Blaue Narzisse: Bundestag „genervt“: Petition gegen das Sozialversicherungsabkommen mit der Türkei
24. Februar 2011 in Deutschland, Multikultur
Volksabstimmungen und direkte Demokratie – was in anderen Ländern zu den höchsten Gütern der politischen Kultur gehört und fester Bestandteil der Verfassungen ist, gilt den deutschen Spitzenpolitikern gemeinhin als überflüssig und „gefährlich“, da der Bürger ja sowieso keine Ahnung habe. Widerwillig hat der Bundestag nun jedoch seit einigen Jahren ein E-Petitionen-System im Internet eingerichtet, bei dem Bürgern das Gefühl vermittelt wird, jemand würde sich abseits von Wahlen allen Ernstes für ihre Meinung interessieren. Nun haben die Bürger dieses – ziemlich benutzerunfreundlich gestaltete – Petitionensystem einmal verwendet und anstatt sich über dieses Zeichen der Überwindung der Politikverdrossenheit zu freuen, sind unsere Politiker das, was sie wohl immer sind, wenn der Bürger sich zu Wort meldet: genervt.
Über 11.000 Bundesbürger haben nach einer umfangreichen Bewerbung der Petition in Internetblogs, auf Internetseiten und in sozialen Netzwerken ihre Unterschrift unter die von einem A. Weber erstellte Petition gegen das Sozialversicherungsabkommen mit der Türkei von 1964 gesetzt. So viele, dass sich der Bundestag nun mit der Petition beschäftigen wird, obgleich das Ergebnis schon klar sein dürfte. Angesichts der Tatsache, dass Bundesbürger sich für Politik interessieren und gegen Ungerechtigkeiten demonstrieren, titelt auch der linksliberale Spiegel gleich besorgt: „Anti-türkische Petition nervt den Bundestag“.
Deutsche Krankenversicherung kommt für Behandlung von Türken in der Türkei auf
Zunächst gilt es zu klären, was das Sozialversicherungsabkommen mit der Türkei von 1964 überhaupt besagt und warum es zu einer derartigen Ablehnung im Volk gekommen ist. Das Abkommen sieht vor, dass deutsche Krankenversicherungen für medizinische Dienstleistungen in der Türkei, von Familienangehörigen eines in Deutschland lebenden Türken, aufkommen. Hierin liegt eine Ungleichbehandlung der Beitragszahler begründet, denn im Unterschied zu türkischen Beitragszahlern, dürfen deutsche Beitragszahler ihre Eltern ebenso wenig mitversichern, wie Familienangehörige, die im Ausland leben.
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