Ursula Haverbeck et al: Der Nobel-Friedenspreis 2010 ist Revisionsgrundlage der Verurteilung von Horst Mahler
Dienstag, Dezember 21st, 2010An das Bundesjustizministerium,
an den Deutschen Richterbund,
an das Bundesverfassungsgericht
Sehr geehrte Damen und Herren!
Liu Xiaobo erhielt den Nobel-Friedenspreis in diesem Jahr für seine mutige Kritik am chinesischen Staat und für seinen vorbehaltlosen Einsatz für die Freiheitsrechte des Menschen.
Die Freiheit der Meinung, der Presse und der Kunst werden von der chinesischen Politik ignoriert, obgleich sie in der Verfassung vorgesehen sind. Xiabao will diesen Widerspruch nicht hinnehmen. Doch nach Auffasung der chinesischen Machthaber hat er Gesetze des Staates mißachtet und diesen verunglimpft. Deshalb gilt er als Verbrecher und wurde zu elf Jahren Haft verurteilt.
Doch in der westlichen Welt feiern ihn die Regierungen und die Medien. Der Präsident des Nobel-Komitees Thorbjoern Jagland erklärt in einer dpa-Meldung:
„Die chinesische Verfassung garantiert Presse-, Rede- und Versammlungsfreiheit ebenso wie die Möglichkeit für die Bürger, Kritik zu üben. Liu hat nichts anderes getan, als diese Rechte wahrzunehmen, er muß freigelassen werden.“ (Zitiert nach Westfalen-Blatt vom Sonnabend, den 11. Dezember 2010, 1. Seite)

