Propagandamaschinerie: Wer wirklich die Kosten für Motorschäden durch E10 trägt
8. März 2011 in Deutschland, Kurznachrichten
Gerade erst berichteten wir, daß die Bundesregierung nach der Ablehnung von E10 nunmehr ihre Propagandamschinerie noch mehr auf Linie bringen wird um dem Bürger E10 schmackhaft zu machen. Den ersten Artikel, den wir zu diesem Thema fanden stammt aus dem Spiegel und beschäftigt sich damit, wer nun für Motorschäden für E10 aufkommt: “Die Liste der Deutschen Automobil Treuhand (DAT) gibt Auskunft darüber, welche Autos den neuen Biosprit vertragen. Die Automobilhersteller haben die Liste geprüft. Sie wollen haften, wenn der Motor E10 doch nicht verträgt.”
Man achte auf die Wortwahl “wollen haften”. Zahlreiche Nachfragen von uns bei mehreren deutschen Autoherstellern zeichnen nämlich ein ganz anderes Bild. So wurde uns immer wieder bestätigt, daß der Hersteller ausdrücklich nicht für Motorschäden durch E10 haftet falls E10 nichts ausdrücklich als empfohlener Treibstoff in der Betriebsanleitung genannt wird. Auf Nachfrage bei wem die Beweislast denn läge, sollte E10 in der Betriebsleitung genannt sein, wurde uns mitgeteilt, daß der Besitzer des Wagens einen aufgrund von E10 entstandenen Motorschaden durch ein Gutachten belegen müßte. Solche ein Gutachten kann sehr teuer sein und die Kosten dafür werden natürlich nicht ersetzt. Zudem ist es sehr fraglich, inwieweit ein Gutachten dies überhaupt belegen könnte, da etwa auch die Zumischung von Wasser Motorschäden verursachen kann.
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