setzte, als er und ein Freund von einer Ausländerbande angegriffen wurden (siehe hier). Daß dies beileibe kein Einzelfall ist, zeigt der derzeitige Prozeß gegen den 16-jährigen Tim G, wie die Bild berichtet:

An der U-Bahn-Station Schlägerstraße waren der Schüler und seine Freunde nachts ins Visier eines aggressiven, offenbar betrunkenen Jugendlichen geraten. Der kräftig gebaute Typ belästigte zwei Mädchen (beide 16) aus der Gruppe. Nach Protesten trollte sich der Störenfried zunächst.

Dann überstürzten sich die Ereignisse: Der Schläger stürmte auf Tims Kumpel (13) zu, schlug ihm zweimal mit der Faust ins Gesicht. Nach dieser Attacke habe er dem Angreifer einen Tritt in den Hintern gegeben, gesteht Tim: „Das war als Warnsignal gedacht, er sollte aufhören.“ Read the rest of this entry →

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Na endlich: Bundesgerichtshof kippt Urteil gegen Sven G.

7. November 2009 in Deutschland, Multikultur

svengnotwehr

Im März vergangenen Jahres wurden Sven G. und seine Freunde nach einer Geburtstagsfeier von einer Gruppe Albaner überfallen. Nachdem der 17-jährige Mergim S. einen der deutschen Jugendlichen zu Boden schlug, wandte er sich Sven zu und schubste ihn. Aus dieser Notwehrsituation heraus zog Sven ein Taschenmesser, das er um den Hals trug und stach es Mergim in den Hals. Eigentlich sollte man meinen, daß es sich hier eindeutig um Notwehr handelte, doch der Richter am Oberlandesgericht München, Manfred Götzl, entschied anders und empörte sich sogar als Sven angab, daß er nicht der Täter, sondern das Opfer sei. Schlußendlich verurteilt Götzl Sven wegen versuchtem Totschlag zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten, von denen Sven bereits 19 Monate abgesessen hat. Der Angreifer trat sogar als Nebenkläger auf und forderte 25.000 Euro Schadensersatz, weil der Messerstich seine Profi-Fußballkarriere zerstört hätte.

Nun hob der Bundesgerichtshof (BGH) allerdings das Urteil auf, jedoch nicht wie man glauben könnte, weil es sich tatsächlich um Notwehr handelte, sondern weil das Oberlandesgericht andere Sachverhalte nicht berücksichtigte. Anscheinend dürfen sich Deutsche, die von Ausländern angegriffen sind der Meinung bundesdeutscher Gerichte nach zu urteilen nicht wehren, oder sich halt schlicht und einfach nicht erwischen lassen. Read the rest of this entry →

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Dresden: Strafbefehl wegen Notwehr-Handlung

13. Oktober 2009 in Deutschland, Multikultur

Pfeffer_spray.gif

Es ist mittlerweile hinlänglich bekannt, daß kriminelle Ausländer mit geradezu lächerlichen Strafen davonkommen, wenn es denn überhaupt mal zu einer Verurteilung kommt. Auch die Polizei ist nicht schnell zur Stelle, wenn wieder mal Deutsche von Kulturbereicheren überfallen und ausgeraubt werden. Wen sollte es da wundern, daß immer mehr Deutsche von ihrem Recht auf Notwehr gegen die alltägliche Migrantengewalt Gebrauch machen und sich mit Messern und Pfefferspray bewaffnen.

So auch Carsten H., der schon einmal Opfer eines Überfalls in der Dresdner S-Bahn wurde und seither Pfefferspray mit sich trägt. Auch dieses Wochenende war der junge Mann wieder mit der S-Bahn unterwegs, als er von acht oder neun Jugendlichen angepöbelt wurde, die ihm gegen den Kopf schlugen und ihn bespuckten. Aus der Not heraus griff Carsten zu seinem Pfefferspray und sprühte einem der Angreifer ins Gesicht, woraufhin die anderen Angreifer flohen. Read the rest of this entry →

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“Kriminologisches Forschungsinstitut” und Bundesinnenministerium stellen deutsche Jugendliche unter Generalverdacht

28. Juli 2008 in Deutschland

Wie AP vor nicht all zu langer Zeit verlautbaren liess, sind unter deutschen Jugendlichen ausländerkritische und fremdenfeindliche Vorurteile weit verbreitet. Fast jeder dritte deutsche Schüler stimme der Aussage “voll und ganz” zu, es gebe in Deutschland zu viele Ausländer. Ein weiteres Drittel der Befragten stimmt dem “eher” zu. Das ergab eine bundesweite Schülerbefragung des “Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachen” (KFN), in Zusammenarbeit mit dem Bundesinnenministerium (BMI).

Was veranlasst ein Kriminologischen Forschungsinstitut, sich mit Fragen der politischen Korrektheit zu befassen?

Gemäß seiner Weltnetzseite, wurde das Kriminologischen Forschungsinstitut, im Jahr 1979 von dem damaligen Justizminister Niedersachsens Prof. Dr. Schwind, als “unabhängiges, interdisziplinär arbeitendes Forschungsinstitut” gegründet. Mit der freien, interdisziplinären Forschung des Instituts ist es allerdings nicht allzuweit her, denn das “Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur” “fördert” seit Anfang 1986 mit einer Grundfinanzierung von 1.084.600 Euro, die “Unabhängigkeit” dieser “kriminologischen Forschungsstätte”. Read the rest of this entry →

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