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Schon wieder ein Überfall in der Münchener U-Bahn

15. September 2008 in Deutschland, Multikultur

Wie die BILD berichtet, kam es in der Münchener U-Bahn “schon wieder” zu einer “Schlägerei”, was wohl den jüngsten Neusprech-Euphemismus für einen gewaltsamen Überfall darstellt. So gehört zu einer Schlägerei vor allen Dingen, daß mindestens zwei Personen gegenseitig auf sich einprügeln, bis der Schwächere zu Boden geht. Die bisherigen Vorgänge in der Münchener U-Bahn waren jedoch allesamt gewaltsame Überfälle, bei dem das Opfer niedergeschlagen und dann zusammengetreten wurde. Der prominenteste Fall dürfte dabei wohl der gewalttätige Überfall auf einen Rentner kurz vor Weichnachten gewesen sein, der von zwei Südländern ins Koma geprügelt wurde.

Auch der jüngste Fall hat keines der Anzeichen von einer Schlägerei, da das 32-jährige Opfer wiederum schlichtweg niedergeschlagen und dann auf ihn eingetreten wurde, ebenfalls wie auf einen 56-jährigen Mann, der dem Opfer zu Hilfe eilen wollte. Das Resultat sind ein Nasenbeinbruch beim ersten Opfer und eine Gehirnerschütterung beim zweiten Opfer. Freilich vergißt es die BILD näher auf den Täter einzugehen, was wir allerdings mit Hilfe des Polizeiberichtes nachholen wollen: “Männlich, ca. 20 bis 30 Jahre alt, 185 cm groß, stämmige Figur, südländischer Typ, Dreitagebart, sprach deutsch mit leichtem ausländischem Akzent.”

Auch in diesem Fall zeigte sich wieder, daß Duckmäusertum und vorzeitiges zu Boden gehen keinen Einfluß auf die Gewalttätigkeit des Täters hatte. Während selbst Tiere Gnade walten lassen, wenn sich ihr Gegenüber ergibt, muß man bei gewissen Individueen der Gattung Mensch schlußendlich damit rechnen noch am Boden liegend zusammengetreten zu werden. So wäre es durchaus angebracht Gewalttätern mit der gleichen Gewalt entgegenzutreten und lieber kämpfend unterzugehen als sich in sein Schicksal zu ergeben.

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Richter Christoph Kaufmann: Bewährung für Kinderschänder Erkan S.

13. September 2008 in Deutschland, Multikultur

Während nationaldenkende Deutsche in dieser Republik schon wegen einer unerwünschten Meinungsäußerung für mehrere Jahre ins Gefängnis wandern, bedarf es bei ausländischen Kriminellen schon mindestens versuchten Mordes, bis die Gerichte hierzulande eine Haftstrafe überhaupt in Erwägung ziehen. So auch im Falle des 35-jährigen Türken Erkan S., dessen Mißbrauch eines achtjährigen Jungen dieser Tage vor dem Landgericht in Köln verhandelt wurde. Da Erkan nicht etwa Zweifel an einem staatlichen verordneten Dogma hegte, sondern “nur” ein Kind mißbrauchte, verhängte Richter Christoph Kaufmann lediglich eine zweijährige Bewährungsstrafe, da “Die Unterbringung in der JVA seine (Anm. S.’) soziale Existenz völlig vernichten würde”. Ebenfalls wurde Erkan S. zugute gehalten, daß er mit einem IQ von 40 als schwachsinnig gelte, was nunmehr wohl einen Freifahrtschaftschein für kriminelle Türken allerorten darstellen dürfte, die selbst auf Hauptschulen noch Schwierigkeiten haben einen Abschluß zu bekommen. Aber selbst mit einem IQ von 40 weiß Erkan noch, wie man sich auf Kosten der Deutschen ein schönes Leben machen kann, er hat mittlerweile drei Kinder. Zwei seiner Kinder gehen auf die gleiche Schule wie der vergewaltigte Junge und ein anderes Mädchen, an dem Erkan S. sich verging, was Richter Kaufmann aber ebenfalls herzlich wenig interessierte, schließlich würde er seine Kinder niemals auch nur in die Nähe eines der multikriminellen Subjekte kommen lassen, die er vor Gericht mit Freifahrtscheinen belohnt.

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